Der OGBL begrüßt das neue Steuerabkommen mit Deutschland

Die Finanzminister Deutschlands und Luxemburgs haben am 6. Juli 2023 bekannt gegeben, dass sie eine Einigung über Änderungen des deutsch-luxemburgischen Steuerabkommens erzielt haben.

Das geänderte Steuerabkommen sieht vor, die Toleranzschwelle für Arbeitsleistungen von deutschen Grenzgängern außerhalb Luxemburgs (darunter insbesondere Telearbeit) ab dem 1. Januar 2024 von 19 auf 34 Tage anzuheben. Die gleiche Schwelle wird auch für Beamte, Angestellte und Arbeitnehmer bei Staat, Gemeinden und öffentlichen Einrichtungen eingeführt, die derzeit noch ab dem ersten Tag in Deutschland besteuert werden.

In Erwartung des endgültigen Textes des Abkommens geht die Ankündigung der beiden Regierungen in die Richtung von zwei Forderungen, die der OGBL bereits seit mehreren Jahren verteidigt:

1. Eine Harmonisierung der steuerlichen Toleranzschwellen zwischen den drei Nachbarländern

Bereits vor der Covid-Pandemie hat der OGBL gefordert, dass die Toleranzschwellen auf steuerlicher Ebene erhöht und angeglichen werden. Der OGBL hat diesbezüglich eine Anpassung der Schwellen im steuerlichen Bereich an den Schwellenwert bei der sozialen Sicherheit, der seit dem 1. Juli 2023 gemäß dem europäischen Rahmenabkommen zur grenzüberschreitenden Telearbeit, das von Luxemburg und seinen drei Nachbarländern unterschrieben wurde, für Arbeit im Home Office nun 49,9% beträgt.

Das Ziel eines einheitlichen Schwellenwerts auf steuerlicher und Sozialversicherungsebene ist also noch nicht erreicht, jedoch ist die Erhöhung auf 34 Tage sicherlich eine Verbesserung für alle betroffenen Arbeitnehmer. Daneben setzt die Tatsache, dass der Schwellenwert ab 2024 für die Grenzgänger aus allen drei Nachbarländern 34 Tage beträgt, ungleichen Behandlungen im Betrieb ein Ende.

2. Die Gleichbehandlung zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor

Der OGBL hat bereits im November 2020 darauf hingewiesen, dass hier eine Ungleichbehandlung besteht, die nicht nur öffentliche Beamte und Angestellte, sondern auch Arbeitnehmer privatrechtlichen Statuts bei öffentlichen Einrichtungen betrifft. Sowohl die Grenzgängervertreter, die Abteilung Öffentlicher Dienst, als auch die Personalvertretungen des besonders betroffenen Sektors Hochschule und Forschung im SEW/OGBL haben immer wieder auf dieses Problem aufmerksam gemacht, bei den zuständigen Ministerien für Finanzen. Hochschulbildung und Öffentlicher Dienst, aber auch bei Abgeordneten und Behörden jenseits der Grenze.

Der OGBL begrüßt, dass diese Anstrengungen nach dem Motto „Steter Tropfen höhlt den Stein“ hier endlich eine Lösung gefunden werden konnte, und nun auch Deutschland, nach Frankreich, nunmehr den gleichen Schwellenwert für die Beschäftigten des öffentlichen Sektors vorsieht.

Mitgeteilt vom OGBL,
am 10. Juli 2023