Auf den Punkt gebracht

Notstand Wohnen. In Luxemburg.

Das Grundrecht der Bürger, gut und erschwinglich wohnen zu können, ist in Frage gestellt.

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André Roeltgen, Präsident des OGBL

Wenn 36,8% der Haushalte sehr hohen Wohnkosten ausgesetzt sind, wenn über 10% der Haushalte mehr als 40% ihres Einkommens für das Wohnen aufbringen müssen, wenn der Kauf oder das Mieten einer Wohnung in einem Zeitraum von nur 11 Jahren (2005-2016) um 65,5% (Kauf) bzw. 47,5% (Mieten) teurer geworden sind, und sich gleichzeitig das durchschnittliche Lohneinkommen in diesem Zeitraum lediglich um 33,6% inklusive Lohnindexierung entwickelt hat, wenn die Preis­spirale für Bauland und Immobilien weiter an Fahrt gewinnt, wenn der Staat und die Gemeinden beim Bau von Sozialwohnungen abgeschlagen dem Bedarf hinterher laufen, wenn immer größer werdende Teile des Bodens, des Baulands und der Immobilien in den Besitz einer Minderheit sehr wohlhabender Familien gelangen und gleichzeitig dem Staat eine hohe Millionensumme an Steuern verloren geht, weil er den Reichen in Spekulationsgeschäften im Immobilienbereich quasi Steuerfreiheit gewährt, dann ist das Maß voll.

Für den OGBL zählt nur eines: das Wiederherstellen von gutem und erschwinglichem Wohnen für alle Bürger. Für die Lebensqualität und für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.

Wo bleibt die Politik, die das Einlösen dieses gesellschaftlichen Allgemeininteresses zur absoluten Priorität deklariert und über die Profit- und Renditengier einer reichen Minderheit setzt? Wo bleibt die Politik, die die Preisspirale beim Mieten oder Kaufen einer Wohnung stoppt?

Die Regierung ist in der Pflicht für jeden seiner Bürger gutes und erschwingliches Wohnen zu ermöglichen.

Sie kann dieses Ziel erreichen. Unter einer Bedingung.

Sie muss konsequent gegen die Bauland- und Immobilienspekulation vorgehen. Hierzu gibt es keine Alternative. Vordergründig ein höheres Angebot an bebaubarem Land und an Wohnungen anzupeilen ohne gleichzeitig die Bauland- und Immobilienspekulation wirksam zu bekämpfen ergibt keinen Sinn. Auf diese Art und Weise wird eine Stabilisierung der Preise nicht zu erreichen sein!

Wann erkennt endlich die Politik, dass sehr wohlhabende Familien den Wohnmarkt verzerren und die Verteilung des Besitzes von Boden und Immobilien zu ihren Gunsten verschieben? Die Aussicht auf hohe Renditen bzw. überdurchschnittlicher Wertvermehrung bei gleichzeitig niedrigen Zinsen und geringer bis fehlender Steuerlast feuert in einem bis heute nicht gekannten Ausmaß die „spekulative Nachfrage“ im Bauland- und Immobilienbereich an. Und postwendend die weitere Preisbeschleunigung. Wiederum zu ihrem Vorteil!

Die Regierung muss sich jetzt entscheiden, was wichtiger ist. Die Profitinteressen einer Minderheit oder gutes und erschwingliches Wohnen im Interesse des Rests der Bevölkerung. Es gibt keine andere Alternative.

Keine einzige Regierung hat bis zum heutigen Tag einen ernsthaften Versuch unternommen, der Bodenspekulation ein Ende zu setzen oder sie zumindest zu begrenzen. Diese politische Passivität hat fatale soziale Konsequenzen. Sie nagt an der realen Kaufkraft der Bevölkerung. Eine wachsende Schicht der Bevölkerung nähert sich der Armutsgrenze. Und sie hebt zusehends eine gesunde soziale Mischung der Einwohnerschaft in bestimmten Landesteilen bzw. Wohnbereichen aus den Angeln.
Ungeachtet der Notwendigkeit, dass bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus die Latte wesentlich höher gelegt werden muss, als dies derzeit der Fall ist und hierfür die zusätzlichen öffentlichen Gelder bereitgestellt werden müssen, müssen dringend tiefgreifende Maßnahmen gegen die Boden- und Immobilienspekulation vorgenommen werden.

Keine einzige Regierung hat bis zum heutigen Tag einen ernsthaften Versuch unternommen, der Boden­spekulation ein Ende zu setzen oder sie zumindest zu begrenzen.

Um gegen die Spekulation vorzugehen gibt es grundsätzlich zwei Hauptmaßnahmen. Verbot und Verteuerung. Beide müssen in Betracht gezogen werden.

Um eines ganz klar zu stellen. Die vom OGBL geforderten Antispekulationsmaßnahmen sind nicht gegen den Haushalt gerichtet, der im Besitz einer eigenen Wohnung oder einer einzelnen Baulandparzelle ist. Und auch nicht gegen jene Haushalte, die darüber hinaus noch im Besitz einer zweiten oder gar dritten Wohnungseinheit sind. Es geht um den hohen Besitz und dessen diverse Einkünfte, die progressiv, d.h. im Verhältnis zu ihrer Höhe, immer stärker besteuert werden müssen, und zwar bis zu dem Punkt, an dem das spekulative Geschäft völlig unattraktiv wird.

Und der Staat muss die Steuergerechtigkeit im Immobilienbereich herstellen. Solche marktverzerrenden Anlageinstrumente, wie beispielsweise die Investmentfonds FIS-SICAV, die als enorme Geldmaschinen für reiche Bauherren, Bauland- und Immobilienbesitzer an der Spitze der Boden- und Immobilienspekulation in Luxemburg stehen und auf skandalöse Art und Weise weitreichende Steuerbefreiungen zulassen, gehören abgeschafft. Die durch sie verursachten massiven Steuerverluste für den Staat müssen unterbunden werden und die zu erwartenden Mehreinnahmen als öffentliche Gelder dem sozialen Wohnungsbau zu Gute kommen.

Der OGBL wird in der Wohnungsfrage nicht nachlassen.
Bis der Notstand aufgehoben ist.