Erneut Neben den „brevetierten“ Lehrkräften im Beamtenstatut und den Lehrbeauftragten („chargés de cours“), die als Staatsangestellte eingestellt sind, gibt es noch eine dritte Kategorie von Arbeitskräften in unseren öffentlichen Schulen, die weniger bekannt ist: die sogenannten „collaborateurs“ oder „experts externes“ (externe Mitarbeiter/Experten), die als Selbständige gegen Honorar Kurse abhalten, und nicht eigentlich in einem Arbeitsverhältnis mit dem Bildungsministerium stehen.
Im Prinzip sollen „collaborateurs/experts externes“ Expertise in ganz spezifischen Fachbereichen bieten, zum Beispiel als Fachkräfte in einem bestimmten Arbeitsbereich. Aus diesem Grund sind diese Verträge auch auf 7 Stunden pro Woche beschränkt.
Aktuelle Zahlen zu der Gesamtzahl von „collaborateurs/experts externes“ im Bildungswesen gibt es unserer Kenntnis nach nicht. Der Eindruck entsteht allerdings, dass die Zahl der Betroffenen ansteigt. Jedenfalls wird das SEW/OGBL mittlerweile auch häufiger von Betroffenen kontaktiert.
In der Tat ist die Situation der „collaborateurs/experts externes“ recht schwierig. Insbesondere ist ihr Honorar seit 2008 (!) nicht mehr angehoben und weder an die Kaufkraftentwicklung noch die Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst angeglichen worden. Im Gegensatz dazu stiegen die Sozialversicherungsbeiträge für die Betroffenen, die sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil selbst tragen müssen, um fast ein Drittel in den letzten 8 Jahren.
Der Vertrag wird während den Sommerferien ausgesetzt, die Betroffenen müssen sich also gegebenenfalls arbeitslos melden und haben während dieser Zeit kein Einkommen. Sie haben kein Anrecht auf einen 13. Monat, auf Mutterschafts- oder Elternurlaub oder auch Spesengeld für ihre Fahrtkosten.
Aus diesem Grund wird das Statut des „collaborateur/expert externe“ zunehmend unattraktiv. Mit jeder neu anfallenden Indextranche und jeder Punktwerterhöhung im öffentlichen Dienst verstärkt sich die Differenz zu den Festangestellten zusätzlich. Hierdurch werden sie als Arbeitskräfte billiger, und es ist zu befürchten, dass dies als Anreiz für die Schulen wirken kann, noch verstärkt solche Arbeitskräfte im Selbstständigenstatut einzustellen, statt als Angestellte oder Beamte.
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Universität Luxemburg, nach mehreren Interventionen des SEW/OGBL, 2024 beschlossen hat, das Honorar ihrer „enseignants vacataires“, die über ein ähnliches Statut verfügen wie die „collaborateurs/experts externes“, in zwei Tranchen um 18,9% zu erhöhen (10% im Februar 2024, 8.9% im September 2024). Diese Erhöhung erfolgte auf Grund der schleichenden Entwertung der Honorare seit ihrer Desindexierung im Jahr 2014.
Es würde uns logisch erscheinen, eine ähnliche Aufwertung auch für die „collaborateurs/experts externes“ im öffentlichen Bildungswesen vorzusehen, wie auch, um in Zukunft eine solche Entkopplung zu verhindern, eine Indexierung der Honorare vorzusehen.
Auch sollten die Möglichkeiten für die „collaborateurs/experts externes“, die nur 7 Stunden pro Woche eingesetzt werden können, verbessert werden, um in reguläre Arbeitsverträge mit mehr Stunden zu kommen, falls sie dies wünschen. Auf jeden Fall sollten die „collaborateurs/experts externes“ nicht benutzt werden, um reguläre Arbeitsverhältnisse zu umgehen.
Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Erziehung und Wissenschaft (SEW/OGBL), am 6. Juni 2025
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