Mit großer Bestürzung nimmt der OGBL zur Kenntnis, dass der Schöffenrat der Gemeinde Contern das Gerichtsurteil zur Wiedereingliederung eines zu Unrecht entlassenen Mitarbeiters offen ignoriert. Obwohl das Gericht eindeutig festgestellt hat, dass der betroffene Mitarbeiter wieder in den Dienst der Gemeinde zu integrieren ist, versucht die Gemeindeführung erneut, ihn systematisch auszuschließen.
Anstatt ihrer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, hat die Gemeinde dem betroffenen Mitarbeiter nun einen sogenannten „Congé extraordinaire“ – also einen außergewöhnlichen Urlaub – erteilt. Das bedeutet im Klartext: Der Mitarbeiter wird zwar bezahlt, muss aber zu Hause bleiben, während alle anderen Angestellten ihren Aufgaben vor Ort nachgehen dürfen. Für den OGBL ist das nichts anderes als ein klarer Affront gegen die Justiz und eine bewusste Umgehung des Urteils.
Noch gravierender ist für uns jedoch die Tatsache, dass diese Maßnahme in ihrer Wirkung eine Fortsetzung des Mobbings darstellt. Wer eine Person gezielt aus dem beruflichen Umfeld ausschließt, obwohl ihre Rückkehr gerichtlich angeordnet wurde, demotiviert, isoliert und demütigt sie bewusst. Es handelt sich hierbei nicht nur um einen Verwaltungsakt, sondern um eine gezielte Maßnahme, um Druck auf den betroffenen Mitarbeiter auszuüben und ihn aus dem Gemeindedienst herauszuhalten – obwohl seine Rückkehr längst rechtlich abgesichert ist.
Die Entscheidung der Gemeinde Contern ist ein Schlag ins Gesicht für die Unabhängigkeit der Justiz. Wenn Gemeinden beginnen, gerichtliche Entscheidungen zu unterlaufen, ist das nicht nur ein respektloser Umgang mit unseren rechtsstaatlichen Prinzipien, sondern auch ein gefährliches Signal für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Darüber hinaus wird hier mit öffentlichen Geldern gespielt: Alle Angestellten der Gemeinde – auch der betroffene Mitarbeiter – werden durch Steuergelder bezahlt. Es ist inakzeptabel, dass ein Mitarbeiter trotz Bezahlung zu Hause bleiben muss, während alle anderen ihrer Arbeit vor Ort nachgehen dürfen.
Der OGBL verurteilt dieses Verhalten aufs Schärfste und fordert die sofortige und vollumfängliche Umsetzung des Gerichtsurteils. Die klare gerichtliche Anweisung zur Wiedereingliederung darf nicht einfach ignoriert werden – das ist inakzeptabel.
Selbstverständlich steht der OGBL weiterhin mit voller Kraft an der Seite des betroffenen Mitarbeiters und wird ihn in allen Belangen unterstützen – solange es nötig ist, und darüber hinaus.
Der OGBL – gegen Mobbing, für Gerechtigkeit!
Mitgeteilt vom Syndikat Öffentlicher Dienst OGBL / Landesverband, am 11. Juli 2025
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