Erster Kollektivvertrag bei BCD Travel unterzeichnet

Sicherung des Bestehenden und Erlangung neuer Vorteile!

Der OGBL und die Direktion von BCD Travel haben kürzlich einen ersten Kollektivvertrag für die 35 Beschäftigten des auf Geschäftsreisen spezialisierten Betriebs unterzeichnet. Es handelt sich dabei um den ersten Kollektivvertrag im Reisebürosektor in Luxemburg.

Der Kollektivvertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren, d.h. vom 1. November 2023 bis zum 31. Oktober 2026 und sieht u.a. folgende Vorteile vor:

  • eine lineare Erhöhung aller Gehälter um 1,5 % rückwirkend zum 1. November 2023.
  • eine stufenweise Erhöhung der Essensgutscheine von 9,40 Euro auf 11,40 Euro.
  • eine jährliche Nettoprämie pro schulpflichtigem Kind: Kita und Vorschule (37,50 Euro), Grundschule (50 Euro), Sekundarschule (87,50 Euro), Hochschule (112,50 Euro), Universität (137,50 Euro)
  • eine Mobilitätszulage: 30 Euro netto pro Jahr (zahlbar im September eines jeden Jahres)
  • eine Heiratszulage: 200 Euro brutto
  • eine Geburtszulage: 125 Euro brutto
  • ein Urlaubsgeld in Höhe von 200 Euro netto im Jahr 2024.

Selbstverständlich wurden die bisherigen Vergünstigungen, wie das 13. Monatsgehalt, die Funktions- und Flexibilitätszulage sowie der Dienstaltersurlaub (ein zusätzlicher Tag pro fünf Jahre Betriebszugehörigkeit) in den neuen Kollektivvertrag übernommen.

Der OGBL begrüßt diese gute Vereinbarung, die ohne die Beteiligung der Personaldelegation in allen Verhandlungsphasen nicht möglich gewesen wäre. Hervorzuheben ist auch, dass die Verhandlungen mit der Direktion in einem entspannten Arbeitsklima und einem konstruktiven Sozialdialog stattgefunden haben.

Mitgeteilt vom Syndikat Dienstleistungen und Energie des OGBL,
am 22. Dezember 2023