Chaos in der Berufsausbildung!

Eine gute Lehre beginnt mit einer gelungenen Organisation der Berufsbildung. Für die Schüler allerdings, die sich zum Büroangestellten (agent administratif et commercial) ausbilden lassen wollen, scheint diese Devise leider nicht zu gelten, denn sie haben kaum  die Möglichkeit einen sicheren Lehrlingsplatz zu bekommen. Seit zwei Jahren ist dem Erziehungs- und Ausbildungsministerium (MENPF) bekannt, dass Schüler des neuen Systems (DAP) und des vorherigen (CATP) in diesem Jahr zum gleichen Zeitpunkt einen Ausbildungsplatz suchen werden, und dass nicht genügend Ausbildungsbetriebe zur Verfügung stehen.

Um den 57 Schülern, die zur Zeit noch auf der Suche nach einer Ausbildung sind, zu ermöglichen ihr Studium weiterführen zu können, hat das zuständige Ministerium eine „convention de formation“ eingeführt, womit die praktische Ausbildung in die Zuständigkeit der Gemeinden und staatlichen Verwaltungen fällt.

Die Jugendabteilung des OGBL kritisiert das zuständige Ministerium wegen seines Versäumnisses nicht früher nach Lösungen gesucht zu haben, um den Schülern einen sicheren Lehrvertrag anstelle dieser Konvention anbieten zu können. Diese mag im Ansatz gut gemeint zu sein, wirft allerdings eine Reihe von Fragen auf bezüglich der praktischen Organisation und Umsetzung. Die Jugendabteilung des OGBL weist darauf hin, dass es in diesem Fall nämlich keine legale Basis gibt und möchte nun gerne wissen unter welche Gesetzgebung dieses Ausbildungsverhältnis fällt? Welches Statut haben diese Schüler überhaupt? Welche Schutzmaßnahmen sind vorhanden, wie etwa im Krankheitsfall oder beim Elternurlaub? Die Jugendabteilung fordert das MENPF unverzüglich auf Klarheit zu schaffen!

Kein Verständnis hat die Jugendabteilung des OGBL für die Kürzung der Lehrlingsvergütung auf 60 Prozent und erinnert das Ministerium an die großherzogliche Verordnung, welche für sämtliche Berufe die finanzielle Entschädigung festlegt. Nicht die Schüler sind schuld, dass sie keinen festen Ausbildungsplatz finden; deshalb sollten sie auch keine finanziellen Einbußen hinnehmen müssen, sondern zu 100 Prozent ausbezahlt werden!

 

Der Jugendabteilung des OGBL widderstrebt die Tatsache, dass in der Berufsausbildung zum Büroangestellten mit zweierlei Maß gemessen wird und verteidigt vehement das Recht eines jeden Jugendlichen auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung. Das Erziehungs- und Ausbildungsministerium ist aufgefordert zu handeln!

 

Mitgeteilt von der OGBL-Jugendabteilung
am 11. Dezember 2012