Syndikatsleitung billigt provisorische Einigung für Bus- und Lkwfahrer

Die Syndikatsleitung des OGBL-ACAL kam zu einer Sitzung am Sonntag, den 2. März 2008 zusammen, bei der die Kollektivverträge für Bus- und Lkwfahrer, die obligatorische Ausbildung für Berufskraftfahrer sowie die Organisation der Sozialwahlen im Herbst 2008 im Mittelpunkt standen.

Keine weitere Verzögerung geduldet

Nach langen Diskussionen, wurden die provisorischen Abkommen im Bus-, sowie im Lkwsektor, bei einer Enthaltung und 29 Ja-Stimmen, angenommen. Nachdem die EU-Arbeitszeitrichtlinie für Transportbeschäftigte am 6. Dezember 2007, nach zweieinhalb Jahren Verspätung, endlich vom Luxemburger Parlament verabschiedet wurde, einigten sich Patronat und Gewerkschaften darauf, in beiden Wirtschaftszweigen die Kollektivverträge provisorisch bis zum 30. November 2008 zu verlängern. In zwei interprofessionnellen Vereinbarungen (accords interprofessionnels) werden die Details betreffend die Arbeitszeitorganisation festgehalten. Es ist nunmehr nicht mehr erlaubt, innerhalb einer Referenzperiode von 4 Monaten, die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden zu überschreiten. In einer isolierten Woche sind maximal 60 Arbeitsstunden erlaubt. Neu ist darüber hinaus die Definition der Bereitschaftszeit. Die Syndikatsleitung des OGBL-ACAL richtet einen dringenden Appell an die Arbeitgeberverbände „Groupement Transport“ (Gütertransport) und FLEAA (Busse), die anstehenden Kollektivvertragsverhandlungen zügig voranzutreiben.
Unter keinen Umständen ist der OGBL-ACAL bereit, wie vom Arbeitgeberverband gefordert, den Abschluss und die Unterzeichnung des RGTR-Vertrags zwischen FLEAA und Luxemburger Staat abzuwarten, bevor die Verhandlungen für die rund 1400 Busfahrer des Privatsektors beginnen. Die Verhandlungen im Bussektor müssen unverzüglich in Angriff genommen werden, sollte der soziale Frieden nicht nachhaltig gestört werden.

Berufliche Aus- und Weiterbildung wichtig

Die Syndikatsleitung des OGBL-ACAL befasste sich außerdem mit der EU-Richtlinie 2003/59/CE über die obligatorische Berufsausbildung und Weiterbildung. Die letzten Gespräche im Transportministerium fanden im September 2007 statt. Seither scheint das Dossier zum Stillstand gekommen zu sein. Laut Richtlinientext, hätte der gesetzliche Rahmen in jedem EU-Mitgliedsstaat bis September 2006 verabschiedet sein sollen. Die eigentliche Ausbildung der Berufskraftfahrer müsste im September 2008 beginnen. Eine fristgerechte Umsetzung scheint in Luxemburg kaum mehr möglich. Die Syndikatsleitung des OGBL-ACAL appelliert an den Transportminister, die begonnene konstruktive Arbeit im Dialog mit allen betroffenen Parteien wieder aufzunehmen und die nötigen Schritte in die Wege zu leiten, damit die Richtlinie, deren Ziel es ist, den Straßentransport sicherer zu machen, in der bestmöglichen Frist umgesetzt werden kann.

Spezieller Verkehrsrechtschutz für Berufsfahrer

Die Syndikatsleitung beschäftigte sich außerdem mit der Organisation der Sozialwahlen im November 2008 und stellte ihren seit März 2008 funktionierenden Verkehrsrechtsschutz für Berufsfahrer vor. Künftig haben Berufsfahrer die Möglichkeit, auch bei strafrechtlichen Problemen, sowohl im In- als auch im Ausland, auf einen Anwalt zurückzugreifen.

Mitgeteilt vom OGBL-ACAL
am 2. März 2008