Der OGBL-Nationalvorstand sieht ein positives Signal

Bei seiner Sitzung vom 1. Juli 2014, hat der OGBL-Nationalvorstand nicht zuletzt die wirtschaftliche und soziale Lage des Landes analysiert. Er hat auch einen Entschluss gefasst, bezüglich des Vorschlags der Regierung, die automatische Indexanpassung der Löhne und Renten wieder einzuführen. Er hat ebenfalls zu den Verhandlungen mit dem Luxemburger Arbeitgeberdachverband UEL über die Teilzeitarbeit seine Meinung geäußert, sich auseinandergesetzt mit den Diskussionen, die zurzeit im „Permanenten Arbeits- und Beschäftigungsausschuss“ (CPTE) geführt werden sowie mit dem Treffen mit der Regierung zum Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Kommission. Der Nationalvorstand hat sich auch mit der Frage einer Volksbefragung über das Ausländerwahlrecht befasst. Schließlich ist der Nationalvorstand mit den Vorbereitungsarbeiten zum OGBL-Kongress, der am 5. und 6. Dezember 2014 stattfindet, fortgefahren.

Ende der Indexmanipulation

Was das automatische Indexsystem der Löhne und Renten betrifft, so stellt der OGBL mit Genugtuung fest, dass die Regierung zurzeit keinen Grund sieht, den Mechanismus weiter zu manipulieren, und nimmt den Vorschlag sehr positiv zur Kenntnis, dass der Index ab 2015 integral wieder eingeführt wird. Der OGBL sieht hierin ein sehr positives Zeichen seitens der Regierung, das dem aktuellen wirtschaftlichen Kontext richtig angepasst ist.

Andrerseits findet der OGBL den Vorschlag der Arbeitgeber, die nächste Indextranche einfach fallen zu lassen, unannehmbar. Der OGBL möchte hier die Patronatsverantwortlichen darauf hinweisen, dass in verschiedenen Bereichen kürzlich Kollektivverträge unterzeichnet wurden, wie zum Beispiel im Bankensektor, wo, würde der Index weiterhin manipuliert werden, der Kollektivvertrag so nicht annehmbar gewesen wäre. Der OGBL stellt ebenso fest, dass die größte Oppositionspartei sich weiter zu diesem Thema auf dem falschen Weg befindet und sieht sich so in seiner Wahlempfehlung, die er vor den Parlamentswahlen vergangenen Oktober ausgesprochen hatte, bestärkt.

Teilzeitarbeit: Verhandlungen können beginnen

Der OGBL-Nationalvorstand hat zudem grünes Licht gegeben, damit die Verhandlungen mit der UEL bezüglich einer Reform der Teilzeitarbeit anfangen können. Der OGBL möchte, im Rahmen dieser Verhandlungen, eine legale Basis für das Recht auf Teilzeitarbeit unter bestimmten Bedingungen einführen (Ausbildung, familiäre Gründe, die zu rechtfertigen sind, usw.).

Ihrerseits möchte die UEL in verschiedenen Aktivitätsbereichen die Referenzperiode ausweiten, die zurzeit die legale Basis ist, um die entsprechende Stundenzahl, die einer Teilzeitarbeit entspricht, festzulegen. Dies um besser auf die schwankenden Aktivitäten in verschiedenen zyklischen Branchen zu reagieren. Der OGBL hätte es vorgezogen, dass diese Verhandlungen sich zum Ziel setzten, zu einem Vorschlag auf nationaler Ebene zu gelangen, mit Besonderheiten für jeden Sektor. Er akzeptiert jedoch als Verhandlungsbasis den Vorschlag der Arbeitgeber eine einheitliche nationale Lösung anzustreben. Der OGBL macht aber darauf aufmerksam, dass dieser Ansatz die Verhandlungen komplizierter gestalten wird.

Arbeitsunfähigkeit: Miteinbeziehung der Zusatzprämien

Der OGBL-Nationalvorstand hat ebenfalls die Diskussionen wieder aufgegriffen, die zurzeit im CPTE bezüglich der Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Arbeitsunfall laufen. Der OGBL hat sich kürzlich insofern bestärkt gesehen, dass es notwendig ist, ebenfalls die Zusatzprämien miteinzubeziehen, die in einigen Branchen den Arbeitnehmern beispielsweise für Nacht- oder Sonntagsarbeit zustehen. Stellt sich jedoch jetzt die Frage zu wissen, wie man konkret diese Zusatzprämien in die Lohnfortzahlung miteinbeziehen kann. Der OGBL nimmt zur Kenntnis, dass derzeit im Permanenten Arbeits- und Beschäftigungsausschuss die Bereitschaft zur Diskussion verschiedener Modelle festzustellen ist.

TTIP: das Verhandlungsmandat muss neu definiert werden

Der Nationalvorstand hat ebenfalls eine Bilanz des am 27. Juni stattgefundenen Treffens mit der Regierung bezüglich des Freihandelsabkommens, das zurzeit zwischen den USA und der Europäischen Kommission (TTIP) verhandelt wird, gezogen. Wenn der OGBL das Interesse, das die Regierung diesem Thema bekundet, auch begrüßt, so verweist er jedoch auf eine fundamental unterschiedliche Sichtweise. Die Regierung und der OGBL sind sich dahingehend einig, dass die europäischen Standards im Rahmen dieser Verhandlungen verteidigt werden müssen, sind aber unterschiedlicher Auffassung, was die Taktik betrifft, um dieses Ziel zu erreichen.

Laut OGBL, ist das Verhandlungsmandat, das die Europäische Kommission bekommen hat, viel zu breit gefächert. Es muss also neu definiert werden, was den Stopp der derzeitigen Verhandlungen voraussetzt. Der OGBL hat in diesem Zusammenhang entschieden, einer Plattform beizutreten, die aus mehreren europäischen Organisationen besteht. Diese ist dabei eine Bürgerinitiative zu gründen, so wie der Maastrichter Vertrag das vorsieht, mit dem Ziel die laufenden Verhandlungen zu stoppen damit das Verhandlungsmandat neu definiert werden kann.

Für eine Volksbefragung aber vor allem für eine sinnvolle Debatte

Der Nationalvorstand hat schließlich die von der OGBL-Immigrantenabteilung vor kurzem losgetretene Diskussion bezüglich der von der Regierung angekündigten Organisation einer Volksbefragung zum Ausländerwahlrecht aufgegriffen. Der OGBL hat in diesem Zusammenhang unterstrichen, dass mit 44% der Einwohner, die zurzeit kein Stimmrecht bei den Parlamentswahlen haben, in Luxemburg ein beängstigendes Demokratiedefizit besteht, und dass er natürlich nicht gegen eine solche Volksbefragung ist.

Der OGBL ist sich jedoch voll bewusst, dass dieses Thema höchst sensibel ist, und spricht sich in diesem Zusammenhang für eine breite öffentliche Debatte aus, die auf keinen Fall abstrakt geführt werden darf. Über welche Punkte soll die Bevölkerung konkret befragt werden? Geht es um eine mögliche Öffnung des aktiven oder passiven Wahlrechts? Was muss den ausländischen Mitbürger mit Luxemburg verbinden, damit ihm dieses Recht zusteht? Müsste er zum Beispiel schon an Kommunal- oder an Europawahlen teilgenommen haben, um zu den Parlamentswahlen zugelassen zu werden? Wird die Volksbefragung für den Gesetzgeber beratend oder bindend sein? Das sind die Fragen, die für den OGBL unbedingt geklärt werden müssen.