Sozialplan bei Techprint SA unterzeichnet

Nach der Ankündigung der endgültigen Schließung der Druckerei Techprint haben sich der OGBL (als einzige Gewerkschaft in der Delegation vertreten), die Personaldelegation und die Unternehmensleitung am 11. Juli 2023 auf die Modalitäten eines Sozialplans geeinigt. Die 1989 gegründete Druckerei Techprint ist in Ehleringen ansässig.

Nach Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen Konsultationsverfahrens hatte die Geschäftsleitung am 26. Juni ihre Absicht bestätigt, bis Anfang 2024 22 Arbeitsplätze im Rahmen einer vollständigen Schließung des Unternehmens abzubauen. In den letzten fünf Jahren hatte Techprint mit einer Reihe von strukturellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen, die größtenteils mit dem Aufkommen der Digitalisierung zusammenhingen und zu einem starken Rückgang der Geschäftstätigkeit führten.

Die Verhandlungen über den Sozialplan für die von der Massenentlassung betroffenen Arbeitnehmer verliefen in einem relativ konstruktiven Klima und innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen.

Am Ende von sechs Verhandlungssitzungen konnten der OGBL und die Personaldelegation im Rahmen dieses Sozialplans verschiedene Maßnahmen zugunsten der Arbeitnehmer*innen aushandeln, darunter insbesondere:

  • die Möglichkeit für Arbeitnehmer*innen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, die Anpassungsvorruhestandsregelung zu beantragen (natürlich vorbehaltlich der Zustimmung der öffentlichen Instanzen).
  • außergesetzliche Abfindungen in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit – die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer*innen liegt bei etwa 20 Jahren.
  • außergesetzliche Abfindungen für den Fall, dass die Beschäftigten während der Kündigungsfrist eine neue Stelle finden.
  • sowie die Verpflichtung der Unternehmensleitung, Arbeitnehmer*innen, die während der Kündigungsfrist eine neue Stelle finden, unverzüglich freizustellen.

Ebenso wird die Unternehmensleitung von Techprint die notwendigen Schritte unternehmen, damit die Beschäftigten in den Genuss der Wiederbeschäftigungsbeihilfe und der Steuerbefreiung für außertarifliche Abfindungen kommen. Die Unternehmensleitung verpflichtete sich außerdem, den Arbeitnehmer*innen bei den notwendigen Schritten zur Suche nach einer neuen Beschäftigung zu helfen.

Die unterzeichnenden Parteien haben außerdem vereinbart, mit der Association des Maîtres Imprimeurs (AMIL) Kontakt aufzunehmen, um die Möglichkeit einer Versetzung/Übernahme bestimmter Arbeitnehmer*innen auf Sektorebene zu erörtern, sowie mit der ADEM bezüglich der Beihilfen und Begleitmaßnahmen, von denen die Arbeitnehmer*innen profitieren könnten.

Der OGBL sowie die Personalvertretung stehen den Arbeitnehmer*innen selbstverständlich weiterhin voll und ganz zur Verfügung, um sie während der gesamten Dauer der Gültigkeit dieses Sozialplans zu begleiten.

Mitgeteilt vom Syndikat Druck, Medien und Kultur – FLTL,
den 11. Juli 2023