Cactus-Gruppe : Erneuerung des Kollektivvertrags

 

Am 22. März 2013 wurde zwischen den Gewerkschaften OGBL und LCGB einerseits und der Direktion der Cactus-Gruppe andererseits, die Erneuerung des Kollektivvertrags für alle Arbeitnehmer der Cactus-Gruppe unterschrieben.

Als verhandlungsführende Gewerkschaft konnte der OGBL folgende Vertragsverbesserungen durchsetzen:

Löhne

Ab dem 1. März 2013 wird eine lineare Erhöhung des Monatslohns von 14 € (+/- 0,5% im Durchschnitt) gewährt.
Ab dem 1. März 2015 wird eine lineare Erhöhung des Monatslohns von 15 € (+/- 0,5% im Durchschnitt) gewährt.

Mit dem Lohn vom März 2014 wird eine einmalige Prämie von 200 € an alle Beschäftigten ausgezahlt, die vor dem 31. Dezember 2013 eingestellt wurden (prorata temporis bei Kurzzeitarbeit).

Ein Einkaufsbon in Höhe von 100 € wird allen Beschäftigten gewährt, die vor dem 31. Dezember 2013 eingestellt wurden. Diese Bons werden im Monat März 2014 verteilt werden.

Eine Erhöhung von 2 €/Monat wird bei der Anwesenheitsprämie gewährt, die ab dem 1. Juli 2013 von 15 € auf 17 € steigen wird.
Eine Erhöhung von 2 €/Monat wird bei der Anwesenheitsprämie gewährt, die ab dem 1. Juli 2014 von 17 € auf 19 € steigen wird.

Verbesserung der Dienstalterszulage, die im Juli 2014 ausgezahlt wird:
Betriebszugehörigkeit über
2 Jahre + 10 €, ein Total von 110 €
5 Jahre + 20 €, ein Total von 150 €
10 Jahre + 30 €, ein Total von 220 €
15 Jahre + 40 €, ein Total von 270 €
20 Jahre + 50 €, ein Total von 350 €
25 Jahre + 60 €, ein Total von 460 €

Am Samstag oder am Vorabend von gesetzlichen Feiertagen wird für die nach 19 Uhr bis zur Schließung geleistete Arbeitszeit ein Zuschlag von 35 % gezahlt. Für die Arbeit zwischen 18 und 19 Uhr beträgt der Zuschlag 10%.

Urlaub, bezahlte Pausen

Ab dem Jahr 2014 steht den Beschäftigten ein (1) zusätzlicher Urlaubstag zu, die zum 1. Januar 2014 das Alter von 50 Jahren überschritten haben, und 10 oder mehr Jahre Betriebszugehörigkeit vorweisen können.

Sonntags wird eine zusätzliche bezahlte Pause von 15 Minuten gewährt, wenn die Arbeitszeit 8 Stunden beträgt.

Die Laufzeit des Kollektivvertrags beträgt 30 Monate, vom 1. Januar 2013 bis zum 30. Juni 2015.

Mitgeteilt vom Syndikat Handel des OGBL
am 22. März 2013