Kollektivvertrag Bau und Bauingenieurwesen

Schlichtung vertagt

Am 8. November 2012 fand eine erste Unterredung zwischen den Gewerkschaften OGBL und LCGB und den Patronatsverbänden zur Erneuerung des Kollektivvertrags Bau und Bauingenieurwesen beim Nationalen Schlichtungsamt statt.

Das Schlichtungsamt war von den Gewerkschaften befasst worden, nachdem sich die Patronatsseite geweigert hatte, die gewerkschaftlichen Forderungen zur Verbesserung des Kollektivvertrags zu berücksichtigen.

Aufgrund eines Zweifels aus formalen Gründen zur Rechtmäßigkeit der Schlichtungsprozedur konnte die erste Sitzung in der Schlichtung nun leider nicht stattfinden. Um jegliche Streitigkeit bezüglich der korrekten Auslegung zu vermeiden, werden die beiden vertragsschließenden Gewerkschaften am 9. November 2012 offiziell den Kollektivvertrag kündigen. Gemäß Prozedur wird dann die erste Sitzung in der Schlichtung voraussichtlich im Januar 2013 stattfinden.

Dieser Tatbestand ändert im Übrigen nichts an der Position der Gewerkschaften betreffend ihren Forderungskatalog zu den durchzuführenden Verbesserungen und der Aufwertung der Arbeitsbedingungen und der Löhne.

Die Gewerkschaften OGBL und LCGB werden diese Frist dazu nutzen, ihre Sensibilisierungs- und Mobilisierungsaktionen bei den Arbeitnehmern im Bausektor und im Bauingenieurwesen fortzusetzen.

Mitgeteilt von OGBL und LCGB
am 8. November 2012