Sozialurlaub für Bankangestellte

Scheinbarer Konsens in Sachen Richtlinien und Umsetzung

Am 8. Oktober 2021 haben sich Vertreter des OGBL und des LCGB mit der ABBL getroffen, um sich über die Richtlinien des Sozialurlaubs zu beraten.

Auf der Basis des Kollektivvertrags für Arbeitnehmer des Bankensektors müssen die Modalitäten bis spätestens zum 31. Dezember 2021 geregelt sein.

Bevor die ABBL ihre Richtlinien versendet, war es ihnen ein Anliegen, sich mit dem OGBL und dem LCGB auszutauschen. Während Einzelheiten, wie der Bezugsbereich des Sozialurlaubs, kontrovers diskutiert wurden, herrschte in den wesentlichen Grundprinzipien auf beiden Seiten Einigkeit: insbesondere die Tatsache, dass für die Anwendung des Sozialurlaubs das gleiche Verfahren wie bei krankheitsbedingter Abwesenheit gilt.

Das Recht auf Sozialurlaub für alle, war eine Forderung des OGBL und des LCGB.

Um im Interesse der Mitarbeiter, das Recht auf Sozialurlaub umzusetzen, werden die Gewerkschaften OGBL und LCGB ihren jeweiligen Personaldelegierten ihre gewerkschaftliche Position zukommen lassen.

Mitgeteilt vom LCGB und vom OGBL,
am 11. Oktober 2021