Post Luxembourg

OGBL setzt die neuen Verbesserungen beim Staat und bei Post Luxembourg durch

postIm Juli 2016 wurde der neue Kollektivvertrag für die Staatsarbeitnehmer, der unter der Federführung und der Kompetenz des OGBL mit dem zuständigen Minister Dan Kersch ausgearbeitet wurde, unterschrieben. Dieser Kollektivvertrag beinhaltet ein neues Gehältersystem für neue Arbeitnehmer beim Staat sowie bedeutende Verbesserungen für das gesamte Arbeiternehmerpersonal beim Staat.

Entgegen der Meinung der gewerkschaftlichen Verhandlungsmehrheit während der Gehälterverhandlungen bei Post Luxembourg unterstrich der OGBL mehrmals, dass diese neuen Verbesserungen beim Staat nicht automatisch auf die „Staatsarbeiter“ der Post Luxembourg anwendbar seien. Die neuen Vereinbarungen müssten sofort während den Verhandlungen bei Post Luxembourg angesprochen und verankert werden. Die Meinung des OGBL wurde ignoriert.

Der OGBL behielt allerdings Recht! Der neue Kollektivvertrag wurde im Januar 2017 unterschrieben, ohne dass die „Staatsarbeiter“ bei Post Luxembourg in den Genuss der Verbesserungen beim Staat kamen.

Nach mehrmaligen Aufforderungen des OGBL, endlich Nachverhandlungen bei Post Luxembourg anzufragen, unterschrieben die Gewerkschaften endlich am 17. März 2017 den Nachtrag zum Postkollektivvertrag. Die „Staatsarbeiter“ bei Post Luxemburg kommen somit in den Genuss, sämtlicher Verbesserungen, die unter der Federführung des OGBL ausgehandelt wurden.

Die Verbesserungen sind:

  • ein einheitlicher Überstunden-zuschuss von 50%
  • eine Erhöhung des Nacht-zuschusses von +76% auf 1 Euro Index 100 pro Stunde
  • einen monatlichen Lohnzusatz von 5 Lohnpunkten
  • die Einführung einer generellen einheitlichen Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage von monatlich 6 Lohnpunkten
  • die Umwandlung des Kleidergeldes in eine monatliche Kleiderprämie von 2 Lohnpunkten
  • die Eingliederung zwecks Absicherung der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahren-zulage, der Kleiderprämie sowie der Sonderzulage (Essenszulage) von 11 Lohnpunkten in einen einheitlichen Lohnzusatz von 19 Lohnpunkten
  • die Einführung eines Sozialurlaubs von 24 Stunden pro Trimester