Erneuerung des Kollektivvertrags in der Wäscherei Monplaisir

Der OGBL, die einzige im Betrieb vertretene Gewerkschaft, die Personaldelegation und die Direktion der Wäscherei Monplaisir haben kürzlich die Erneuerung des Kollektivvertrags für die rund 29 Beschäftigten des Unternehmens unterzeichnet.

Obwohl das Unternehmen Monplaisir für die Jahre 2022 und 2023 weiterhin mit schlechten finanziellen Ergebnissen rechnet, ist es den verschiedenen Parteien gelungen, eine Vereinbarung zu treffen, die unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse den Erhalt der Arbeitsplätze der Beschäftigten der Wäscherei garantiert.

Der neue Kollektivvertrag tritt (rückwirkend) am 1. Januar 2023 in Kraft und hat eine Laufzeit von drei Jahren, d.h. bis zum 31. Dezember 2025.

Der neue Kollektivvertrag enthält folgende wesentliche Verbesserungen:

  • Einführung eines zusätzlichen Urlaubstages nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit.
  • Nachzahlung der aufgrund von Fehlzeiten nicht erhaltenen monatlichen Prämie am Jahresende (bis zu einem Höchstbetrag von 400 EUR pro Jahr), wenn die Fehlzeiten nicht mehr als 5 Tage in höchstens zwei Abwesenheitsperioden betragen haben.
  • Lohnerhöhungen in Abhängigkeit vom Dienstalter:
    • +1% ab dem 20.
    • +1% ab dem 25.
    • +1% ab dem 30.

Abschließend ist festzuhalten, dass die Verhandlungen, die zu diesem Abschluss geführt haben, in einem konstruktiven Klima verlaufen sind.

Mitgeteilt vom Syndikat Private Reinigungsdienste
am 8. November 2023