Grenzgänger

Fristen für den Versand von Arbeits­unfähigkeitsbescheinigungen aus dem Ausland: der OGBL sucht nach Lösungen

Eine OGBL-Delegation, bestehend aus Jean-Luc De Matteis, Jacques Delacollette und Christian Simon-Lacroix, traf sich am 3. April 2023 mit Nadine Welter, Erste Beraterin im Arbeitsministerium, assistiert von Armin Skrozic und Linda Dioniso, um über die Frage der Fristen für den Versand von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu sprechen. Angesichts der Verlängerung der Postlaufzeiten infolge der Neuorganisation der Postdienste in Frankreich, aber auch in Belgien und Deutschland, wird die Verpflichtung des Grenzgängers, seinem Arbeitgeber oder seinem Vertreter spätestens am dritten Tag seiner Abwesenheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, auf dem Postweg in der Praxis immer komplizierter.

Um vielen Grenzgängern die Möglichkeit zu geben, ihrer Pflicht zur Meldung und Übermittlung des Krankenscheins in gutem Glauben nachzukommen, hat der OGBL vorgeschlagen, die geltende Gesetzgebung zu ändern.

Um dem Arbeitgeber jedoch eine Garantie zu geben und damit er nicht im Ungewissen über die Dauer der Abwesenheit des Arbeitnehmers bleibt, wurde insbesondere vorgeschlagen, die Pflicht des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber (oder seinen Vertreter) persönlich zu benachrichtigen und ihm die Bescheinigung auf andere Weise, wie beispielsweise per E-Mail, zu übermitteln, zu verschärfen.

Der OGBL informierte die Vertreter des Ministeriums auch darüber, dass sich die Frage der Postlaufzeiten auch im Rahmen der Gespräche im Vorfeld von Entlassungen stellt, da in diesen Fällen die Frist zwischen dem Brief und dem Gesprächstermin so kurz ist, dass das Gespräch bereits vor Erhalt des Briefes stattfinden kann – was dem Arbeitnehmer natürlich nicht einmal die Möglichkeit gibt, daran teilzunehmen.

Die Delegation des Ministeriums war sich dieser Probleme bewusst und erklärte, dass sie diese Fragen im Hinblick auf einen möglichen Vorschlag zur Änderung des Arbeitsgesetzbuchs untersuchen werde.