Ein Kollektivvertrag für neimënster

Die Unterzeichnung eines ersten Kollektivvertrags für die Arbeitnehmer*innen von neimënster garantiert den Fortbestand der sozialen Errungenschaften und bringt zusätzliche Vergünstigungen.

In einem ruhigen Arbeitsklima und im ständigen Bemühen um einen konstruktiven Sozialdialog wurde am 9. Februar 2024 zwischen den Vertretern des OGBL und des Centre Culturel de Rencontre Abbaye Neumünster – kurz neimënster – ein erster Kollektivvertrag unterzeichnet.

Der vom Kulturministerium und vom Regierungsrat gutgeheißene Kollektivvertrag, der für eine Laufzeit von drei Jahren (1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026) unterzeichnet wurde, beinhaltet unter anderem folgende Leistungen:

  • Wertsteigerung der Essensschecks von 10,80 € auf 15 € pro Scheck;
  • Anpassung der Gehaltstabelle: Erhöhung der Gehaltsstufen von 0,7% auf 1%, bzw. von 0,5% auf 0,7% je nach Gruppe, mit Neueinstufung der Arbeitnehmer*innen in die nächsthöhere Gehaltsstufe ;
  • rückwirkende Einführung einer Dienstalterszulage:
    • 1000 € für 10 Dienstjahre,
    • 2000 € für 20 Dienstjahre,,
    • 3000 € für 30 Jahre Dienstzeit;
  • Einführung von 2 zusätzlichen Urlaubstagen für Arbeitnehmer*innen ab 60 Jahren;
  • Einführung eines Rechts auf Abschalten.

Die zuvor erworbenen Vorteile, wie z.B. ein 13. Monatsgehalt, Familienzulagen und zusätzlicher altersabhängiger Urlaub, wurden selbstverständlich in den neuen Kollektivvertrag übernommen.

Beide Vertragsparteien begrüßen die erzielte Einigung, die die derzeitigen Arbeitsbedingungen aller Arbeitnehmer*innen verbessert und es nëimenster ermöglicht, seine Attraktivität als Arbeitgeber im Bereich der Kultureinrichtungen des Großherzogtums zu steigern.

Mitgeteilt vom OGBL und dem Centre Culturel de Rencontre Abbaye Neumünster am 8. März 2024