SEW/OGBL: Wir brauchen dringend eine Null-Toleranz-Politik im Fall von Gewalt an Schulen

Aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der LSAP-Abgeordneten Francine Closener geht hervor, dass die Zahl der Gewaltvorfälle an Sekundarschulen weiterhin auf konstant hohem Niveau liegt. Im vergangenen Schuljahr wurden insgesamt 312 Schulverweise ausgesprochen. Wie viele davon auf gewalttätiges Verhalten zurückzuführen sind, bleibt jedoch offen. Gewaltvorfälle an Luxemburger Schulen werden bedauerlicherweise bislang nicht systematisch statistisch erfasst.

Besorgniserregend ist zudem der hohe Anteil an Annullierungen von Schulverweisen durch die „Commission de recours“. Im laufenden Schuljahr wurden 50% der ausgesprochenen Verweise die vor der „Commission de recours“ landeten aufgehoben, im vergangenen Schuljahr waren es 22,7%, im Schuljahr 2023/24 sogar 40,9%.  Dem SEW/OGBL sind mehrere Fälle bekannt, in denen ein wegen gewalttätigen Verhaltens vom schulischen „Conseil de discipline“ verhängter Schulverweis von der „Commission de recours“ wieder aufgehoben wurde.

Durch solche Entscheidungen seitens der ministeriumsinternen „Commission de recours“ entsteht der Eindruck, dass der Schutz der Täterinnen und Täter über den Schutz der Opfer gestellt wird – insbesondere dann, wenn betroffene Jugendliche mit anwaltlicher Unterstützung vor der „Commission de recours“ auftreten können. Das Ministerium sollte klar und deutlich vermitteln, dass gewalttätiges Verhalten an unseren Schulen nicht toleriert wird und sollte den Schutz der Opfer ganz klar und eindeutig vor den Schutz der Täter stellen.

Als SEW/OGBL fordern wir unter anderem:

  • Eine systematische statistische Erfassung aller Gewaltvorfälle an unseren Schulen;
  • Ein analoges und digitales Meldeformular, über welches Schulpersonal und Schüler.innen Gewaltvorfälle melden können. Hierzu zählen sowohl körperliche, psychische und sexuelle Gewalt;
  • Gezielte Unterstützung von Lehrkräften, die Gewalt im schulischen Kontext erfahren haben;
  • Klare Richtlinien, wie Schulen auf gewalttätiges Verhalten von Schüler.innen reagieren sollen;
  • Ein Krisenteam pro Schule, dass bei gewalttätigen Verhalten von Schüler.innen sofort einschreiten kann;
  • Den Ausbau von Programmen zur Förderung von Respekt, sozialen Kompetenzen und gewaltfreien Konfliktverhalten in Schulen;
  • Eine Anlaufstelle an jeder Sekundarschule für Schüler:innen, die Opfer von verbaler, sexueller oder körperlicher Gewalt und/oder Mobbing wurden. Die Anlaufstelle soll als unabhängige Instanz die Vorfälle analysieren, soll Befragungen durchführen und entsprechende Schritte – auch rechtlicher Natur – einleiten können;
  • Verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings außerhalb der Schulzeit für Täter:innen;
  • Die Möglichkeit, Schüler:innen, die im schulischen Kontext mehrfach Gewalt angewendet haben, zeitweise in einem Kompetenzzentrum zu beschulen, bis ihr Verhalten sich gebessert hat;
  • Räumliche Trennung zwischen Täter:in und Opfer bis zu den Urteilen des „Conseil de discipline“ und der „Commission de Recours“;
  • Die Benachrichtigung aller Mitglieder der Klassenkonferenz, die ursprünglich über den Ausschluss entschieden hat, über die Gründe der Entscheidung der „Commission de recours“;
  • Kostenlose juristische Beratung für Schüler:innen, die Opfer von Gewalt an Schulen wurden, insbesondere dann, wenn die Täter sich mit der Hilfe von Anwälten vertreten lassen. Schutz vor Gewalt darf nicht vom sozio-ökonomischen Status der Eltern abhängig sein!

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Erziehung und Wissenschaft (SEW),
am 24. Februar 2026