Klarstellung betreffend die gesetzlichen Feiertage

Einige Medien haben falsche Informationen zu den Feiertagen veröffentlicht, auf die sich derzeit einige Arbeitgeber beziehen. Allerdings sind ausschließlich die gesetzlichen und konventionellen Vorschriften verbindlich. Dementsprechend hier eine Erinnerung an die gesetzlichen Bestimmungen.

Gesetzliche Feiertage 2020

  •     Neujahr › Mittwoch, 1. Januar 2020
  •     Ostermontag › Montag, 13. April 2020
  •     1. Mai › Freitag, 1. Mai 2020
  •     Europatag › Samstag, 9. Mai 2020
  •     Christi Himmelfahrt › Donnerstag, 21. Mai 2020
  •     Pfingstmontag › Montag, 1. Juni 2020
  •     offizielle Geburtstagsfeier des Großherzogs › Dienstag, 23. Juni 2020
  •     Mariä Himmelfahrt › Samstag, 15. August 2020
  •     Allerheiligen › Sonntag, 1. November 2020
  •     1. Weihnachtstag › Freitag, 25. Dezember 2020
  •     2. Weihnachtstag › Samstag, 26. Dezember 2020

Was passiert, wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt?
2020 wird dies für Allerheiligen, dem 1. November, der Fall sein. Den Arbeitnehmern steht ein Freizeitausgleich zu, den sie innerhalb von 3 Monaten nach Belieben nehmen können. (Art. L. 232-3 AGB)

Was passiert, wenn ein Feiertag auf einen arbeitsfreien Werktag fällt?
Zuerst muss klargestellt werden, dass außer dem Sonntag, jeder Wochentag als Werktag anzusehen ist. Das Prinzip entspricht allerdings dem der Sonntage, das heißt, dass ein Freizeitausgleich zugestanden und innerhalb von 3 Monaten genommen werden muss, wenn der Feiertag auf einen arbeitsfreien Werktag fällt. (Art. L. 232-6 AGB)

Beispiele :
Arbeitszeit = Montag bis Freitag › arbeitsfreier Werktag › Samstag
Die betroffenen Arbeitnehmer haben 2020 Anspruch auf einen Freizeitausgleich für den 9. Mai, den 15. August und den 26. Dezember.

Arbeitszeit = Dienstag bis Samstag › arbeitsfreier Werktag › Montag
Die betroffenen Arbeitnehmer haben 2020 Anspruch auf einen Freizeitausgleich für den 13. April und den 1. Juni.

Selbstverständlich können die arbeitsfreien Werktage von Fall zu Fall unterschiedlich sein und verschiedene Kollektivverträge können vorteilhaftere Bestimmungen vorsehen wie zum Beispiel eine automatische Umwandlung des Freizeitausgleichs in Urlaub, was einer Ausweitung der genannten 3-Monats-Frist entspricht.

Zusätzliche Information zum Thema Feiertage sind auf der Internet-Seite der Arbeitnehmerkammer verfügbar: www.csl.lu/de/ihre-rechte/arbeitsrecht/die-gesetzlichen-feiertage


>> Die gesetzlichen Feiertage (PDF)

>> Les jours fériés légaux (PDF)

>> Public holidays (PDF)