{"id":1799,"date":"2014-12-06T16:22:06","date_gmt":"2014-12-06T15:22:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ogbl.lu\/communiques\/resolution-programmatique-adoptee-le-6-decembre-2014-a-loccasion-du-7e-congres-ordinaire-de-logbl"},"modified":"2023-06-30T12:49:32","modified_gmt":"2023-06-30T10:49:32","slug":"resolution-programmatique-adoptee-le-6-decembre-2014-a-loccasion-du-7e-congres-ordinaire-de-logbl","status":"publish","type":"communiques","link":"https:\/\/www.ogbl.lu\/de\/communique\/resolution-programmatique-adoptee-le-6-decembre-2014-a-loccasion-du-7e-congres-ordinaire-de-logbl\/","title":{"rendered":"Programmatische Resolution, die der 7. Ordentliche OGBL-Kongress am 6. Dezember 2014 verabschiedet hat"},"content":{"rendered":"<p><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-17227 aligncenter\" src=\"https:\/\/www.ogbl.lu\/wp-content\/uploads\/communiques\/IMG_0558.jpg\" alt=\"IMG_0558\" width=\"466\" height=\"208\" \/><\/p>\n<p><strong>7. \/ XXXII. KONGRESS DES OGBL, 5-6. 12. 2014<\/strong><\/p>\n<p><strong>1. F\u00fcr eine Wirtschaftsordnung im Dienste des Menschen<\/strong><br \/>\n1.1. Mehr Steuergerechtigkeit ist n\u00f6tig<br \/>\n1.2. \u00d6ffentliche Investitionspolitik aus Sicht des OGBL und der europ\u00e4ischen Gewerkschaften<br \/>\nEin Investionsprogramm um Stagnation und Deflation abzuwehren<br \/>\n1.3. Das internationale Finanzwesen<\/p>\n<p><strong>2. Europ\u00e4ische Herausforderungen<\/strong><br \/>\nAusbau und Schutz der Arbeitnehmerrechte<br \/>\nEinf\u00fchrung eines europ\u00e4ischen Mindestlohns<br \/>\nKlare und faire Regeln f\u00fcr den europ\u00e4ischen Arbeitsmarkt<br \/>\nF\u00fcr eine europ\u00e4ische Industriepolitik<br \/>\nF\u00fcr eine fortschrittliche Reform der Arbeitszeitdirektive<br \/>\nF\u00fcr den Erhalt und Ausbau des EURES-Netzes<br \/>\nSozialunion statt Wettbewerbsunion<\/p>\n<p><strong>3. Die Zusammenarbeit in der Gro\u00dfregion<\/strong><\/p>\n<p><strong>4. Der Klimaschutz ist eine Notwendigkeit<\/strong><br \/>\nF\u00fcr die Umsetzung einer nationalen Energiestrategie<\/p>\n<p><strong>5. Die Demokratisierung der Arbeitswelt voranbringen<\/strong><br \/>\n5.1. Mitbestimmung im Betrieb<br \/>\n5.2. Sozialer Dialog auf nationaler Ebene<\/p>\n<p><strong>6. F\u00fcr eine offensive und kontinuierliche Tarifpolitik<\/strong><br \/>\nDer Mindestlohn darf nicht in Frage gestellt werden<br \/>\nF\u00fcr den Index<br \/>\nDie Tarifpolitik des OGBL<br \/>\nF\u00fcr eine Erh\u00f6hung der Kollektivvertragsdichte<\/p>\n<p><strong>7. Arbeitszeit ist Lebenszeit<\/strong><\/p>\n<p><strong>8. Arbeitslosigkeit und Vollbesch\u00e4ftigung<\/strong><br \/>\n8.1. Wieder zur Vollbesch\u00e4ftigung gelangen<br \/>\n8.2. Die berufliche Weiterbildung \u2013 ein unabdingbarer Bestandteil der Arbeitsplatzsicherung<br \/>\n8.3. Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit f\u00e4ngt mit dem Schutz der Arbeitspl\u00e4tze an<br \/>\nVerst\u00e4rkung des Schutzes gegen wirtschaftlich bedingte Entlassungen<br \/>\nDie Politik im Bereich des Besch\u00e4ftigungserhalts st\u00e4rken<br \/>\nDen Schutz im Konkursfall verbessern<br \/>\n8.4. Spezifische Schutzma\u00dfnahmen f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitnehmer vorsehen<br \/>\nAktionsplan zugunsten der \u00e4lteren Arbeitnehmer<br \/>\nTeilzeitarbeit und Teilrente kombinieren<br \/>\nF\u00fcr ein an Bedingungen gebundenes Recht der Arbeitszeitverk\u00fcrzung<br \/>\nFr\u00fchverrentung ist Teil der Arbeitsmarktpolitik<br \/>\n8.5. Ein guter Start ins Leben setzt eine angemessene Arbeit f\u00fcr die Jugendlichen voraus<br \/>\n8.6. Das Konjunkturkomitee muss \u00fcber neue Mittel verf\u00fcgen<br \/>\n8.7. Die Situation der Arbeitsuchenden verbessern<br \/>\nDer Vorrang bei der Wiederbesetzung muss eine wirkliche Garantie werden<br \/>\nBeihilfen zur Wiedereinstellung : Nicht den Arbeitnehmer bestrafen, sondern den Arbeitgeber, der das Instrument missbraucht<\/p>\n<p><strong>9. Die Gleichstellung von Mann und Frau darf kein Lippenbekenntnis sein<\/strong><\/p>\n<p><strong>10. F\u00fcr die Integration von behinderten Menschen in den Arbeitsprozess<\/strong><\/p>\n<p><strong>11. Schutz der Privatsph\u00e4re \u2013 auch im Betrieb<\/strong><\/p>\n<p><strong>12. F\u00fcr das \u00f6ffentliche System der Sozialen Sicherheit<\/strong><br \/>\nEin positiver Faktor f\u00fcr die wirtschaftliche Entwicklung<br \/>\nEin kategorisches Nein zur Privatisierung !<br \/>\n12.1. Die \u00dcberlegenheit des \u00f6ffentlichen Pensionssystems<br \/>\nBilanz der Pensionsreform<br \/>\n12.2. Die Gesundheitsversorgung<br \/>\nDen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung garantieren<br \/>\nDer Finanzbedarf f\u00fcr die Gesundheitsversorgung wird weiter wachsen<br \/>\nEin qualitativ hochwertiges und umfassendes Leistungsangebot<br \/>\nF\u00fcr die obligatorische Konventionierung<br \/>\nDie Gesundheitsdienste d\u00fcrfen nicht der Marktliberalisierung unterworfen werden<br \/>\nUmweltmedizin, alternative und anerkannte Heilmethoden<br \/>\nPr\u00e4ventivmedizin<br \/>\n12.3. Arbeitsmedizinische Dienster<br \/>\n12.4. Pflegeversicherung<br \/>\n12.5. Unfallversicherung<\/p>\n<p><strong>13. Sozialleistungen<\/strong><br \/>\n13.1. F\u00fcr eine Anpassung der Familienleistungen und eine Reform der Gesetzgebung zu den Dienstleistungsschecks<br \/>\n13.2. Die Reform der Studienb\u00f6rsen muss \u00fcberarbeitet werden<br \/>\n13.3. Der Elternurlaub muss attraktiv sein \u2013 f\u00fcr beide Eltern<br \/>\n13.4. Die Einf\u00fchrung eines generellen Sozialurlaubs ist notwendig<br \/>\n13.5. Die Qualit\u00e4t im Sozialsektor absichern<\/p>\n<p><strong>14. Das Bildungswesen \u2013 ein Ganzes vom Pr\u00e9coce zur Hochschule<\/strong><br \/>\nDie Grundschulreform muss \u00fcberarbeitet werden<br \/>\nDie Reform der Berufsausbildung muss revidiert werden<br \/>\nDas Sprachenproblem angehen<br \/>\nHochschulwesen und Forschung<\/p>\n<p><strong> 15. Mobilit\u00e4t und \u00f6ffentlicher Transport<\/strong><\/p>\n<p><strong> 16. Menschenw\u00fcrdiges Wohnen ist ein Grundrecht<\/strong><br \/>\nF\u00fcr ein integriertes Wohnen<\/p>\n<p><strong>17. Aktive Politik des 3. Und 4. Alters<\/strong><br \/>\nHoher Rat der \u00e4lteren Menschen<\/p>\n<p><strong>18. Immigration \u2013 eine Grundlage unseres Wohlstands<\/strong><\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<div id=\"1\">1. F\u00fcr eine Wirtschaftsordnung im Dienste des Menschen<\/div>\n<p><b><\/b> [1]<\/p>\n<p>Ein sozial fortschrittliches Wirtschaftssystem muss sich daran messen lassen, wie gerecht der geschaffene Reichtum verteilt wird. Blickt man auf die letzten Jahrzehnte zur\u00fcck, muss man jedoch feststellen, dass die soziale Ungleichheit stark angewachsen ist.<\/p>\n<p>In fast allen industrialisierten L\u00e4ndern ist der Anteil des einkommensst\u00e4rksten Prozents der Bev\u00f6lkerung am Gesamteinkommen seit Anfang der 1980er Jahre immer weiter angestiegen. Inmitten der Krise erreichte die weltweite Verm\u00f6gensentwicklung j\u00fcngst neue Gipfel [2].<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" src=\"https:\/\/www.ogbl.lu\/wp-content\/uploads\/communiques\/Ogbl_kongress_06122014_0302.jpg\" alt=\"Ogbl_kongress_06122014_0302\" width=\"350\" height=\"233\" \/>Dieser enormen Verm\u00f6genskonzentration steht gegen\u00fcber, dass parallel dazu in den letzten Jahren Deregulierungen, Liberalisierungen, Privatisierungen, Abbau von Sozialleistungen, wachsender Druck auf die L\u00f6hne und Aufweichung des Arbeitsrechts zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und Lebensqualit\u00e4t f\u00fcr die Mehrheit der europ\u00e4ischen Bev\u00f6lkerungen gef\u00fchrt haben.<\/p>\n<p>Die gerechte Verteilung des Reichtums ist nicht nur eine moralische Frage. Eine starke Ungleichheit der Einkommen und Verm\u00f6gen wirkt sich auch negativ auf das Wachstum der Nachfrage an G\u00fctern und Dienstleistungen und insgesamt auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung aus. Wie die Welthandels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen UNCTAD betont [3], schr\u00e4nkt die weltweite Ungleichheit auch Bildungschancen und soziale Mobilit\u00e4t breiter Bev\u00f6lkerungsschichten ein. Sie steht im direkten Gegensatz zu den von den Vereinten Nationen festgelegten Milleniumszielen f\u00fcr die Armutsbek\u00e4mpfung.<\/p>\n<p>Eine fortschrittliche und moderne\u00a0 Wirtschaftspolitik muss den Menschen und\u00a0 seine Bed\u00fcrfnisse in den Mittelpunkt stellen und Chancengleichheit garantieren. Alle Menschen m\u00fcssen Zugang zu Bildung, Kultur und materieller Absicherung haben. Das soziale Netz muss eng gekn\u00fcpft sein. Deshalb muss der Staat handlungsf\u00e4hig und finanzstark sein. Er darf sich nicht den Profitinteressen einiger weniger unterordnen, sondern muss das Wohl aller anstreben.<\/p>\n<p>Der OGBL setzt sich f\u00fcr ein solidarisches, gerechtes Gesellschaftsmodell ein. Der Neoliberalismus ist das genaue Gegenteil und hat eigentlich l\u00e4ngst ausgedient. Er hat sich als unf\u00e4hig erwiesen den gro\u00dfen Herausforderungen zu begegnen und bereichert eine kleine Minorit\u00e4t auf Kosten der Allgemeinheit. Wir brauchen keine weitere Umverteilung von unten nach oben, sondern einen gezielten Abbau der Verm\u00f6genskonzentration und eine gerechte Verteilung des geschaffenen Reichtums zwischen Arbeit und Kapital. Der von den Arbeitnehmern geschaffene Mehrwert soll nicht zu Spekulationszwecken oder zur Erh\u00f6hung der Dividenden der Aktion\u00e4re, sondern f\u00fcr produktive Investitionen genutzt werden.<\/p>\n<p><b>1.1. Mehr Steuergerechtigkeit ist n\u00f6tig<\/b><\/p>\n<p>Die Gr\u00fcnde f\u00fcr die zunehmende globale Verm\u00f6genskonzentration sind, neben der Entwicklung bei der prim\u00e4ren Verteilung zwischen Arbeit und Kapital und den Lohnverh\u00e4ltnissen, die weltweit vorgenommenen \u00c4nderungen in der Steuergesetzgebung, die vor allem den einkommensst\u00e4rksten Schichten zu Gute kamen [4]. Zus\u00e4tzlich wurden auch andere Steuern gesenkt oder abgeschafft, die vor allem einkommensstarke Personen betreffen, etwa im Bereich der Verm\u00f6gens- und Kapitalbesteuerung.<\/p>\n<p>Die gleiche Entwicklung ist auch in Luxemburg feststellbar. Aufgrund der Absenkung des Spitzensteuersatzes (von 58,4% 1981 auf 39% im Jahr 2010), der Abschaffung der Verm\u00f6genssteuer (z.B. Im Jahre 2003 beliefen sich die Einnahmen aus der Verm\u00f6genssteuer auf 185 Millionen Euro) [5] \u00a0und der Nichtanpassung der Steuertabellen hat sich die Steuerlast zunehmend auf die mittleren Einkommensschichten verlagert. Zugleich ist der Anteil von indirekten Steuern, insbesondere der sozial regressiven Mehrwertsteuer, am Gesamtsteueraufkommen kontinuierlich gewachsen (von 10,7% 1980 auf 16,7% im Jahr 2011 [6]).<\/p>\n<p>Dieser Entwicklung muss entgegengewirkt werden durch eine st\u00e4rkere Progression der Besteuerung im Sinne einer h\u00f6heren Belastung der wirklichen Spitzeneinkommen. Die Lohn- und Einkommensteuertabellen m\u00fcssen wieder regelm\u00e4\u00dfig an die Preisinflation angepasst werden. Der OGBL ist der Auffassung, dass es nicht akzeptabel ist, dass sich die Besitzer gro\u00dfer Verm\u00f6gen immer weniger an der Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben beteiligen.<\/p>\n<p>Die pauschale Besteuerung des Ertrags des Kapitals behebt nicht die ungerechte steuerliche Behandlung zwischen Arbeit und Kapital.<\/p>\n<p>Kapitaleink\u00fcnfte m\u00fcssen st\u00e4rker besteuert werden, die Verm\u00f6genssteuer muss wieder eingef\u00fchrt werden und die europ\u00e4ische Finanztransaktionssteuer muss kommen. Auch eine st\u00e4rkere Besteuerung von hohen Erbschaften muss ins Auge gefasst werden. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen werden dem Staat erlauben, auch weiterhin die von ihm eingegangenen Verpflichtungen im Sozialbereich zu erf\u00fcllen und von Verschlechterungen zu Lasten der Familien Abstand zu nehmen. Die Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer oder anderer indirekter und nicht progressiver Steuern ist der falsche Weg, da gerade sie Haushalte mit niedrigem Einkommen am meisten belastet.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem muss eine Diskussion \u00fcber eine effizientere Gewinnbesteuerung der Betriebe vorbereitet werden. In den vergangenen Jahrzehnten wurden f\u00fcr Konzerne und andere Gro\u00dfbetriebe so viele Steuerschlupfl\u00f6cher geschaffen, dass sie kaum noch Steuern zahlen. Diese Schlupfl\u00f6cher m\u00fcssen gestopft werden! F\u00fcr den OGBL ist es des Weiteren sinnvoll \u00fcber Modelle der Betriebsbesteuerung nachzudenken, die sich st\u00e4rker an den Kriterien des sozialen und \u00f6kologisch verantwortungsvollen Handelns der Betriebe orientieren.<\/p>\n<p>Dem Steueramt m\u00fcssen die n\u00f6tigen Mittel zur Verf\u00fcgung gestellt werden, um effizienter gegen Steuerhinterziehung vorzugehen, da z.B. mit der Abschaffung der Verm\u00f6genssteuer gleichzeitig ein wichtiges Kontrollinstrument zur Bek\u00e4mpfung der Steuerhinterziehung entfiel.<\/p>\n<p>Daneben muss sich Luxemburg daf\u00fcr einsetzen, dass der ruin\u00f6se Steuerwettbewerb auf den Betriebssteuern zwischen den europ\u00e4ischen L\u00e4ndern beendet wird.<\/p>\n<p>Die europ\u00e4ischen Staaten m\u00fcssen handlungsf\u00e4hig bleiben, um die wirtschaftliche, soziale und \u00f6kologische Entwicklung abzusichern. Dies setzt eine St\u00e4rkung der staatlichen Einnahmen voraus. Aus diesem Grund muss sich die EU auch f\u00fcr die weltweite Stilllegung von Finanz- und Steueroasen einsetzen, da diese die Steuerbasis f\u00fcr ein soziales Europa schw\u00e4chen.<\/p>\n<p>Bez\u00fcglich der von der Regierung angek\u00fcndigten umfassenden Steuerreform, fordert der OGBL in die Diskussionen mit eingebunden zu werden. Um sicher zu stellen, dass die Diskussionen in voller Transparenz und mit der n\u00f6tigen Sachkenntnis gef\u00fchrt werden, muss zuvor ein klares Bild \u00fcber die Struktur, den Anteil der verschiedenen Elemente der Besteuerung und die reale steuerliche Situation in Luxemburg allgemein, auf den Tisch gelegt werden.<\/p>\n<p><b>1.2. \u00d6ffentliche Investitionspolitik aus Sicht des OGBL und der europ\u00e4ischen Gewerkschaften<\/b><b><\/b><\/p>\n<p>Die j\u00fcngste Vergangenheit hat gezeigt, dass eine antizyklische Investitionspolitik gute Resultate erbringen kann. Seit 2010 hat die Europ\u00e4ische Union eine deutliche Kehrtwende eingelegt und den Schwerpunkt einseitig auf die Senkung von Haushaltsdefiziten und Schuldenabbau gelegt, dies zu Lasten der Bev\u00f6lkerung und mit dem Resultat einer andauernden Verl\u00e4ngerung und Vertiefung der Wirtschaftskrise.<\/p>\n<p>Das Spardiktat aus Br\u00fcssel und Berlin hat in einigen L\u00e4ndern der Euro-Zone zu dramatischen Einbr\u00fcchen gef\u00fchrt. In Griechenland und Spanien ist jeder zweite Jugendliche mittlerweile arbeitslos. Perspektiv- und Hoffnungslosigkeit breiten sich aus. Lokale M\u00e4rkte brechen zusammen, Investitionen werden zur\u00fcckgefahren, gut bezahlte und hochwertige Jobs werden dort rar.<\/p>\n<p>Nichtsdestotrotz haben die politisch Verantwortlichen diese Politik durch eine Reihe von aufeinanderfolgenden Entscheidungen\u00a0 \u2013 \u201eSix-Pack\u201c, neue Prozedur des \u201eeurop\u00e4ischen Semesters\u201c, Euro-Plus-Pakt, \u201eTwo-Pack\u201c, Fiskalpakt \u2013 vertraglich festgeschrieben und zementiert.\u00a0 In der luxemburgischen Abgeordnetenkammer, wie in den \u00fcbrigen nationalen Parlamenten wurden diese Vertr\u00e4ge, obwohl sie letzten Endes einen fundamentalen Einschnitt in die parlamentarische Haushaltshoheit bedeuteten, trotz aller Kritik seitens der europ\u00e4ischen Gewerkschaften, mit gro\u00dfer Mehrheit\u00a0 angenommen. Die wirtschaftliche Entwicklung seither hat aber gezeigt, dass die Gewerkschaften in ihrer Kritik richtig lagen.<\/p>\n<p>Der R\u00fcckgang der \u00f6ffentlichen Investitionen, der Abbau von \u00f6ffentlichen Dienstleistungen, der von der europ\u00e4ischen Kommission forcierte Druck auf L\u00f6hne und Sozialsysteme haben zum Resultat, dass die Kaufkraft stagniert oder gar f\u00e4llt, die Wirtschaft kaum noch w\u00e4chst und Kredite nicht mehr bedient werden, w\u00e4hrend dessen das Finanzsystem weiter instabil bleibt und die Steuereinnahmen in vielen L\u00e4ndern aufgrund der schwachen Konjunktur zur\u00fcckgehen, also noch nicht einmal das Ziel einer Reduzierung der Haushaltsdefizite erreicht wird. Europa steht vor der Bedrohung einer lang andauernden Stagnation und Deflation. Selbst \u00d6konomen des Internationalen W\u00e4hrungsfonds (IWF) warnen mittlerweile vor den negativen Folgen des harten Sparkurses.<\/p>\n<p><b><i>Ein Investitionsprogramm um Stagnation und Deflation abzuwehren<\/i><\/b><\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund und um die Konjunktur in Europa wieder zu beleben, fordert der Europ\u00e4ische Gewerkschaftsbund (EGB) ein massives Investitionsprogramm, das eine zukunftsweisende Alternative zur Austerit\u00e4tspolitik der EU darstellt.<\/p>\n<p>Das vom EGB vorgeschlagene Programm zielt darauf ab, Grundlagen f\u00fcr den nachhaltigen Ausstieg aus der Krise und die wirtschaftliche Entwicklung Europas zu legen. Die grundlegende Idee des EGB ist folgende: Das, ohnehin vorhandene private Kapital, das nach sicheren Anlagem\u00f6glichkeiten sucht, soll in die Realwirtschaft umgeleitet werden. Die Investitionen sollen in Zukunftsbereiche wie nachhaltige Energieproduktion und Energieeffizienz, moderne Verkehrsinfrastruktur, Erneuerung der industriellen Basis, altersgerechter Umbau der \u00f6ffentlichen Infrastruktur, Bildung und Ausbildung und in den sozialen Wohnungsbau flie\u00dfen<i>. <\/i><\/p>\n<p>Luxemburg ist keine Insel, deshalb muss es sich auch in Br\u00fcssel f\u00fcr eine fortschrittliche europ\u00e4ische Wirtschaftspolitik einsetzen. Im Moment beschr\u00e4nkt sich die luxemburgische Regierung darauf, europ\u00e4ische Vorgaben nahezu kritiklos in Luxemburg umzusetzen. Der OGBL teilt nicht die Illusion zu glauben, dass ein ausgeglichener Staatshaushalt aus sich heraus f\u00fcr eine florierende Wirtschaft sorgt, die Arbeitspl\u00e4tze schafft. Anstatt nur aufs Sparen zu setzen, sollte die Regierung verst\u00e4rkt Investitionen zugunsten der St\u00e4rkung der Kaufkraft, des Erhalts von Arbeitspl\u00e4tzen, des Ausbaus von Infrastrukturen und der Schaffung von Besch\u00e4ftigung in sozial und \u00f6kologisch sinnvollen Bereichen vorsehen. Auf europ\u00e4ischer Ebene sollte sie sich klar f\u00fcr eine Revision der bestehenden Vertr\u00e4ge einsetzen, um sich den notwendigen haushaltspolitischen Spielraum zu verschaffen.<\/p>\n<p><b>1.3. Das internationale Finanzwesen<\/b><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" src=\"https:\/\/www.ogbl.lu\/wp-content\/uploads\/communiques\/Ogbl_kongress_06122014_0324.jpg\" alt=\"Ogbl_kongress_06122014_0324\" width=\"350\" height=\"233\" \/>Die Finanzkrise hat gezeigt, dass der Weg der Deregulierung und die Aufgabe aller Kontrollen der Finanzstr\u00f6me der falsche war.<\/p>\n<p>Noch immer werden diejenigen zur Kasse gebeten, die keinerlei Schuld an der Krise von 2008 haben. In den vergangenen Jahren wurde von den europ\u00e4ischen Regierungen viel versprochen, aber viel zu wenig ist getan worden, um zu verhindern, dass sich eine solche verheerende Krise wiederholen kann. Laut einigen Analysten stehen bereits neue Spekulationsblasen kurz vor dem Platzen.<\/p>\n<p>F\u00fcr den OGBL gilt die Pr\u00e4misse, dass die internationalen Finanz- und Kreditaktivit\u00e4ten in den Dienst der globalen sozialen, \u00f6kologischen und \u00f6konomischen Nachhaltigkeit gestellt werden m\u00fcssen: der Mensch und seine Umwelt kommen vor dem wirtschaftlichen Profit.<\/p>\n<p>Finanzgesch\u00e4fte und -produkte, die kontr\u00e4r zu den Interessen der Allgemeinheit und der L\u00e4nder sind, m\u00fcssen entschieden zur\u00fcckgedr\u00e4ngt werden. Die bisher vorgeschlagenen Ma\u00dfnahmen stellen zwar einen Fortschritt dar, gehen aber noch nicht weit genug. Es hat sich gezeigt, dass die EU in der Frage der Bankenkontrolle noch z\u00f6gerlicher vorgeht als die USA.<\/p>\n<p>Spekulationsgesch\u00e4fte mit nat\u00fcrlichen Ressourcen und Nahrungsmittel werden vom OGBL abgelehnt. Das Allgemeininteresse der V\u00f6lkergemeinschaft darf nicht dem Diktat der Profitmaximierung unterworfen werden.<\/p>\n<p>An seine Stelle muss ein internationales Kreditwesen treten, das der Entwicklung der realen Wirtschaft dient, eine gerechtere Kreditvergabe an die Entwicklungsl\u00e4nder garantiert, und das die privaten Haushalte vor Wucherkrediten sch\u00fctzt. Ein solcher fortschrittlicher Umbau des internationalen Finanzsystems beinhaltet auch eine Diskussion \u00fcber m\u00f6gliche Beschr\u00e4nkungen und Begrenzungen der ungerechtfertigt hohen Einkommen von Finanzmanagern und -h\u00e4ndlern.<\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<div id=\"2\">2. Europ\u00e4ische Herausforderungen<\/div>\n<p>F\u00fcr den OGBL f\u00fchrt kein Weg an einem solidarischen, fairen, auf sozialen Fortschritt f\u00fcr Alle ausgelegtem Europa vorbei.<\/p>\n<p>Leider hat sich Europa in den letzten Jahren vor allem durch eine falsche Politik der Regierungen und der europ\u00e4ischen Kommission ausgezeichnet. Unter dem Vorwand Europa wettbewerbsf\u00e4higer zu machen, sind Arbeitnehmerrechte abgebaut worden. Parallel dazu ist die Arbeitslosigkeit immer weiter gestiegen, wobei besonders die Jugend, aber auch \u00e4ltere Arbeitnehmer betroffen sind.<\/p>\n<p>Diese Situation hat zu einer Vertrauenskrise in Europa gef\u00fchrt. Um dieses Vertrauen wieder zu finden, m\u00fcssen alle europ\u00e4ischen Institutionen, Parlament, Rat und Kommission, und die nationalen Regierungen endlich einen klaren Politikwechsel durchf\u00fchren.<\/p>\n<p>Zusammen mit anderen europ\u00e4ischen Gewerkschaften hat der OGBL folgende Priorit\u00e4ten ausgemacht:<\/p>\n<p><b><i>Ausbau und Schutz der Arbeitnehmerrechte<\/i><\/b><\/p>\n<p>&#8211; Die Tarifautonomie darf nicht in Frage gestellt werden. Der OGBL und der EGB wenden sich strikt gegen Eingriffe der europ\u00e4ischen Kommission und des europ\u00e4ischen Rats im Rahmen der Prozedur des sogenannten \u201eeurop\u00e4ischen Semesters\u201c in die nationalen Systeme der Lohngestaltung.<\/p>\n<p>&#8211; Getroffene Vereinbarungen zwischen Unternehmerverb\u00e4nden und Gewerkschaften im Rahmen des europ\u00e4ischen Sozialdialogs d\u00fcrfen von der Kommission nicht ignoriert und m\u00fcssen in verbindliche Richtlinien umgewandelt werden.<\/p>\n<p>&#8211; Gegen eine Infragestellung von Arbeitnehmerrechten im Rahmen des REFIT-Programms. Dieses soll eigentlich zu einer Vereinfachung der Rechtsvorschriften und zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes f\u00fchren. Jedoch sieht die Europ\u00e4ische Kommission in diesem Zusammenhang ebenfalls vor, u. a. auch die Richtlinien \u00fcber Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, \u00fcber Leiharbeit, Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsvertr\u00e4ge\u00a0 einem \u201eFitness-Check\u201c zu unterziehen. Der OGBL spricht sich klar gegen eine solche Evaluierung und Infragestellung wichtiger Direktiven aus. Arbeitnehmerrechte sind nicht verhandelbar.<\/p>\n<p>&#8211; Ausbau des europ\u00e4ischen Datenschutzes im Sinne der Pers\u00f6nlichkeitsrechte der Besch\u00e4ftigten.<\/p>\n<p>&#8211; Zur\u00fcckdr\u00e4ngung von prek\u00e4ren Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnissen in Europa.<\/p>\n<p>&#8211; Verbesserungen im Bereich der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.<\/p>\n<p>&#8211; Ausbau der Arbeitnehmermitbestimmung und der gewerkschaftlichen Rechte auf europ\u00e4ischer Ebene. \u00a0Gerade im Zusammenhang von Konzentrations- und Fusionsprozessen, Standortkonkurrenz, Delokalisierungen, sowie der wachsenden Bedeutung der arbeits- und sozialrechtlichen europ\u00e4ischen Vorschriften ist die St\u00e4rkung der Mitbestimmungs- und Verhandlungsrechte der Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften ein wichtiges Feld.<\/p>\n<p><b><i>Einf\u00fchrung eines europ\u00e4ischen Mindestlohns<\/i><\/b><\/p>\n<p>Europa braucht ein starkes sozialpolitisches Signal. Die Einf\u00fchrung eines europ\u00e4ischen Mindestlohns k\u00f6nnte ein solches Signal sein.<\/p>\n<p>Ein einheitlicher Mindestlohn im Sinne eines gleich hohen Mindestbetrages f\u00fcr alle europ\u00e4ischen L\u00e4nder ist angesichts der unterschiedlichen Lebensverh\u00e4ltnisse und \u00f6konomischen Entwicklungsst\u00e4nde der einzelnen europ\u00e4ischen Staaten hier nicht gemeint. Der Mindestlohn muss sich \u00fcber der jeweiligen nationalen Armutsgrenze situieren und regelm\u00e4\u00dfig an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden.<\/p>\n<p><b><i>Klare und faire Regeln f\u00fcr den europ\u00e4ischen Arbeitsmarkt<\/i><\/b><\/p>\n<p>Die europ\u00e4ische Entsenderichtlinie muss verbessert werden. Sie muss wieder klar als Mindeststandard gelten. Gleicher Lohn f\u00fcr gleiche Arbeit am gleichen Ort muss in Europa eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit sein, das urspr\u00fcngliche Prinzip des Vorrangs der am Einsatzort geltenden tarifvertraglichen und arbeitsrechtlichen Vorschriften muss gefestigt werden. Au\u00dferdem m\u00fcssen Kontrollm\u00f6glichkeiten ausgebaut werden, jedoch im nationalen Zust\u00e4ndigkeitsbereich bleiben.\u00a0 Verst\u00f6\u00dfe gegen die Rechte mobiler Arbeitnehmer m\u00fcssen viel h\u00e4rter bestraft werden. Sichergestellt werden muss auch, dass Unternehmen gesamtschuldnerisch haften m\u00fcssen, damit sie sich nicht hinter Sub-Unternehmensketten verstecken k\u00f6nnen. Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen im Sozialrecht, die zu einem konkurrenzverzerrenden Sozialdumping gef\u00fchrt haben, m\u00fcssen abgeschafft werden.<\/p>\n<p><b><i>F\u00fcr eine europ\u00e4ische Industriepolitik<\/i><\/b><\/p>\n<p>Trotz aller internationalen Fusions- und Konzentrationstendenzen und Verlagerung der wirtschaftlichen Entscheidungszentren in der Industrie bleibt die Industriepolitik weiterhin fast ausschlie\u00dflich national bestimmt (von einigen vorsichtigen Anl\u00e4ufen in der Stahlindustrie einmal abgesehen). Dies muss sich \u00e4ndern und eine koordinierte Politik f\u00fcr den Erhalt von qualitativ hochwertigen und produktiven Industriestandorten in Europa in die Wege geleitet werden. \u00a0Damit eine solche europ\u00e4ische Industriepolitik m\u00f6glichst hohe Erfolgs- und Umsetzungsaussichten hat, muss sie einer Reihe Herausforderungen begegnen und verschiedene ma\u00dfgebliche Grundausrichtungen beachten:<\/p>\n<ul>\n<li>sie muss den katastrophalen Auswirkungen sowohl der Finanzkrise als auch der derzeit gef\u00fchrten Austerit\u00e4tspolitiken auf die Realwirtschaft ein rasches Ende bereiten,<\/li>\n<li>sie muss den Industriesektor dazu bringen, die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu beschleunigen und eine gerechte Transition hin zu einer karbonarmen Wirtschaft absichern,<\/li>\n<li>sie muss darauf achten, eine wirkliche unterst\u00fctzende Politik umzusetzen, die erlauben wird, die Industrie in Europa zu st\u00e4rken und eine aktive Industriepolitik zu beg\u00fcnstigen. Eine solche aktive Industriepolitik muss priorit\u00e4r darauf abzielen, die bestehenden Instrumente zugunsten horizontaler Politiken (Besch\u00e4ftigung, Steuerpolitik, Forschung und Entwicklung, Innovation, Ausbildung, usw\u2026.) weiter zu entwickeln.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Zukunft der Industrie ist eng verbunden mit der \u00f6kologischen Modernisierung, der energetischen Effizienz und der Reduzierung der Rohstoffabh\u00e4ngigkeit. Eine solche Reduktion muss auf dem Produktionsverlauf, der umweltgerechten Gestaltung, dem Recycling sowie der Kreislaufwirtsschaft (in der abgelaufene, fehlerhafte oder nicht verkaufte oder Produkte in neuen Produkten wiederverwertet werden) beruhen.<\/p>\n<p>Jegliche Investition in die verarbeitende Industrie in Europa muss in einem klaren Rahmen abgewickelt werden, der absichert, dass sich die verarbeitende Industrie in Zukunft nicht auf Forschung und Entwicklung beschr\u00e4nkt, sondern deren Resultate auf lokaler Ebene in die Praxis umsetzt. Dies muss sich selbstverst\u00e4ndlich und naturgem\u00e4\u00df in der Herstellung neuer Produkte sowie der Ansiedlung von neuen Produktionseinheiten ausdr\u00fccken.<\/p>\n<p>Die Entwicklung der T\u00e4tigkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung sowie die Nutzung von (neuen) Spitzentechnologien hat den Bedarf an qualifizierten und hochqualifizierten Arbeitskr\u00e4ften stark erh\u00f6ht. Unter anderem aus diesem Grund muss die Perspektive des Abbaus, der Umwandlung und der Schaffung von Arbeitspl\u00e4tzen ein zentrales Thema der Bildungs-, Besch\u00e4ftigungs- und Sozialpolitik auf europ\u00e4ischer und nationaler Ebene werden. Rechtzeitig die berufliche Transition und Qualifikation der Arbeitnehmer, deren Arbeitspl\u00e4tze auf Dauer gef\u00e4hrdet sind, zu planen und zu organisieren ist eines der wichtigsten sozialen Elemente, die bei jeder wirtschaftlichen Restrukturierung oder Umwandlung ber\u00fccksichtigt werden muss.<\/p>\n<p>Hierzu m\u00fcssen die Politiken zur Besch\u00e4ftigungsf\u00f6rderung und die Ausbildungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr die jungen und \u00e4lteren Arbeitnehmer in der Industrie angepasst werden, sowohl durch die Einf\u00fchrung von Professionalisierungsperioden (die es dem Arbeitnehmer erlauben, seine beruflichen Kompetenzen weiter zu entwickeln und neue Kompetenzen zu erlangen) als auch durch die F\u00f6rderung des \u201ework based learning\u201c im Industriesektor (wie dies der Wirtschafts- und Sozialrat in seiner Stellungnahme vom 6. Juni 2014 \u00fcber die \u201emittel- und langfristigen wirtschaftlichen Perspektiven auf Sektorebene im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung\u201c vorschl\u00e4gt). Die industrielle Ausbildung und die Schaffung von sektoriellen Ausbildungszentren, die f\u00fcr alle Arbeitnehmer des Industriesektors zug\u00e4nglich sind, werden ein Schl\u00fcsselelement dieser neuen Besch\u00e4ftigungspolitik sein.<\/p>\n<p>Die Festlegung von europ\u00e4ischen Qualit\u00e4ts-, Sozial- und Sicherheitsnormen in Verbindung mit starken Umweltstandards k\u00f6nnte ein ernsthafter Wettbewerbsvorteil f\u00fcr die europ\u00e4ische Industrie darstellen. Um jeglicher Marktverf\u00e4lschung, dem Dumpingrisiko und Standortverlagerungen in L\u00e4nder oder Regionen mit weniger strikten Standards vorzubeugen, m\u00fcssen Zolltarife eingef\u00fchrt werden, die in vollem Umfang die Rolle eines Regulators an den Au\u00dfengrenzen der Europ\u00e4ischen Union wahrnehmen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Neben den oben aufgez\u00e4hlten Elementen, muss Europa, und insbesondere Luxemburg, darauf achten, dem Sozialdialog eine zentrale Rolle zukommen zu lassen, insbesondere mittels der Einbindung der Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften bei der praktischen Umsetzung dieser Industriepolitik.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><b><i>F\u00fcr eine fortschrittliche Reform der Arbeitszeitdirektive <\/i><\/b><\/p>\n<p>Leider gab es in den vergangenen Jahren keinerlei Fortschritte bei den Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern \u00fcber eine Revision der europ\u00e4ischen Arbeitszeitdirektive. Der OGBL fordert dementsprechend die politisch Verantwortlichen auf, eine positive Reform der Arbeitszeitdirektive zugunsten der Arbeitszeitinteressen der Arbeitnehmer und der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Angriff zu nehmen. Eine solche Reform muss vorsehen, dass die M\u00f6glichkeit des sogenannten \u201eOpt-out\u201c durch einzelne L\u00e4nder, die w\u00f6chentliche Arbeitszeiten von bis zu 65 Stunden erlauben, abgeschafft wird. Auch muss eine solche Reform die Urteile des europ\u00e4ischen Gerichtshofes in Sachen Bereitschaftsdienst respektieren.<\/p>\n<p><b><i>F\u00fcr den Erhalt und Ausbau des EURES-Netzes<\/i><\/b><\/p>\n<p>Ein erster Versuch, ein Netzwerk (SEDOC &#8211; Syst\u00e8me Europ\u00e9en de Diffusion des Offres et des demandes d\u2019emploi enregistr\u00e9es en Compensation internationale) zwischen den Arbeits\u00e4mtern aufzubauen, welches sich auf reine Arbeitsvermittlung beschr\u00e4nkte, wurde seinerzeit wegen Mangel an Effizienz aufgegeben. Mit der Einf\u00fchrung des europaweiten Netzwerkes EURES (EURopean Employment Service) in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, entstand ein europaweites grenz\u00fcberschreitendes Netzwerk, welches die Mobilit\u00e4t im Bereich des Arbeitsmarktes \u00fcber die Grenzen hinweg f\u00f6rdert und wichtige Arbeit in Sachen Beratung und Information sowohl der Arbeitgeber als der Arbeitnehmer leistet. Zurzeit gibt es Bestrebungen das Wirkungsfeld dieses Netzwerkes wieder auf die reine Arbeitsvermittlung zu beschr\u00e4nken. In Anbetracht der gro\u00dfen Anzahl von Grenzg\u00e4ngern wendet sich der OGBL vehement gegen diese Vorhaben und setzt sich f\u00fcr den Erhalt dieses Netzwerkes in seiner gegenw\u00e4rtigen Form ein.<\/p>\n<p><b><i>Sozialunion anstatt Wettbewerbsunion<\/i><\/b><\/p>\n<p>Der Pakt f\u00fcr Wettbewerbsf\u00e4higkeit in Europa ist ein klarer Angriff auf die Demokratie, den Sozialstaat und auf Gewerkschaftsrechte. Er stellt Wettbewerb um jeden Preis in den Mittelpunkt aller europ\u00e4ischen Politik. Doch soziale und \u00f6kologische Regeln d\u00fcrfen nicht als Hindernisse f\u00fcr den Binnenmarkt angesehen werden, sondern geh\u00f6ren in den Mittelpunkt einer Politik, die f\u00fcr die Menschen gemacht wird. Sie m\u00fcssen deshalb zum Ma\u00dfstab einer gelungenen europ\u00e4ischen Integration werden. Der OGBL fordert dementsprechend die grundlegende \u00dcberarbeitung dieses Paktes und unterst\u00fctzt die Forderung des Europ\u00e4ischen Gewerkschaftsbundes eines europ\u00e4ischen Sozialprotokolls, durch das der Vorrang von sozialen Grundrechten vor den wirtschaftlichen Freiheiten in der EU verbindlich festgeschrieben wird.<\/p>\n<div id=\"3\"><strong>3. Die Zusammenarbeit in der Gro\u00dfregion<\/strong><\/div>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" src=\"https:\/\/www.ogbl.lu\/wp-content\/uploads\/communiques\/Ogbl_kongress_06122014_0364.jpg\" alt=\"Ogbl_kongress_06122014_0364\" width=\"209\" height=\"139\" \/>Der OGBL ist der Meinung, dass in einer Region, die \u00fcber 210.000 Grenzg\u00e4nger z\u00e4hlt, die gewerkschaftliche Zusammenarbeit von herausragender Bedeutung ist.<\/p>\n<p>Auf der Ebene der Gro\u00dfregion m\u00fcssen die verschiedenen Gewerkschaften zusammenarbeiten, um zu verhindern, dass Arbeitnehmern beim Grenz\u00fcbertritt Rechte vorenthalten werden. Nach wie vor gibt es Probleme, wenn der berufliche Werdegang in verschiedenen L\u00e4ndern stattfindet. Ansprechpartner sind hier die politischen Instanzen, die in der Gro\u00dfregion zust\u00e4ndig sind. Ein geschlossenes Auftreten der Gewerkschaften auf dieser Ebene ist unabdingbar, um die Arbeitnehmerinteressen wirksam zu vertreten.<\/p>\n<p>Auch gilt es Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. In diesem Zusammenhang setzt sich der OGBL f\u00fcr Zusammenarbeit und Informationsaustausch auf der Tarifebene ein.<\/p>\n<p>Letztendlich findet Europa auch in der Gro\u00dfregion statt. Die Beschl\u00fcsse und Vorgaben des EGB m\u00fcssen auch auf der Ebene der Gro\u00dfregion umgesetzt werden.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" src=\"https:\/\/www.ogbl.lu\/wp-content\/uploads\/communiques\/Ogbl_kongress_06122014_0362.jpg\" alt=\"Ogbl_kongress_06122014_0362\" width=\"209\" height=\"139\" \/>Der OGBL fordert von der luxemburgischen Regierung eine Politik f\u00fcr die F\u00f6rderung der transnationalen Kooperation in der Gro\u00dfregion, die sich nicht nur auf besch\u00e4ftigungspolitische Aspekte (wie z.B. den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Arbeits\u00e4mtern, Beteiligung an der Finanzierung der Arbeitslosentensch\u00e4digung) begrenzt und diese erweitert, sondern die alle Bereiche einer gemeinsamen nachhaltigen Sozial- und Wirtschaftsentwicklung umfasst.<\/p>\n<p>Ob bei wirtschaftlichen Clusterbildungen und Kooperationen, bei der Zusammenarbeit zwischen Universit\u00e4ten, den Einrichtungen f\u00fcr Forschung und Entwicklung, bei der Entwicklung von Ausbildungssynergien, bei der Kooperation im Bereich der Gesundheitsversorgung oder bei der Koordination in den Bereichen des Transports, der Landesplanung und der Umwelt, bei der kooperativen Organisation der Kinderbetreuung und zuletzt bei der gemeinsamen Interessenswahrnehmung bei europ\u00e4ischen wirtschafts-, sozial- und umweltpolitischen Themen,\u00a0 \u00fcberall erweist sich die Zusammenarbeit in der Gro\u00dfregion als ein Instrument, das die wirtschaftlichen, sozialen und \u00f6kologischen Potentiale und kritischen Massen wirkungsvoll ausnutzen kann.<\/p>\n<p>Der OGBL wird sich weiterhin intensiv auf allen ihm zug\u00e4nglichen Ebenen f\u00fcr die gemeinsame gesellschaftliche Entwicklung der Gro\u00dfregion einsetzen.<\/p>\n<div id=\"4\"><strong>4. Der Klimaschutz ist eine Notwendigkeit<\/strong><\/div>\n<p>Angesichts der existentiellen Herausforderungen aufgrund des weltweiten Klimawandels unterst\u00fctzt der OGBL die Forderungen des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) zur Ausarbeitung eines ehrgeizigen globalen Rahmenwerks f\u00fcr den Klimaschutz und gerechte \u00dcbergangsma\u00dfnahmen hin zu einer emissionsarmen Wirtschaftsform.<\/p>\n<p>Diese notwendige Umstellung wird aber umso schwieriger in der Bev\u00f6lkerung zu vermitteln \u00a0und umzusetzen sein, je mehr die Diskussion sich ausschlie\u00dflich auf zus\u00e4tzliche \u201eBelastungen\u201c und zu bringende \u201eOpfer\u201c fokussiert. Die Herausforderung liegt vielmehr darin, wie diese Transition umgesetzt werden kann, ohne dass sie zu einem Verlust an Lebensstandard und Lebensqualit\u00e4t, zu neuen Ausgrenzungen und Ungerechtigkeiten f\u00fchrt. Die Erfahrung zeigt ohnehin (man vergleiche etwa die Opferzahlen von vergleichbaren Naturkatastrophen in Entwicklungsl\u00e4ndern und industrialisierten L\u00e4ndern), dass Wohlstand und soziale Sicherheit, wirtschaftliche und soziale Entwicklung eine Gesellschaft am besten ausr\u00fcsten, um den bevorstehenden klimatischen \u00c4nderungen und der m\u00f6glichen Zunahme von extremen Wettersituationen begegnen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Der Erhalt der Kaufkraft ist zugleich auch eine wesentliche Voraussetzung daf\u00fcr, dass Haushalte mit mittleren bis schwachen Einkommen \u00fcberhaupt in der Lage sind, nachhaltig zu konsumieren und energieeinsparende Investitionen zu t\u00e4tigen (z.B. H\u00e4usersanierung, energiearme K\u00fchlschr\u00e4nke und andere Haushaltsger\u00e4te\u2026). In diesem Sinne k\u00f6nnen finanzielle oder steuerliche Anreize\u00a0 durchaus eine positive Rolle zur Steuerung des Konsums in Richtung Nachhaltigkeit und F\u00f6rderung energetischer Effizienz spielen. Man sollte allerdings darauf achten, dass diese Anreize so gestaltet sind, dass sie nicht von vornherein lediglich von besserverdienenden Haushalten in Anspruch genommen werden, die dar\u00fcber hinaus auch noch l\u00e4ngerfristig eine zus\u00e4tzliche Kaufkraftsteigerung aufgrund der eingesparten Energieausgaben gegen\u00fcber den schwach bis mittel verdienenden Haushalten verzeichnen k\u00f6nnten. In diesem Fall w\u00fcrden diese Ma\u00dfnahmen nicht f\u00fcr einen sozialen Ausgleich sorgen, sondern im Gegenteil soziale Ungleichgewichte verst\u00e4rken. Folglich m\u00fcsste nach Wegen gesucht werden, sowohl die soziale als auch die energetische Effizienz dieser Ma\u00dfnahmen durch eine soziale Staffelung zu gew\u00e4hrleisten, zum Beispiel in Form der Degressivit\u00e4t von Pr\u00e4mien nach der H\u00f6he des steuerpflichtigen Einkommens.<\/p>\n<p>Der OGBL ist gegen eine \u00f6kologische Steuerreform, wenn sie in erster Linie daraus bestehen sollte, den Anteil von Konsumsteuern gegen\u00fcber der progressiven Einkommensbesteuerung zu erh\u00f6hen. Diese Fragen sollten im Rahmen einer allgemeinen Steuerreform diskutiert werden.<\/p>\n<p>Auf europ\u00e4ischer bzw. internationaler Ebene unterst\u00fctzt der OGBL die Forderung des Europ\u00e4ischen Gewerkschaftsbunds einer CO<sub>2<\/sub>-Steuer, welche Teil eines globalen umweltpolitischen Konzepts sein m\u00fcsste und nicht prim\u00e4r einer Haushaltslogik verschrieben sein sollte. Die hieraus resultierenden Eink\u00fcnfte m\u00fcssten zweckgebunden eingesetzt werden, d.h. f\u00fcr die Umwandlungs- und \u00dcbergangskosten in Richtung kohlenstoffarme Arbeitspl\u00e4tze, f\u00fcr sozial gestaffelte Beihilfen und Kompensationen f\u00fcr steigende Energiepreise, sowie zur F\u00f6rderung von Klimaschutzma\u00dfnahmen in Entwicklungsl\u00e4ndern.<\/p>\n<p>Bez\u00fcglich der sozialen Folgen, die \u2013 im positiven wie im negativen \u2013 direkt auf das Besch\u00e4ftigungsniveau einwirken, schl\u00e4gt der OGBL eine sektorielle Vorgehensweise vor, um \u00fcber den Weg des sozialen Dialogs, d.h. mittels Verhandlungen und Abkommen zwischen den Sozialpartnern, den Umbruch in karbonarme Produktionsformen zu erm\u00f6glichen und zugleich die Potenziale f\u00fcr die Schaffung von sogenannten \u201egreen jobs\u201c und f\u00fcr eine h\u00f6here Arbeits-, Wohn- und Lebensqualit\u00e4t f\u00fcr alle Schichten der Bev\u00f6lkerung zu nutzen. Der OGBL schl\u00e4gt diesbez\u00fcglich vor, prospektive Analysen durchzuf\u00fchren, um die Folgen f\u00fcr Arbeitspl\u00e4tze, den Bedarf an beruflichen Aus- und Weiterbildungsprogrammen, die Formen des beruflichen \u00dcbergangs und der sozialen Absicherung rechtzeitig zu erkennen und so pr\u00e4ventiv handeln zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><b><i>F\u00fcr die Umsetzung einer nationalen Energiestrategie<\/i><\/b><\/p>\n<p>Der OGBL sieht priorit\u00e4r f\u00fcnf Elemente einer nationalen Energiestrategie:<\/p>\n<p>&#8211; Anstrengungen zur Verbesserung der Energieeffizienz,<\/p>\n<p>&#8211; Abbau der Abh\u00e4ngigkeit vom Import fossiler Energietr\u00e4ger durch F\u00f6rderung erneuerbarer Energien in Luxemburg,<\/p>\n<p>&#8211; Ablehnung der Atomenergie \u2013 als Mitglied des \u201eNationalen Aktionskomitees gegen Atomkraft\u201c unterst\u00fctzt der OGBL dessen Forderungen nach einer proaktiveren Haltung der Regierung, etwa hinsichtlich der Diskussionen in der Gro\u00dfregion im Hinblick auf eine Laufzeitverl\u00e4ngerung f\u00fcr Cattenom wie auch auf europ\u00e4ischer Ebene,<\/p>\n<p>&#8211; Investitionen in die Qualit\u00e4t der energiewirtschaftlichen Infrastruktur,<\/p>\n<p>&#8211; Ausbau des \u00f6ffentlichen Personenverkehrs.<\/p>\n<p>Der OGBL wendet sich gegen die von der EU forcierte weitere Privatisierungs- bzw. Liberalisierungswelle im Energiebereich. In der Praxis hat die bisher vorgenommene Liberalisierung trotz aller Beteuerungen vor allem einen Anstieg der Verbraucherpreise mit sich gebracht, w\u00e4hrend sich die Gewinne der Energiekonzerne in den letzten Jahren vervielfacht haben. Der OGBL spricht sich klar f\u00fcr Energie als \u00f6ffentliche Dienstleistung aus. Die Versorgungssicherheit muss gew\u00e4hrleistet bleiben; ebenso muss der Zugang zur Energie f\u00fcr jedermann erschwinglich bleiben.<\/p>\n<div id=\"5\"><strong>5. Die Demokratisierung der Arbeitswelt voranbringen<\/strong><\/div>\n<p><b>5.1. Mitbestimmung im Betrieb<\/b><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" src=\"https:\/\/www.ogbl.lu\/wp-content\/uploads\/communiques\/Ogbl_kongress_06122014_0123.jpg\" alt=\"Ogbl_kongress_06122014_0123\" width=\"350\" height=\"233\" \/>F\u00fcr den OGBL ist die Frage der Mitbestimmungsm\u00f6glichkeiten im Betrieb eine zentrale gewerkschaftliche Frage. Sie ist aus einem langen historischen Prozess aus sehr unterschiedlichen Motiven und Zielsetzungen hervorgegangen.<\/p>\n<p>Mitbestimmung soll Arbeitnehmern Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen erm\u00f6glichen. Das betrifft einerseits die Betriebsordnung, die Arbeitsbedingungen und den Umgang mit dem Personal, andererseits wirtschaftliche Entscheidungen \u00fcber die Entwicklung und Zukunft des Unternehmens und der Arbeitspl\u00e4tze. Mitbestimmung soll die unternehmerische Orientierung an der Gewinnmaximierung durch explizite Ber\u00fccksichtigung der Arbeitnehmerinteressen an langfristiger Besch\u00e4ftigungssicherheit, humanen Arbeitsbedingungen und Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg erg\u00e4nzen. Dar\u00fcber hinaus wird die Mitbestimmung vom OGBL als Mittel zur Kontrolle wirtschaftlicher Macht und Teil einer umfassenden Demokratisierung der Wirtschaft begr\u00fcndet.<\/p>\n<p>Ohne Demokratisierung der Wirtschaft kann auch die parlamentarische Demokratie nur unzureichend funktionieren. Der freie m\u00fcndige B\u00fcrger darf im Betrieb nicht zum fremdbestimmten Untertanen mutieren.<\/p>\n<p>Es braucht also gute, arbeitsf\u00e4hige Personaldelegationen in den Betrieben. Der Betriebsrat ist fast immer die einzige Ansprechstelle f\u00fcr den Arbeitnehmer, die seine kollektiven oder individuellen Interessen gegen\u00fcber dem Arbeitgeber vertritt.<\/p>\n<p>Die aktuelle Gesetzgebung datiert aus den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts.<\/p>\n<p>Niemand wird bestreiten, dass sich seitdem die Arbeitswelt entscheidend ver\u00e4ndert hat. Luxemburg hat heute eine Vielzahl von Betrieben, mit unz\u00e4hligen verschiedenen Arbeitsbedingungen. Wir sind meilenweit entfernt vom klassischen Industriebetrieb mit seiner einheitlichen Funktionsweise. Betriebsr\u00e4te brauchen heute mehr materielle M\u00f6glichkeiten, um ihr Mandat auszu\u00fcben. Gerade auch bezogen auf die modernen Kommunikationsmittel. Daneben muss es den Betriebsr\u00e4ten, nach eigenem Ermessen m\u00f6glich sein, auf externes Expertenwissen zur\u00fcckzugreifen.<\/p>\n<p>Weiter m\u00fcssen die vorhandenen Stundenkredite ausgebaut werden. Gerade auch um den gestiegenen Anspr\u00fcchen, z.Bsp. in Sachen Fort- und Weiterbildung der Arbeitnehmer, Arbeitsplatzsicherheit, Arbeitszeitorganisation und Anti-Diskriminierung Rechnung zu tragen.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem ist die wirtschaftliche Struktur der Betriebe nicht einfacher geworden. Dadurch sind viele verschiedene Entscheidungsebenen entstanden. Hier braucht es ein entsprechendes Gegengewicht, indem die Vertretung der Arbeitnehmer in den Entscheidungsgremien verst\u00e4rkt wird und auf alle Unternehmensformen ausgeweitet wird.<\/p>\n<p>Die gewerkschaftlichen M\u00f6glichkeiten zur Unterst\u00fctzung der Betriebsr\u00e4te m\u00fcssen ausgebaut werden.<\/p>\n<p>Ein Betriebsratsmandat ist eine anspruchsvolle und fordernde Aufgabe. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu k\u00f6nnen, muss der einzelne Betriebsrat viel mehr M\u00f6glichkeiten zur Fortbildung bekommen. Auch darf ein Betriebsratsmandat sich nicht nachteilhaft auf die weiteren Perspektiven des Betroffenen in seiner beruflichen Karriere auswirken.<\/p>\n<p>Letztendlich muss der K\u00fcndigungsschutz der Betriebsr\u00e4te neu \u00fcberdacht und ausgebaut werden. Der OGBL verweist auf seine entsprechenden Publikationen in diesem Zusammenhang und auf seine detailliertere Stellungnahme bezogen zum Gesetzesvorschlag, der sich gegenw\u00e4rtig und seit viel zu langem auf dem Instanzenweg befindet.<\/p>\n<p><b>5.2. Sozialer Dialog auf nationaler Ebene<\/b><\/p>\n<p>Der OGBL unterstreicht die Bedeutung der sozialen und wirtschaftlichen Konzertierung auf nationaler Ebene. Leider hat diese in den vergangenen Jahren unter einer Blockade- und Boykotthaltung des Patronats, das sich auf zunehmend auf Maximalforderungen verschanzte, aber auch mangelnder Vorbereitung und Engagement seitens der Regierungsvertreter gelitten.<\/p>\n<p>F\u00fcr den OGBL muss das Koordinationskomitee der Tripartite wieder seine urspr\u00fcngliche Rolle als Kriseninstrument einnehmen. Die Tripartite soll weder eine Alibiveranstaltung noch eine Regierung bis sein, sondern immer dann einberufen werden, wenn es notwendig ist, bei anerkannt schwierigen, sozialen und wirtschaftlichen Problemen, um Konsensl\u00f6sungen im Dialog zu finden.<\/p>\n<p>Des Weiteren fordert der OGBL eine Aufwertung der konsultativen Funktion des Wirtschafts- und Sozialrats (WSR) als wesentliches Gremium des nationalen Sozialdialogs. Der WSR muss seine gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben wieder voll wahrnehmen, insbesondere das j\u00e4hrliche Gutachten zur wirtschaftlichen, sozialen und budget\u00e4ren Lage. Auch muss er st\u00e4rker in die Beratungen im Rahmen des \u201eeurop\u00e4ischen Semesters\u201c eingebunden werden.<\/p>\n<p>Der OGBL wendet sich gegen die zunehmende Einflussnahme von patronatsh\u00f6rigen Lobby-Verb\u00e4nden unter Umgehung der gewachsenen Institutionen des sozialen Dialogs und die Einrichtung von neuen Gremien ohne gewerkschaftliche Beteiligung, insbesondere die sektoriellen \u201eHauts comit\u00e9s\u201c (Finanzplatz, Industrie, Mittelstand\u2026). Der OGBL fordert in die Arbeiten dieser comit\u00e9s eingebunden zu werden, um bei den wichtigen sektoriellen Rahmensetzungen, die legitimen Interessen der Arbeitnehmerschaft nicht zu \u00fcbergehen und, um die Sach- und Problemkenntnisse der Salariatsvertreter in die Diskussion einzubringen.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich fordert der OGBL verst\u00e4rkt in Instrumente zu investieren (insbesondere sozio\u00f6konomische Prognosemodelle), die es erlauben, fundierte und ausgewogene Entscheidungen in den Bereichen Sozial-, Steuer-, Umwelt-, Verkehrs- und Wohnbaupolitik zu treffen.<\/p>\n<p>Beleuchtet werden muss dabei nicht blo\u00df die finanzielle Dimension dieser Politiken (allgemeine Kosten\/Nutzenanalyse), sowie ebenso ihre soziale (Umverteilungseffekte) und qualitative (Einsch\u00e4tzung der realen Auswirkungen in der Praxis) Dimension, dies auf kurze und l\u00e4ngere Sicht im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit.<\/p>\n<p>Diese Instrumente, oder zumindest eine pr\u00e4zise Beschreibung ihrer Inhalte und der ihren Schlussfolgerungen zugrundeliegenden Hypothesen, m\u00fcssen mit dem Bestreben einer verst\u00e4rkten Objektivit\u00e4t und Unparteilichkeit entwickelt werden. In diesem Sinne m\u00fcssen sie allen Sozialpartnern in voller Transparenz zur Verf\u00fcgung stehen, um einen konstruktiven Dialog zu erm\u00f6glichen, der eine Politik erlaubt, die so stark wie m\u00f6glich auf Fakten beruht.<\/p>\n<div id=\"6\"><strong>6. F\u00fcr eine offensive und kontinuierliche Tarifpolitik<\/strong><\/div>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" src=\"https:\/\/www.ogbl.lu\/wp-content\/uploads\/communiques\/Ogbl_kongress_06122014_0326.jpg\" alt=\"Ogbl_kongress_06122014_0326\" width=\"350\" height=\"233\" \/>Der OGBL engagiert sich Tag f\u00fcr Tag f\u00fcr eine kontinuierliche Lohnpolitik und verteidigt die Errungenschaften der Arbeitnehmer. F\u00fcr den OGBL besteht Lohnpolitik aus drei komplement\u00e4ren Bereichen:<\/p>\n<p>1. dem gesetzlich festgelegten Mindestlohn;<\/p>\n<p>2. der vom Gesetz vorgesehenen automatischen Anpassung der L\u00f6hne und Geh\u00e4lter an die Preisentwicklung, will hei\u00dfen an die Teuerungsrate (Index);<\/p>\n<p>3. den Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern.<\/p>\n<p>Diese drei Elemente formen ein Ganzes. Ohne Mindestlohn oder automatische Anpassung der L\u00f6hne an die Lebenshaltungskosten w\u00fcrden sich die Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften grundlegend ver\u00e4ndern.<\/p>\n<p><b><i>Der Mindestlohn darf nicht in Frage gestellt werden<\/i><\/b><\/p>\n<p>Der Mindestlohn ist ein wichtiger Bestandteil der luxemburgischen Tariflandschaft. Er legt ein minimales Einkommensniveau fest und verhindert einen Unterbietungswettbewerb bei den L\u00f6hnen. Um seinen Wert zu erhalten, ist es unerl\u00e4sslich neben seiner Indexierung die periodische Anpassung an<i> <\/i>die allgemeine Lohnentwicklung (ajustement) unver\u00e4ndert beizubehalten.<\/p>\n<p>Der OGBL lehnt die fortw\u00e4hrenden Angriffe der Arbeitgeber auf den Mindestlohn in Luxemburg aufs sch\u00e4rfste ab. In Wirklichkeit ist der luxemburgische Mindestlohn im Verh\u00e4ltnis zu den hohen Lebenshaltungskosten und im Vergleich zum Durchschnittslohn noch zu niedrig angesetzt. Der OGBL fordert dementsprechend eine strukturelle Erh\u00f6hung des Mindestlohns, um den Mindestlohn f\u00fcr unqualifizierte Arbeit im Vergleich zur offiziellen Armutsgrenze aufzuwerten und Armut trotz Arbeit zu verhindern. Auch das von Patronatsseite geforderte Modell von staatlicher Bezuschussung des Mindestlohnes wird vom OGBL abgelehnt. Die \u00f6ffentlichen Gelder sind nicht dazu da, um Billigl\u00f6hne zu erm\u00f6glichen!<\/p>\n<p><b><i>F\u00fcr den Index<\/i><\/b><\/p>\n<p>Die automatische Anpassung der L\u00f6hne an die Inflation erh\u00e4lt die Kaufkraft und verhindert Lohnverluste. Der Index ist einer der Ecksteine der luxemburgischen Sozialbeziehungen. Er tr\u00e4gt entscheidend zum Erhalt des sozialen Friedens und zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Luxemburgs bei. Der Index erlaubt es, die Kollektivvertragsverhandlungen auf den einzelnen Betrieb bzw. den einzelnen Sektor zu zentrieren, und somit den Verhandlungsrahmen an die jeweilige spezifische Situation anzupassen.<\/p>\n<p>Der OGBL stellt zufrieden fest, dass sich sein Engagement w\u00e4hrend den letzten Jahren gelohnt hat und es weder dem Patronat noch der Politik gelungen ist, dauerhafte strukturelle Verschlechterungen beim Indexmechanismus durchzusetzen. Die Regierung sieht nunmehr vor, zur normalen Funktionsweise des Index zur\u00fcck zu kehren. Der OGBL wird sich auch weiterhin mit all seinen Kr\u00e4ften f\u00fcr den Erhalt des Indexsystems einsetzen und sich jeder etwaigen erneuten Manipulation des Index entgegenstellen.<\/p>\n<p><b><i>Die Tarifpolitik des OGBL<\/i><\/b><\/p>\n<p>Das Aushandeln von Kollektivvertr\u00e4gen ist eine der Kernaufgaben des OGBL. Dabei sieht sich der OGBL nicht als reine Lohnmaschine. Viele Aspekte der Arbeitsbedingungen flie\u00dfen in die Tarifverhandlungen ein. Die Schaffung von guten und sicheren Arbeitspl\u00e4tzen mit Entwicklungsperspektiven ist Teil der Tarifverhandlungen. Fortbildung, Schutz gegen Diskriminierung, Sicherheit und Gesundheitsschutz geh\u00f6ren ebenso dazu wie die Arbeitszeitorganisation.<\/p>\n<p>In Folge \u00a0der rein angebotsorientierten europ\u00e4ischen Wirtschaftspolitik ist der Druck auf die Einkommen der Arbeitnehmer seit Beginn der Krise stetig gestiegen. Dies wird nat\u00fcrlich von den Arbeitgebern ausgenutzt, die in ganz Europa versuchen, die Arbeitnehmer mit ihren Gewerkschaften in einen ruin\u00f6sen Lohndumpingwettbewerb zu dr\u00e4ngen.<\/p>\n<p>Der OGBL widersetzt sich diesem Druck indem er an seinem Konzept der offensiven Tarifpolitik festh\u00e4lt. Produktivit\u00e4tsgewinne in den Betrieben m\u00fcssen den Besch\u00e4ftigten zu gute kommen und die Lohnentwicklung muss im Einklang mit der Produktivit\u00e4tsentwicklung stehen.<\/p>\n<p>Unser System der Verhandlungen auf Sektorenebene und auf Betriebsebene, erlaubt ma\u00dfgeschneiderte Abschl\u00fcsse, die der wirtschaftlichen Situation der Betriebe Rechnung tragen.<\/p>\n<p>Der OGBL ist sich bewusst, dass die europ\u00e4ischen Gewerkschaften n\u00e4her zusammenr\u00fccken m\u00fcssen, um sich erfolgreich gegen diese Art der Erpressung zu wehren. Konsequenterweise muss der EGB gest\u00e4rkt werden und die M\u00f6glichkeit europaweite Tarifvertr\u00e4ge abzuschlie\u00dfen, geschaffen werden. Das bedeutet auch, dass das\u00a0 europ\u00e4ische Streikrecht gesetzlich verankert werden muss.<\/p>\n<p>Der OGBL fordert von der luxemburgischen Regierung, sich klar f\u00fcr solche fortschrittlichen Ma\u00dfnahmen auf europ\u00e4ischer Ebene einzusetzen.<\/p>\n<p>Neben der H\u00f6he der Abschl\u00fcsse wird auch Druck auf die L\u00f6hne in den Betrieben durch die Einf\u00fchrung sogenannter \u201eleistungsgebundener L\u00f6hne\u201c gemacht.<\/p>\n<p>Unter dem Vorwand jeden nach seinen individuellen Leistungen bezahlen zu wollen, wird versucht die Solidarit\u00e4t der Arbeitnehmer aufzubrechen und den Leistungsdruck zu erh\u00f6hen. Au\u00dferdem m\u00fcssen sich die Mitarbeiter regelm\u00e4\u00dfig unw\u00fcrdigen Gespr\u00e4chen unterwerfen, in denen ihre Leistung bewertet werden soll. Dabei werden oft Kriterien zur Leistungsbewertung verwendet, die nichts mit einer humanen und w\u00fcrdigen Arbeitssituation zu tun haben.<\/p>\n<p>Druck wird auch auf die Anfangsgeh\u00e4lter ausge\u00fcbt. Durch eine Absenkung der Anfangsgeh\u00e4lter soll das Lohnniveau mittelfristig in den Betrieben gesenkt werden. Der OGBL wird sich weiterhin dieser Tendenz entgegensetzen.<\/p>\n<p>Aufgrund der zunehmenden Probleme prozeduraler Art bei den Tarifverhandlungen aber auch im Rahmen der Schlichtungsprozedur, fordert der OGBL die Regierung dazu auf, eine fortschrittliche Reform des Kollektivvertragsgesetzes in Angriff zu nehmen.<\/p>\n<p><b><i>F\u00fcr eine Erh\u00f6hung der Kollektivvertragsdichte<\/i><\/b><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" src=\"https:\/\/www.ogbl.lu\/wp-content\/uploads\/communiques\/Ogbl_kongress_06122014_0469.jpg\" alt=\"Ogbl_kongress_06122014_0469\" width=\"350\" height=\"233\" \/>Die Tatsache, dass in Luxemburg nur knapp \u00a050% der Arbeitnehmer unter den Anwendungsbereich eines Kollektivvertrags fallen, zeigt dass der OGBL in den kommenden Jahren noch offensiver vorgehen muss, um die Schwierigkeiten zu \u00fcberwinden, die sich einer kollektivvertraglichen Verdichtung in der luxemburgischen Wirtschaft in den Weg stellen. Es ist klar, dass gegen\u00fcber dem individuellen Arbeitsvertrag nur die Kollektivvertr\u00e4ge die kontinuierliche Lohnentwicklung und gute Arbeitsbedingungen f\u00fcr die Arbeitnehmer absichern k\u00f6nnen. Deswegen ist es n\u00f6tig, Verhandlungen f\u00fcr die Einf\u00fchrung von neuen betrieblichen und sektoriellen Kollektivvertr\u00e4gen aufzunehmen, insbesondere in den noch nicht kollektivvertraglich erfassten Sektoren.<\/p>\n<p>Die tarifpolitische Offensive des OGBL muss sich ebenfalls auf jene Schicht von h\u00f6her qualifizierten Besch\u00e4ftigten ausdehnen, die in den Betrieben von den Arbeitgebern berechtigter- oder aber auch f\u00e4lschlicherweise als sogenanntes Kaderpersonal eingestuft werden. Hier gilt es f\u00fcr die Erstgenannten die durch das Kollektivvertragsgesetz von 2004 er\u00f6ffnete M\u00f6glichkeit von Vertr\u00e4gen f\u00fcr das Kaderpersonal in die Wirklichkeit umzusetzen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die anderen, die f\u00e4lschlicherweise und im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen als Kaderpersonal bezeichnet werden, muss die Anwendung der bestehenden Vertr\u00e4ge und ihrer Tarifverhandlungen zum Tragen kommen.<\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<div id=\"7\">7. Arbeitszeit ist Lebenszeit<\/div>\n<p>Bedingt durch die st\u00e4ndigen Angriffe auf das Lohnniveau ist das Thema Arbeitszeit etwas in den Hintergrund der \u00f6ffentlichen Diskussion getreten. Der OGBL ist der Meinung, dass die Arbeitszeitverk\u00fcrzung wieder st\u00e4rker in den Vordergrund ger\u00fcckt werden muss. Aufgrund des technologischen Fortschritts, der immer st\u00e4rker verk\u00fcrzten Produktionsabl\u00e4ufe und der damit verbundenen Effizienz- und Produktivit\u00e4tsgewinne ist es eigentlich unverst\u00e4ndlich, dass eine solche fortschrittliche Reform zugunsten der Verbesserung der Lebensqualit\u00e4t und der Pers\u00f6nlichkeitsentfaltung der Arbeitnehmer nicht auf der Tagesordnung steht.<\/p>\n<p>Tatsache ist jedoch, dass der Druck, der Stress und die Belastungen allgemein am Arbeitsplatz immer weiter zunehmen. Tatsache ist auch, dass von den Arbeitnehmern immer mehr Flexibilit\u00e4t und Disponibilit\u00e4t erwartet wird. Durch diese gestiegene Belastung kommt es zu Fehlzeiten, bedingt durch Krankheit. Immer mehr Arbeitnehmer erreichen ihr normales Pensionsalter nicht mehr. Um dieser Entwicklung entgegen zu steuern, m\u00fcssen Referenzperioden klarer definiert werden und restriktiver ausgehandelt werden. Dar\u00fcber hinaus muss die Arbeitszeit, bei vollem Lohnausgleich, gek\u00fcrzt werden, um die hohe Arbeitsbelastung auszugleichen. Nur so k\u00f6nnen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gew\u00e4hrleistet werden.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" src=\"https:\/\/www.ogbl.lu\/wp-content\/uploads\/communiques\/Ogbl_kongress_06122014_0313.jpg\" alt=\"Ogbl_kongress_06122014_0313\" width=\"350\" height=\"233\" \/>Es kann nicht sein, dass gesteigerte Produktivit\u00e4t f\u00fcr die einen \u00dcberlastung und f\u00fcr die anderen Arbeitslosigkeit mit sich bringt.\u00a0 Arbeitszeitverk\u00fcrzung ist auch ein Weg um Arbeitslosigkeit zu bek\u00e4mpfen. Durch Arbeitszeitverk\u00fcrzung entstehen nachweislich Arbeitspl\u00e4tze. Der OGBL ist der festen Ansicht, dass das Ziel der Vollbesch\u00e4ftigung unbedingt angestrebt werden muss und ohne Arbeitszeitverk\u00fcrzung nicht erreicht werden kann. Die wirtschaftlichen Spielr\u00e4ume f\u00fcr eine progressive Verk\u00fcrzung der Arbeitszeiten mit vollem Lohnausgleich sind vorhanden. Der OGBL fordert also die Regierung auf nach Diskussionen mit den Sozialpartnern in diesem Sinne gesetzgeberisch t\u00e4tig zu werden und sich auch auf europ\u00e4ischer Ebene aktiv f\u00fcr einen entsprechenden Politikwechsel einzutreten.<\/p>\n<p>Neben der allgemeinen Arbeitszeitverk\u00fcrzung sind aber auch Ma\u00dfnahmen zugunsten eines besseren Einklangs von Arbeits- und Privatleben vorzusehen, so zum Beispiel durch die Erweiterung von Urlaubsrechten zugunsten der ausbildungsbezogenen, famili\u00e4ren, sozialen oder kulturellen Bed\u00fcrfnisse der Arbeitnehmer. Eine solche fortschrittliche Ma\u00dfnahme ist zum Beispiel die Einf\u00fchrung eines gesetzlichen Rechts auf zeitlich befristete, freiwillige Teilzeitarbeit f\u00fcr die Erziehung von Kindern mit Recht auf R\u00fcckkehr auf Vollzeitarbeit nach Fristablauf. Eine solche Reform darf allerdings unter keinen\u00a0 Umst\u00e4nden die bestehenden Schutzma\u00dfnahmen des Gesetzes \u00fcber die freiwillige Teilzeitarbeit verschlechtern.<\/p>\n<p>Des Weiteren bef\u00fcrwortet der OGBL die Einf\u00fchrung sogenannter Arbeitszeitkonten, sofern diese ausschlie\u00dflich\u00a0 darauf ausgerichtet sind, dem Arbeitnehmer erweiterte M\u00f6glichkeiten f\u00fcr seine individuelle Lebensplanung und \u2013gestaltung zu er\u00f6ffnen. Der OGBL fordert die Regierung dazu auf, endlich die diesbez\u00fcgliche Gesetzesvorlage auf Grundlage des Gutachtens des Wirtschafts- und Sozialrats aus dem Jahr 2004 auf den Instanzenweg zu geben.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<div id=\"8\">8. Arbeitslosigkeit und Vollbesch\u00e4ftigung<\/div>\n<p><b>8.1. Wieder zur Vollbesch\u00e4ftigung gelangen<\/b><\/p>\n<p>Die Arbeitslosenquoten steigen in Luxemburg und in Europa weiter an. Seit dem Beginn der Krise im Jahr 2008 ist laut Eurostat die Arbeitslosenquote von 7,2% auf 11,8% angestiegen, d.h. eine Zunahme von 64%. Die Arbeitslosenquote in Luxemburg hat sich nahezu parallel hierzu entwickelt und ist von 4,2% im Jahr 2008 auf 6,1% im Jahr 2014 gestiegen, also ein Anstieg von etwa 50%.<\/p>\n<p>Niemand wird abstreiten, dass die Arbeitslosigkeit eines der zentralen Probleme unserer Gesellschaften ist. Sie f\u00fchrt einerseits zu Armut, Unsicherheit und Ausschluss bei denen mit sich, die direkt davon betroffen sind, andererseits Beunruhigung und Angst bei denen, die noch eine Arbeit haben. Vollbesch\u00e4ftigung entsteht jedoch nicht von alleine, wenn man den Markt einfach gew\u00e4hren l\u00e4sst.<\/p>\n<p>Die neoliberalen Methoden, die die Schaffung von Arbeitspl\u00e4tzen f\u00f6rdern wollen, indem der Preis der Arbeit gesenkt und auf Sozialdumping gesetzt wird, haben vielleicht dazu beigetragen, dass die Gewinnmargen der Unternehmen gr\u00f6\u00dfer geworden sind, sie haben aber keineswegs die Zunahme der Arbeitslosigkeit aufgehalten. Ebenso hat sich der Glaube, dass eine einfache R\u00fcckkehr zum wirtschaftlichen Wachstum automatisch zur Vollbesch\u00e4ftigung f\u00fchren w\u00fcrde, als Illusion erwiesen. Es reicht nicht aus, einseitig auf ein quantitatives Wachstum des Angebots zu setzen, ohne die Nachfrage zu unterst\u00fctzen und die Hauptaspekte der Lebensqualit\u00e4t mit einzubeziehen (gute und anst\u00e4ndig entlohnte Arbeit, Qualit\u00e4tsinfrastrukturen, Miteinbeziehung des \u00f6kologischen Aspekts und der begrenzten Verf\u00fcgbarkeit der Naturressourcen).<\/p>\n<p>Die Wiederherstellung der Vollbesch\u00e4ftigung bleibt f\u00fcr den OGBL das oberste Ziel. Da s\u00e4mtliche neoliberalen Politiken gescheitert sind, fordert der OGBL einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel in der Besch\u00e4ftigungspolitik und auf dem Arbeitsmarkt, sowie eine proaktive Besch\u00e4ftigungspolitik.<\/p>\n<p><b>8.2. Die berufliche Weiterbildung \u2013 ein unabdingbarer Bestandteil der Arbeitsplatzabsicherung<\/b><\/p>\n<p>F\u00fcr den OGBL muss die langfristige Absicherung der beruflichen Laufbahn und der sozialen Aussichten jedes einzelnen Arbeitnehmers ein zentrales Element jeder Politik im Rahmen der beruflichen Weiterbildung sein. \u00dcber die klassische Anpassung der beruflichen Qualifizierung hinaus m\u00fcssen auch die langfristigen Karriereperspektiven der Arbeitnehmer in Betracht gezogen werden. Eine solche Politik muss die Unterst\u00fctzung der beruflichen Projekte der Arbeitnehmer bez\u00fcglich Studien oder h\u00f6herer Ausbildung, sowie den Zugang zu neuen Wegen und beruflichen \u00dcberg\u00e4ngen, die einen sozialen Aufstieg mit sich ziehen, beinhalten. Gleichzeitig ist es wichtig die Ausbildungsprofile und die beruflichen Qualifizierungen an die neuen technologischen Gegebenheiten und Produktionsprozesse anzupassen, insbesondere im Hinblick auf die Umstellung zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft.<\/p>\n<p>F\u00fcr den OGBL muss die berufliche Weiterbildung ein integraler Teil der Mitbestimmung auf s\u00e4mtlichen Ebenen sein und mittels parit\u00e4tischer Entscheidungsstrukturen und \u00fcber nationale Vereinbarungen, sektoren- und unternehmensbezogenen Lohnvereinbarungen sowie die betriebsinternen Mitbestimmungsorganismen organisiert werden.<\/p>\n<p>Die bestehenden steuerlichen Anregungen f\u00fcr die Unternehmen reichen nicht aus, um die berufliche Weiterbildung und die Anerkennung der von den Arbeitnehmern im Rahmen von nichtformellen oder informellen Ausbildungen erlangten Kompetenzen effizient zu f\u00f6rdern. Neue Finanzierungsmodelle m\u00fcssen erforscht werden. So schl\u00e4gt der OGBL vor, \u00fcber die Einrichtung eines nationalen Weiterbildungsfonds nachzudenken, der mit Hilfe eines Modells der solidarischen Finanzierung gespeist w\u00fcrde. Dar\u00fcber hinaus regt der OGBL an, staatliche Beihilfen f\u00fcr die private Finanzierung der Ausbildung vorzusehen, die nach sozialen Kriterien gestaffelt w\u00e4re. Die Rechte des Arbeitnehmers auf einen individuellen Weiterbildungsurlaub und dessen Finanzierung m\u00fcssen erweitert werden. Die Finanzierung der Evaluierung, Anerkennung und Zertifizierung der in einer nichtformellen oder informellen Ausbildung erlangten Kompetenzen muss garantiert werden.<\/p>\n<p>Der OGBL schl\u00e4gt dar\u00fcber hinaus die Entwicklung eines Angebots von Ausbildungsm\u00f6glichkeiten vor, das an die Bed\u00fcrfnisse der behinderten Arbeitnehmer angepasst ist.<\/p>\n<p>Es darf auch nicht vergessen werden, dass die Weiterbildung, sowie die Anerkennung und Zertifizierung der Kompetenzen des Arbeitnehmers, auch eine direkte Rolle im Rahmen der Wiedereingliederungsma\u00dfnahmen f\u00fcr Arbeitsuchende spielen.<\/p>\n<p>Solche Anstrengungen zu Gunsten der Weiterbildung setzen die Anerkennung und Validierung der durch Bildung aber auch durch Berufserfahrung erlangten Kompetenzen des Arbeitnehmers voraus.<\/p>\n<p>Die Organisation und die F\u00f6rderung der Validierung von Berufserfahrungen (\u201evalidation de l\u2019acquis de l\u2019exp\u00e9rience\u201c, VAE) m\u00fcssen verst\u00e4rkt werden, um den Arbeitnehmern zu erlauben, ihre Mobilit\u00e4t auf dem Arbeitsmarkt zu erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>Der OGBL schl\u00e4gt der Regierung vor, in Absprache mit den Sozialpartnern, Modalit\u00e4ten f\u00fcr die Validierung von informellen oder nichtformellen Ausbildungen, sowie ein Evaluierungs- und Zertifizierungssystem aufzustellen, um den Arbeitnehmern zu erm\u00f6glichen:<\/p>\n<ul>\n<li>ihre im Rahmen einer informellen oder nichtformellen Ausbildung erlangten Kenntnisse, F\u00e4higkeiten und Kompetenzen anerkennen zu lassen;<\/li>\n<li>eine komplette Qualifikation bzw. gegebenenfalls eine teilweise Qualifikation auf Grundlage der anerkannten Erfahrungen von nichtformellen oder informellen Ausbildungen zu erlangen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zugleich warnt der OGBL vor einer Vermischung verschiedener Fragen, wie sie verschiedene Patronatsverb\u00e4nde ins Feld f\u00fchren, die versuchen, das Instrument der VAE dazu zu nutzen, das Recht auf einen qualifizierten Mindestlohn f\u00fcr Arbeitnehmer mit einer Berufserfahrung von 10 Jahren gem\u00e4\u00df Art. L.222-4 des Arbeitsgesetzbuches in Frage zu stellen.<\/p>\n<p><b>8.3. Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit f\u00e4ngt mit dem Schutz der Arbeitspl\u00e4tze an<\/b><\/p>\n<p><b><i>Verst\u00e4rkung des Schutzes gegen wirtschaftlich bedingte Entlassungen<\/i><\/b><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" src=\"https:\/\/www.ogbl.lu\/wp-content\/uploads\/communiques\/Ogbl_kongress_06122014_0300.jpg\" alt=\"Ogbl_kongress_06122014_0300\" width=\"350\" height=\"233\" \/>Der OGBL schl\u00e4gt vor, zus\u00e4tzliche Pflichten f\u00fcr den Arbeitgeber vorzusehen, mit dem Ziel, die wirtschaftlich bedingten Entlassungen zu vermeiden. Wirtschaftlich bedingte Entlassungen sollten in der Tat nur dann vollzogen werden, wenn sich die Aufrechterhaltung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses als unm\u00f6glich erweist. Der Arbeitgeber m\u00fcsste in diesem Fall beweisen, dass alle Weiterbildungs- und Anpassungsanstrengungen unternommen wurden, und dass eine innerbetriebliche Versetzung nicht durchf\u00fchrbar ist. Die gleichen Auflagen m\u00fcssten auch im Fall einer substantiellen \u00c4nderung des Arbeitsvertrags aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden erf\u00fcllt werden. Des Weiteren m\u00fcssten zus\u00e4tzliche soziale Kriterien eingef\u00fchrt werden (Betriebszugeh\u00f6rigkeit, Alter, Familienlasten, Gesundheitszustand), wobei die Modalit\u00e4ten der Gewichtung und Rangfolge zwischen den Sozialpartnern zu verhandeln w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Die Miteinbeziehung der Arbeitnehmervertreter in die wirtschaftlich bedingte Entlassungsprozedur sollte gleichzeitig mittels der Einf\u00fchrung der Auflage f\u00fcr den Arbeitgeber, ein geplantes Entlassungsvorhaben im Vorfeld der Personaldelegation mitzuteilen, verst\u00e4rkt werden. Wird die Entlassung von der Personaldelegation in Frage gestellt, so muss der Arbeitgeber, und nicht wie zurzeit der Arbeitnehmer, die rechtliche Aufl\u00f6sung des Arbeitsvertrags vor dem Arbeitsgericht beantragen. Falls der Arbeitgeber die Prozeduren der Mitteilung an die Delegation und an den Arbeitnehmer und die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen nicht einh\u00e4lt, sollte der Arbeitnehmer die Nichtigkeit der Entlassung beim Pr\u00e4sidenten des Arbeitsgerichts beantragen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Ein weiterer Bestandteil des Kampfes gegen missbr\u00e4uchliche wirtschaftlich bedingte Entlassungen k\u00f6nnte eine Erh\u00f6hung der zu zahlenden Entsch\u00e4digungen sein, um ihre Abschreckungswirkung zu verst\u00e4rken. Dies betrifft sowohl die Entsch\u00e4digung f\u00fcr moralischen Schaden wie die Abfindungsentsch\u00e4digung.<\/p>\n<p><b><i>Die Politik im Bereich des Besch\u00e4ftigungserhalts st\u00e4rken<\/i><\/b><\/p>\n<p>Die 2006 eingef\u00fchrten gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des Besch\u00e4ftigungserhalts beinhalten grunds\u00e4tzliche Schw\u00e4chen:<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Es gibt f\u00fcr die Unternehmen keine gesetzliche Pflicht, Antizipationsma\u00dfnahmen bez\u00fcglich der kurz- oder langfristigen Entwicklung der Unternehmensaktivit\u00e4ten und ihrer Auswirkungen auf die berufliche und soziale Situation der Arbeitnehmer vorzunehmen.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das Konzept des \u201eBesch\u00e4ftigungserhalts\u201c hat derzeit nicht die Form einer mittel- oder langfristigen Ma\u00dfnahme, und beschr\u00e4nkt sich auf reaktive, statt auf aktive und pr\u00e4ventive Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Es besteht f\u00fcr die Arbeitgeber keine verbindliche Verhandlungspflicht. Eine rechtliche Schlichtungsprozedur und das Recht auf gewerkschaftliche Aktionen im Fall eines Scheiterns der Verhandlungen sind nicht im Gesetz festgehalten.<\/p>\n<p>Der OGBL schl\u00e4gt also vor, die Gesetzgebung umzu\u00e4ndern, um \u00fcber die auf blo\u00dfe Reaktionen auf schwerwiegende konjunkturelle Probleme oder bereits stark fortgeschrittene strukturelle Probleme beschr\u00e4nkte aktuelle Gesetzgebung hinausgehen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><b><i>Den Schutz im Konkursfall verbessern<\/i><\/b><\/p>\n<p>Es gibt zu viele Konkurse in Luxemburg. Es ist also n\u00f6tig, die Unternehmen st\u00e4rker einzurahmen und zu unterst\u00fctzen, aber auch die Konkurse besser zu antizipieren. Die Konkursgesetzgebung und die Eingriffsm\u00f6glichkeiten der \u00f6ffentlichen Hand, aber auch die Sanktionen gegen betr\u00fcgerische Konkurse m\u00fcssen verst\u00e4rkt werden, sowie die staatlichen Dienststellen personell verst\u00e4rkt werden.<\/p>\n<p>Der OGBL fordert eine wirksame Politik zum Schutz der Arbeitnehmer bei Konkurs eines Unternehmens, um die ungleiche Behandlung betreffend die Rechte der Arbeitnehmer, die von einem Konkurs betroffen sind, und der Arbeitnehmer, die aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden entlassen wurden, aufzuheben. Insbesondere m\u00fcssen die Geldforderungen der Arbeitnehmer bei den Konkursprivilegien an erste Stelle gesetzt werden, indem der Besch\u00e4ftigungsfonds autorisiert wird, einen Vorschuss auf das Konkursvorrecht auszuzahlen und das Datum des Arbeitslosenentsch\u00e4digungsrechts mit dem Konkursdatum in Einklang gebracht wird. Zus\u00e4tzlich muss ebenfalls der Mechanismus der Zwangsverwaltung reformiert werden.<\/p>\n<p><b>8.4. Spezifische Schutzma\u00dfnahmen f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitnehmer vorsehen<\/b><\/p>\n<p><b><i>Aktionsplan zugunsten der \u00e4lteren Arbeitnehmer<\/i><\/b><\/p>\n<p>Der OGBL schl\u00e4gt die Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Einf\u00fchrung von Aktionspl\u00e4nen f\u00fcr die F\u00f6rderung der beruflichen Aktivit\u00e4t, des Wohlempfindens und des Schutzes der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz der \u00e4lteren Arbeitnehmer (\u00fcber 45 Jahre) in jedem Betrieb mit mindestens 50 Arbeitnehmern vor.<\/p>\n<p>Dieser Aktionsplan ist j\u00e4hrlich im Rahmen einer Mitbestimmungsprozedur zwischen der Betriebsf\u00fchrung und der Personaldelegation aufzustellen und anzupassen.<\/p>\n<p>Folgende Themen f\u00fcr die Verhandlungen eines solchen Aktionsplans m\u00fcssen f\u00fcr den OGBL verbindlich vorgeschrieben werden:<\/p>\n<p>a.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Analyse der Bed\u00fcrfnisse und der spezifischen Probleme der \u00e4lteren Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Schutz ihres Arbeitsplatzes, der Absicherung ihrer beruflichen Laufbahn, ihrer beruflichen Weiterbildung, der Arbeitsbedingungen und der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.<\/p>\n<p>b.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung der Einstellung von \u00e4lteren Arbeitnehmern im Betrieb.<\/p>\n<p>c.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Verbesserung und Anpassung der Arbeitsbedingungen und die Umsetzung von Pr\u00e4ventivma\u00dfnahmen zum Erhalt der Gesundheit, die Bek\u00e4mpfung von Berufskrankheiten und die F\u00f6rderung des Wohlbefindens der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz.<\/p>\n<p>d.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Prospektion und Einf\u00fchrung von Posten und Arbeitst\u00e4tigkeiten, die besonders an die Bed\u00fcrfnisse der \u00e4lteren Arbeitnehmer nach Gesundheit und Wohlbefinden angepasst sind.<\/p>\n<p>e.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Wissens- und Kompetenzweitergabe und die Entwicklung des Tutorats.<\/p>\n<p>f.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Antizipations-, Konversions- und Transitionsma\u00dfnahmen im Zusammenhang mit der Absicherung der Berufslaufbahnen und des Besch\u00e4ftigungsschutzes.<\/p>\n<p>g.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Anpassung der beruflichen Weiterbildung an die Weiterentwicklungsbed\u00fcrfnisse der Kompetenzen und Qualifikationen der \u00e4lteren Arbeitnehmer.<\/p>\n<p>h.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gestaltung der Karriereenden und der aktiven Transition vom Berufsleben hin zur Rente.<\/p>\n<p><b><i>Teilzeitarbeit und Teilrente kombinieren<\/i><\/b><\/p>\n<p>Im Hinblick auf die Anpassung der Arbeitsbedingungen mit der Zielsetzung der Verl\u00e4ngerung der Arbeitst\u00e4tigkeit, sollten neue rechtliche Bestimmungen die Teilzeitarbeit zusammen mit einer Teilrente ab dem 57. Lebensjahr erm\u00f6glichen. Ein solcher Zugang zu einer Teilrente im Zusammenhang mit einer Erleichterung des w\u00f6chentlichen Arbeitspensums w\u00fcrde viele Arbeitnehmer dazu anregen, l\u00e4nger im Berufsleben zu bleiben.<\/p>\n<p>Um dieses System wirklich wirksam zu gestalten, m\u00fcsste dieser Zugang zu einem wahren Recht f\u00fcr die Arbeitnehmer werden, allerdings ein Recht, das an bestimmte objektive Bedingungen gekn\u00fcpft w\u00e4re, die von der betriebsinternen Organisation abh\u00e4ngen.<\/p>\n<p>Der Arbeitnehmer, der von einer Teilrente profitiert, w\u00fcrde seine Versicherungszeit vervollst\u00e4ndigen k\u00f6nnen, indem er weiterhin Beitr\u00e4ge auf den Teil des Einkommens, den der freigewordenen Arbeitszeit entspricht, einzahlt.<\/p>\n<p><b><i>F\u00fcr ein an Bedingungen gebundenes Recht zur Arbeitszeitverk\u00fcrzung<\/i><\/b><\/p>\n<p>Neben der Verbindung von Teilrente und Teilzeitarbeit ab dem 57. Lebensjahr, schl\u00e4gt der OGBL vor, \u00fcber den Gesetzesweg eine an bestimmte Bedingungen (Dienstzeit, Mitteilungsfrist, objektive Gr\u00fcnde des Betriebsablaufs) gebundene M\u00f6glichkeit der Arbeitszeitreduzierung einzuf\u00fchren. Die Anwendungskriterien dieses Rechts m\u00fcssen verbindlich \u00fcber eine Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern geregelt werden, sei es \u00fcber ein branchen\u00fcbergreifendes Abkommen oder \u00fcber den Kollektivvertrag, um die gleiche Beitragsh\u00f6he an die Pensionskasse, wie im Fall wo der Arbeitnehmer einer Vollzeitarbeit nachgeht, zu gew\u00e4hrleisten. Damit der Pensionskassenbeitrag der gleiche bleibt, als ob der Arbeitnehmer noch zu 100% arbeiten w\u00fcrde, k\u00f6nnte der Arbeitnehmer in diesem Fall eine Zusatzversicherung gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches abschlie\u00dfen, wobei der Staat sich engagieren w\u00fcrde, den Beitrag von 8% auf die nicht geleistete Arbeitszeit zu \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p><b><i>Fr\u00fchverrentung ist Teil der Arbeitsmarktpolitik<\/i><\/b><\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit den st\u00e4ndigen Angriffen der Europ\u00e4ischen Kommission auf die luxemburgischen Instrumente im Bereich des Vorruhestandes, erinnert der OGBL daran, dass es sich hierbei an erster Stelle um ein Instrument der Besch\u00e4ftigungspolitik handelt und dieser Aspekt nicht verloren werden darf. Der OGBL widersetzt sich dementsprechend jeglicher Infragestellung der Solidarit\u00e4ts-Fr\u00fchrente (\u201epr\u00e9retraite-solidarit\u00e9\u201c) oder der Anpassungs-Fr\u00fchrente (\u201epr\u00e9retraite-ajustement\u201c). Deren Abschaffung w\u00e4re verheerend f\u00fcr die Besch\u00e4ftigungslage, insbesondere f\u00fcr die Jugend, und k\u00f6nnte zu einem Anstieg der Arbeitslosenquote f\u00fchren.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus spricht sich der OGBL f\u00fcr eine Attraktivit\u00e4tserh\u00f6hung der progressiven Fr\u00fchrente in Form der Aufhebung der derzeitigen Begrenzung des Erhalts der Vorruhestandsleistungen auf 3 Jahre vor Pensionseintritt aus. Dabei soll die H\u00f6he der Vorruhestandsentsch\u00e4digung weiter 75% des Lohns betragen.<\/p>\n<p><b>8.5. Ein guter Start ins Leben setzt eine angemessene Arbeit f\u00fcr die Jugendlichen voraus<\/b><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" src=\"https:\/\/www.ogbl.lu\/wp-content\/uploads\/communiques\/Ogbl_kongress_06122014_0472.jpg\" alt=\"Ogbl_kongress_06122014_0472\" width=\"350\" height=\"233\" \/>Der Kampf\u00a0 gegen die Jugendarbeitslosigkeit kann nicht mit Prekarisierung einhergehen. F\u00fcr den OGBL ist die derzeitige Jugendarbeitslosigkeitsquote unannehmbar und muss mit Hilfe der Schaffung von anst\u00e4ndig bezahlten Arbeitspl\u00e4tzen mit guten Arbeitsbedingungen\u00a0 bek\u00e4mpft werden. Die Herausforderung kann nicht darin liegen, kurzfristig die Zahl der Arbeitslosen zu reduzieren, sondern es gilt auch die Prekarit\u00e4t zu bek\u00e4mpfen, von der die Jugend insbesondere zum Zeitpunkt des Eintritts ins Berufsleben betroffen ist, und die, m\u00f6glicherweise, negative Folgen auf den weiteren Verlauf ihrer beruflichen Karriere mit sich zieht. Der OGBL wendet sich dementsprechend gegen eine angebliche Bek\u00e4mpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Form einer Verschlechterung der legalen Einstellungsbedingungen, oder einer weiteren Ausdehnung der zeitbefristeten Arbeitsvertr\u00e4ge. Im Gegenteil m\u00fcssen die Ausnahmeregelungen gegen\u00fcber der Gesetzgebung zu den zeitbefristeten Arbeitsvertr\u00e4gen \u00fcberarbeitet und strikt begrenzt werden, insbesondere auch diejenigen, von denen die \u00f6ffentliche Hand profitiert (Bildungswesen, Hochschule, Forschung).<\/p>\n<p>Alle bestehenden Eingliederungsma\u00dfnahmen der Jugend in die Arbeitswelt m\u00fcssen einer Qualit\u00e4tsanalyse unterzogen werden, um ihre unterst\u00fctzende Wirkung zu verbessern und um zu verhindern, dass der Jugendliche in einem Dreht\u00fcreffekt von einer Ma\u00dfnahme in die n\u00e4chste geschickt wird, ohne dass m\u00f6gliche \u00dcberschneidungen ber\u00fccksichtigt werden. \u00a0Der OGBL fordert die Anerkennung und Validierung aller in Programmen und Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die Jugend erlangten Erfahrungen und Kompetenzen.<\/p>\n<p>F\u00fcr den OGBL ist die Jugendgarantie ein Instrument, das darauf abzielt, den jungen Arbeitsuchenden eine nachhaltige Eingliederung ins Berufsleben zu erm\u00f6glichen. Die Jugendgarantie kann jedoch nur wirksam sein, wenn die Herangehensweise individuell gestaltet wird und es ein auf den einzelnen jugendlichen Arbeitslosen zugeschnittenes Ma\u00dfnahmenpaket gibt, die n\u00f6tigen Finanzmittel zur Verf\u00fcgung gestellt und regelm\u00e4\u00dfig qualitative Bilanzen und Evaluierungen durchgef\u00fchrt werden. Der OGBL fordert dar\u00fcber hinaus, diese Ma\u00dfnahme auf s\u00e4mtliche jungen Arbeitsuchenden bis zum 30. Lebensjahr auszudehnen.<\/p>\n<p>Im Rahmen eines schwieriger gewordenen Arbeitsmarkts nehmen verschiedene Jugendliche selbst unbezahlte Praktika an, wenn sie keine erste Arbeitsstelle finden. F\u00fcr den OGBL werfen die Effizienz, die Verf\u00fcgbarkeit und die Qualit\u00e4t der Praktika Fragen auf. Er fordert einen pr\u00e4ziseren rechtlichen Rahmen, sowohl f\u00fcr Praktika au\u00dferhalb des Schulprogramms als auch im Rahmen einer Ausbildung, in dem Qualit\u00e4tsstandards festgehalten und der Status sowie die Rechte der Praktikanten, inklusive betreffend Bezahlung und Sozialversicherung, gest\u00e4rkt werden.<\/p>\n<p><b>8.6. Das Konjunkturkomitee muss \u00fcber neue Mittel verf\u00fcgen<\/b><\/p>\n<p>Das Konjunkturkomitee ist eine \u00dcberwachungs- und Kontrollinstanz des Arbeitsmarktes. Das Einhalten von gesetzlichen Bestimmungen, die sich auf die Besch\u00e4ftigung beziehen, setzt eine gewisse Kontrolle ihrer konkreten Umsetzung voraus. Um dies tun zu k\u00f6nnen, sollte das Konjunkturkomitee in Zusammenarbeit mit der ADEM s\u00e4mtliche Informationen hinsichtlich der Arbeitspl\u00e4tze in den Betrieben zentralisieren.<\/p>\n<p>Die Pflicht, dem Konjunkturkomitee jede Entlassung, die in keinem Zusammenhang mit der Person des Arbeitnehmers steht, mitzuteilen, muss auf s\u00e4mtliche Arbeitgeber ausgedehnt werden, damit auch die Arbeitnehmer der Firmen mit weniger als 15 Angestellten die M\u00f6glichkeit haben, von den bestehenden Schutzmechanismen zu profitieren (Besch\u00e4ftigungserhaltungsplan), der daraus hervorgeht. Dazu m\u00fcsste das Feld der Informationen, die der Arbeitgeber zwingend an das Konjunkturkomitee weitergeben muss ausgedehnt werden, und die wirtschaftlichen Ursachen, die zum Abbau des Arbeitsplatzes gef\u00fchrt haben und eine genaue Beschreibung des betroffenen Postens beinhalten.<\/p>\n<p><b>8.7. Die Situation der Arbeitsuchenden verbessern<\/b><\/p>\n<p>Der OGBL begr\u00fc\u00dft, dass die 2011 angenommene Reform der ADEM, den Diskussionen \u00fcber die Umwandlung der ADEM in eine \u00f6ffentliche Einrichtung oder sogar \u00fcber eine Privatisierung ihrer Leistungen, ein Ende bereitet hat. Der OGBL wird sich weiterhin jedem zuk\u00fcnftigen Versuch in diese Richtung widersetzen, ebenso wie er sich gegen die \u00d6ffnung der Personalbeschaffungs- und Arbeitsvermittlungst\u00e4tigkeiten f\u00fcr die Leiharbeitsagenturen ausgesprochen hat. Der OGBL hat die ILO in diesem Zusammenhang auf Grund der Verletzung der Bestimmungen ihrer Konvention No. 96 befasst. Der OGBL stimmt mit den Zielsetzungen der Reform, die Effizienz und die Qualit\u00e4t der ADEM-Dienstleistungen zu verbessern und eine pers\u00f6nlichere Betreuung der Arbeitsuchenden zu gew\u00e4hrleisten, v\u00f6llig \u00fcberein. Er besteht jedoch darauf, dass diese personalisierte Betreuung in der Praxis nicht blo\u00df darauf abzielt, den Arbeitsuchenden zu g\u00e4ngeln, sondern auch klar definierte Rechte, Pflichten und Einspruchsm\u00f6glichkeiten beinhalten muss.<\/p>\n<p>F\u00fcr den OGBL muss die Betreuung der Arbeitsuchenden frei von Schikane, Diskriminierung und Brandmarkung sein. Er widersetzt sich in diesem Zusammenhang klar und deutlich den aktuellen Versuchen, den Begriff \u201eangemessene Besch\u00e4ftigung\u201c auszuweiten, um so den Arbeitsuchenden dazu zu zwingen, irgendeine Besch\u00e4ftigung anzunehmen, ohne die famili\u00e4re Situation, die Fahrtzeit zur Arbeit oder die Tatsache, einen F\u00fchrerschein zu besitzen oder nicht usw., zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Der OGBL fordert im Gegensatz zu diesen einseitigen Verschlechterungen f\u00fcr den Arbeitslosen, die im \u00dcbrigen keineswegs eine Besserung am Arbeitsmarkt garantieren, eine Erweiterung der Dienstleistungen der ADEM. Dies beinhaltet eine substantielle Personalerh\u00f6hung und eine Anpassung der Profile und der beruflichen Ausbildung ihrer Mitarbeiter, damit eine bessere Betreuung der Arbeitsuchenden gew\u00e4hrleistet werden kann.<\/p>\n<p>Der durch das neue ADEM-Gesetz eingef\u00fchrte Begleitausschuss sollte f\u00fcr den OGBL zu jedem Gesetzesentwurf oder Entwurf einer gro\u00dfherzoglichen Verordnung, die im Zusammenhang mit den Aktivit\u00e4ten der ADEM stehen, mit einer Stellungnahme befasst werden.<\/p>\n<p>Der OGBL hat die zeitbegrenzten Krisenma\u00dfnahmen unterst\u00fctzt, sowohl was die Erweiterung der Kurzarbeit, als auch der Verbesserungen f\u00fcr die Langzeitarbeitslosen, insbesondere durch die Einf\u00fchrung der M\u00f6glichkeit einer Verl\u00e4ngerung der Entsch\u00e4digungsperiode betrifft. Er fordert, dass diese Ma\u00dfnahmen erneuert werden. Im Allgemeinen findet der OGBL, dass die Begrenzung der Auszahlung des Arbeitslosengeldes auf 365 Tage zu knapp bemessen ist, da die Langzeitarbeitslosigkeit weiterhin zuzunehmen droht. Es muss also \u00fcber die Modalit\u00e4ten einer Verl\u00e4ngerung der Entsch\u00e4digungsdauer nachgedacht werden. Luxemburg geh\u00f6rt in der Tat zu den L\u00e4ndern mit der k\u00fcrzesten maximalen Entsch\u00e4digungsdauer. Nur das Vereinigte K\u00f6nigreich und Italien haben k\u00fcrzere Entsch\u00e4digungszeiten. Der OGBL schl\u00e4gt deshalb vor, die jetzigen maximalen Auszahlungszeiten um ein ganzes Jahr zu verl\u00e4ngern.<\/p>\n<p>Gleichzeitig ist die \u00dcberarbeitung der Degression des Entsch\u00e4digungsh\u00f6chstbetrags auf zw\u00f6lf Monate (24 Monate f\u00fcr die \u00fcber 50-j\u00e4hrigen Arbeitsuchenden) \u00fcberf\u00e4llig, denn diese Begrenzung wird in Zukunft mit Sicherheit, aufgrund der immer l\u00e4ngeren Einschreibezeiten und der immer h\u00f6heren Zahl von qualifizierten Arbeitsuchenden, wesentlich h\u00e4ufiger eine Rolle spielen. Der Besch\u00e4ftigungsfonds muss folglich mit den notwendigen Finanzmitteln ausgestattet werden. In diesem Zusammenhang ist es jedoch auch wichtig nochmals an die Verantwortung der Unternehmen im Interesse des Arbeitsmarktes, sowie Arbeitsuchender zu erinnern. Der gesetzlichen Pflicht zur Meldung freier Arbeitsstellen muss ein gr\u00f6\u00dferes Augenmerk geschenkt werden, die Sanktionen gegen solche Unternehmen, die der gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, verst\u00e4rkt werden.<\/p>\n<p><b><i>Der Vorrang bei der Wiederbesetzung muss eine wirkliche Garantie werden<\/i><\/b><\/p>\n<p>Die Wiedereinstellungsprozedur muss reformiert werden, um zu einer wirklichen Garantie einer R\u00fcckkehr in die Arbeit f\u00fcr den Arbeitnehmer zu werden. Dementsprechend sollte der Mechanismus nach folgenden Prinzipien \u00fcberdacht werden: das Konjunkturkomitee macht anl\u00e4sslich der Bekanntmachung einer wirtschaftlich bedingten Entlassung den Arbeitgeber sowie den betroffenen Arbeitnehmer auf den Vorrang bei der Wiederbesetzung und auf die diesbez\u00fcglichen Durchf\u00fchrungsmodalit\u00e4ten aufmerksam. Der Arbeitnehmer braucht nicht mehr schriftlich mitzuteilen, dass er vorhat, von seinem Wiedereinstellungsvorrang Gebrauch zu machen. Es ist vielmehr der fr\u00fchere Arbeitgeber, der ihm jeden, seinem Qualifizierungsprofil entsprechenden, Posten vorschlagen muss, wobei es dem Arbeitnehmer freigestellt bleibt, diesen Posten zu akzeptieren oder nicht. Ist der Arbeitnehmer einverstanden, so ist die Firma dazu verpflichtet, ihn unter Anerkennung der vorherigen Betriebszugeh\u00f6rigkeitsdauer wieder einzustellen.<\/p>\n<p><b><i>Beihilfen zur Wiedereinstellung: Nicht den Arbeitnehmer bestrafen, sondern den Arbeitgeber, der das Instrument missbraucht<\/i><\/b><\/p>\n<p>Im Rahmen der laufenden Diskussionen bez\u00fcglich einer m\u00f6glichen Reform der Beihilfe zur Wiedereinstellung (\u201eaide au r\u00e9emploi\u201c), besteht der OGBL darauf, dass das Prinzip der 90% des vorigen Lohns f\u00fcr den betroffenen Arbeitnehmer auf alle F\u00e4lle bestehen bleibt. Der OGBL unterstreicht mit Nachdruck, dass die \u2013 tats\u00e4chlich bestehenden \u2013 Missbr\u00e4uche bez\u00fcglich der Wiedereinstellungshilfe keineswegs von den Arbeitnehmern durchgef\u00fchrt werden. Es sind im Gegenteil die Arbeitgeber, die von den Vorteilen dieses Instruments profitieren, indem sie die betroffenen Arbeitnehmer zum Mindestlohn einstellen, ohne die Lohntabellen der Kollektivvertr\u00e4ge zu ber\u00fccksichtigen. Anstatt den Arbeitnehmer zu bestrafen, muss vielmehr der Arbeitgeber dazu veranlasst werden, den Kollektivvertrag bzw. das Lohnniveau, das der Betrieb bei gleichen Funktionen\/Qualifikationen anwendet, zu zahlen.<\/p>\n<p>Der OGBL kann mit dem Vorschlag einverstanden sein, dass der Staat die Beihilfe zur Wiedereinstellung auf den unqualifizierten Mindestlohn begrenzt, unter der Bedingung allerdings, dass der Arbeitgeber in diesem Fall den Unterschied bezahlen muss, damit die 90% des vorherigen Lohns garantiert bleiben. Ist dies nicht der Fall, w\u00fcrde der Arbeitgeber das Recht auf die Auszahlung der Wiedereinstellungshilfe verlieren. Dar\u00fcber hinaus spricht sich der OGBL daf\u00fcr aus, die jetzige H\u00f6chstgrenze von 3,5 Mal dem sozialen Mindestlohn beizubehalten.<\/p>\n<p>Die vorgesehene Reform muss ebenfalls garantieren, dass die Rechte des Arbeitnehmers auch im Falle eines sp\u00e4teren Arbeitgeberwechsels erhalten bleiben. Der OGBL schl\u00e4gt vor, dass zuk\u00fcnftig der Arbeitgeber die Wiedereinstellungshilfe selbst vorstreckt, und anschlie\u00dfend die Summe von der ADEM zur\u00fcckerstattet bekommt, was den Bedarf einer zweiten Steuerkarte, mit all ihren Unannehmlichkeiten f\u00fcr den Arbeitnehmer, \u00fcberfl\u00fcssig machen w\u00fcrde.<\/p>\n<div id=\"9\"><strong>9. Die Gleichstellung von Mann und Frau darf kein Lippenbekenntnis sein<\/strong><\/div>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" src=\"https:\/\/www.ogbl.lu\/wp-content\/uploads\/communiques\/Ogbl_kongress_06122014_0372.jpg\" alt=\"Ogbl_kongress_06122014_0372\" width=\"350\" height=\"233\" \/>F\u00fcr den OGBL ist wirtschaftliche Unabh\u00e4ngigkeit der Ma\u00dfstab f\u00fcr die Erwerbst\u00e4tigkeit von Frauen. Neben gleichem Lohn f\u00fcr gleichwertige Arbeit als Grundforderung gibt es aber auch\u00a0 immer noch Stereotypen, die bei der Berufsorientierung und Arbeitsvermittlung von Frauen \u00fcberwunden werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Der OGBL wird in den Kollektivvertragsverhandlungen weiter konsequent gegen Ungleichbehandlungen von M\u00e4nnern und Frauen vorgehen. Er fordert dementsprechend die Verhandlung \u00fcber Frauenf\u00f6rderungspl\u00e4ne auf Betriebs- oder Sektorebene. Solche Pl\u00e4ne beinhalten das Vorgehen gegen Ungleichbehandlungen bei der Besoldung oder des Karriereverlaufs, spezifische Weiterbildungen, sowie Ma\u00dfnahmen zur Arbeitszeitorganisation im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.<\/p>\n<p>Der OGBL bef\u00fcrwortet auch die Individualisierung des Rentenversicherungssystems. Diese erfordert eine Fortsetzung der Versicherungspflicht mittels eines Mindestbeitrags f\u00fcr Personen, die ihre Berufst\u00e4tigkeit unterbrechen, sowie die Aufrechterhaltung der abgeleiteten Rechte.<\/p>\n<div id=\"10\"><strong>10. F\u00fcr die Integration \u00a0von behinderten Menschen in den Arbeitsprozess<\/strong><\/div>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" src=\"https:\/\/www.ogbl.lu\/wp-content\/uploads\/communiques\/Ogbl_kongress_06122014_0420.jpg\" alt=\"Ogbl_kongress_06122014_0420\" width=\"350\" height=\"233\" \/>Die Eingliederung in den normalen Arbeitsprozess ist ein sehr wichtiger Br\u00fcckenpfeiler f\u00fcr die gesellschaftliche Integration behinderter Menschen.<\/p>\n<p>Das Gesetz vom 13. September 2003 \u00fcber behinderte Personen verpflichtet die privaten und die \u00f6ffentlichen Betriebe, behinderte Personen gem\u00e4\u00df gesetzlich fixierten Quoten einzustellen.<\/p>\n<p>Der OGBL bem\u00e4ngelt, dass dieses wichtige Gesetz es aber vers\u00e4umt hat, ein offizielles Kontrollorgan mit der \u00dcberpr\u00fcfung des Erf\u00fcllens dieser Auflagen zu beauftragen.<\/p>\n<p>Der OGBL schl\u00e4gt vor, dass eine Bilanz seiner praktischen Umsetzung und seiner Resultate erstellt wird.<\/p>\n<p>Diese Analyse soll sich nicht nur auf die reale Einstellungspraxis und auf den Respekt der Einstellungsquoten beziehen, sondern ebenfalls Aussagen \u00fcber den Grad der wirklichen beruflichen Integration in den betrieblichen Arbeitsprozess liefern.<\/p>\n<p>Dasselbe Gesetz sieht vor, dass die Tr\u00e4ger der Behindertenwerkst\u00e4tten den Zugang der behinderten Menschen zum allgemeinen Arbeitsmarkt f\u00f6rdern m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Der OGBL spricht sich f\u00fcr das Einsetzen einer nationalen Koordinationsstelle aus, um die Bem\u00fchungen der einzelnen Tr\u00e4ger zu unterst\u00fctzen und ihnen den geb\u00fchrenden Wirkungsgrad zu verleihen.<\/p>\n<p>Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt werden immer h\u00f6here berufliche Qualifikationen verlangt. Diese Entwicklung tr\u00e4gt zur weiteren Benachteiligung der behinderten Menschen bei, weil meistens ihre Grundausbildung diesen Anforderungen nicht entspricht.<\/p>\n<p>Der OGBL schl\u00e4gt vor, sowohl f\u00fcr die in Behindertenwerkst\u00e4tten als auch in privaten und \u00f6ffentlichen Betrieben t\u00e4tigen, behinderten Menschen, ein ihnen angepasstes Angebot an Aus-, Fort- und Weiterbildungsm\u00f6glichkeiten zu entwickeln. Dies k\u00f6nnte ein Sprungbrett f\u00fcr ein h\u00f6heres, den Regelausbildungen \u00e4quivalentes Ausbildungsniveau sein.<\/p>\n<p>Neben der Erwachsenenbildung f\u00fcr behinderte Menschen, fordert der OGBL, dass f\u00fcr behinderte Kinder und Jugendliche die Integration in die normalen Schulen und Ausbildungseinrichtungen gef\u00f6rdert wird. Dies stellt in der Tat den besten Weg dar, um ein h\u00f6chstm\u00f6gliches Ausbildungsniveau zu erreichen, vorausgesetzt die geeigneten Mittel werden zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<p>Die\u00a0 Zugangsm\u00f6glichkeiten von behinderten Menschen zu \u00f6ffentlichen Geb\u00e4uden und zum \u00f6ffentlichen Transport sind nicht nur f\u00fcr die Ausbildung und die Berufst\u00e4tigkeit, sondern ebenfalls f\u00fcr die gesellschaftliche Integration im\u00a0 Allgemeinen von entscheidender Bedeutung.<\/p>\n<p>Von ihnen h\u00e4ngt n\u00e4mlich die M\u00f6glichkeit der Teilnahme an den sozialen, kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Aktivit\u00e4ten und Veranstaltungen ab.<\/p>\n<p>Der OGBL fordert, dass neben der strikten Einhaltung der reglementarischen Bestimmungen \u00fcber den Zugang zu den \u00f6ffentlichen Geb\u00e4uden, eine gesetzliche Regelung \u00fcber den Zugang von behinderten Menschen zum \u00f6ffentlichen Transport, eingef\u00fchrt wird.<\/p>\n<div id=\"11\"><strong>11. Schutz der Privatsph\u00e4re \u2013 auch im Betrieb<\/strong><\/div>\n<p>In einer Arbeitswelt, die immer mehr elektronisch kommuniziert, sind die technischen M\u00f6glichkeiten, ohne gro\u00dfen Aufwand, umfassend Daten zu sammeln, ohne Weiteres gegeben. Der gl\u00e4serne Mitarbeiter ist eine reale Gefahr. Der OGBL wird dieses Thema im Rahmen seiner Tarifpolitik verst\u00e4rkt behandeln.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus fordert der OGBL von der Regierung ein eigenst\u00e4ndiges Datenschutzgesetz f\u00fcr die Arbeitswelt das diesen Namen verdient, beziehungsweise eine Verbesserung des bestehenden Datenschutzgesetzes im Sinne des Schutzes der Arbeitnehmer. Ein solches Gesetz muss verbindlich sein und darf nicht durch individuelle Einwilligung des Arbeitnehmers oder Vereinbarungen mit der Personalvertretung unterschritten werden.<\/p>\n<p>Prinzipiell muss ein solches Gesetz vorsehen, dass eine \u00dcberwachung des Arbeitnehmers nur erfolgen kann, wenn reale Gef\u00e4hrdungen der Mitarbeiter oder der Allgemeinheit bestehen oder Verdacht auf Straftaten besteht. Die Kontrolle des privaten E-Mail- und Internetverkehrs muss verboten werden, mit Ausnahmeregelungen f\u00fcr genau im Gesetz zu definierende F\u00e4lle mit einem entsprechenden gesetzlich zu regelnden Verfahren.<\/p>\n<p>Auch bei der Einstellung muss der Schutz der Privatsph\u00e4re der Kandidaten besser gew\u00e4hrleistet werden.\u00a0 Der OGBL verlangt in diesem Zusammenhang, dass das 2013 in die Gesetzgebung aufgenommene Recht des Arbeitgebers, einen Auszug aus dem Strafregister zu verlangen, wieder gestrichen wird. Grunds\u00e4tzlich darf der Arbeitgeber keine medizinischen Untersuchungen mit Ausnahme der arbeitsmedizinisch vorgeschriebenen verlangen. Die Arbeitnehmer m\u00fcssen auch vor unzul\u00e4ssigen Datenerhebungen in Bezug auf Drogen- und Alkoholtests gesch\u00fctzt werden. Derartige<\/p>\n<p>unrechtm\u00e4\u00dfig erhobene Daten d\u00fcrfen nicht verwertet werden.<\/p>\n<p>Um ein solches Datenschutzgesetz \u00a0wirksam zu machen, m\u00fcssen konsequente Sanktionen im Fall von Gesetzesverst\u00f6\u00dfen vorgesehen werden. Zus\u00e4tzlich muss das Mitspracherecht und Mitentscheidungsrecht, in diesem Bereich,\u00a0 in den Mitbestimmungsgremien im Betrieb ausgebaut werden.<\/p>\n<div id=\"12\"><strong>12. F\u00fcr das \u00f6ffentliche System der Sozialen Sicherheit<\/strong><\/div>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" src=\"https:\/\/www.ogbl.lu\/wp-content\/uploads\/communiques\/Ogbl_kongress_06122014_0312.jpg\" alt=\"Ogbl_kongress_06122014_0312\" width=\"350\" height=\"233\" \/>F\u00fcr den OGBL ist der Sozialstaat notwendig, \u00a0um die Teilhabe Aller an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen zu gew\u00e4hrleisten. \u00a0Mittels Sozialtransfers, Steuerungsma\u00dfnahmen und \u00f6ffentlicher Einrichtungen sorgt der Sozialstaat f\u00fcr einen sozialen Ausgleich in der Gesellschaft und beugt Lebensrisiken und Armut vor.<\/p>\n<p>Die konkrete Gestaltung des Sozialstaats erfolgt durch eine auf der nationalen Solidarit\u00e4t basierende <b>Sozialpolitik<\/b>. Der Anspruch der hier definiert ist, geht weit \u00fcber eine karitative Politik hinaus, die nur materielle Not lindern will.<\/p>\n<p>Der OGBL verteidigt das solidarische Finanzierungsprinzip, weil es das einzige ist, das den f\u00fcr die soziale Sicherheit ben\u00f6tigten Anteil des erwirtschafteten Volkseinkommens bereitstellen und im Sinne der sozialen Gerechtigkeit umverteilen kann. Der OGBL fordert deshalb, dass das aktuelle Modell der Finanzierung \u00fcber den \u00f6ffentlichen Haushalt nicht nur garantiert bleibt, sondern wegen der zuk\u00fcnftig weiter anwachsenden Leistungsaufgaben der sozialen Sicherheit und ihres wirtschaftlichen Impakts, noch verst\u00e4rkt wird, denn f\u00fcr den OGBL gibt es durchaus weiteres Entwicklungspotenzial in der Sozialen Sicherheit.<\/p>\n<p>Der OGBL tritt f\u00fcr eine Gesellschaft ein, die ihre wirtschaftlichen Ressourcen in den Dienst der materiellen Einkommenssicherung, der Gesundheitsversorgung und der allgemeinen Lebensqualit\u00e4t der B\u00fcrger stellt.<\/p>\n<p>Ein zentraler und alternativloser Baustein f\u00fcr den sozialen Fortschritt ist das \u00f6ffentliche System der sozialen Sicherheit, das mittels staatlicher Sozialleistungen und \u00f6ffentlicher Sozialversicherungen den Schutz und die Verbesserung der sozialen Lebenslage seiner B\u00fcrger garantiert.<\/p>\n<p>Der OGBL und seine gewerkschaftlichen Vorg\u00e4ngerorganisationen haben \u00fcber Jahrzehnte einen sehr hohen Anteil am progressiven Aufbau und an der Verteidigung des luxemburgischen Systems der Sozialen Sicherheit, das den gleichberechtigten Zugang aller B\u00fcrger unabh\u00e4ngig ihrer finanziellen Situation zu qualitativ guten Sozialleistungen garantiert.<\/p>\n<p>Grundbedingung daf\u00fcr ist ein Sozial- und Arbeitsrecht, das dieses breite Leistungsangebot und seine Anspruchsrechte verankert.<\/p>\n<p>Der OGBL lehnt jede Politik ab, die die Finanzst\u00e4rke des Staates im Allgemeinen und in Bezug auf die soziale Sicherheit im Besonderen in Frage stellt.<\/p>\n<p>Gleichzeitig widersetzt sich der OGBL kategorisch jeder politischer Absicht, den Anteil der Arbeitgeber an der Finanzierung der sozialen Sicherheit, insbesondere die Sozialversicherungen zu k\u00fcrzen.<\/p>\n<p>Sollte bei den Sozialversicherungen zus\u00e4tzlicher Finanzierungsbedarf bestehen, spricht sich der OGBL f\u00fcr Beitragserh\u00f6hungen<b> <\/b>bzw. die Erschlie\u00dfung neuer Finanzierungsquellen (z.Bsp. die Abschaffung der Beitragsh\u00f6chstgrenze) und gegen Leistungsverschlechterungen aus.<\/p>\n<p>Die Bev\u00f6lkerung hat ein legitimes Recht auf eine optimale Gesundheits- und Sozialversorgung und auf Leistungen in Form von Ersatzeinkommen (insbesondere die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall), sowie sozialen Einkommensst\u00e4rkungen f\u00fcr den Schutz vor Lebensrisiken.<\/p>\n<p>Dieses Recht leitet sich nicht nur aus dem von der Bev\u00f6lkerung aufgebrachten Steuerverm\u00f6gen und eingezahlten Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen ab, sondern vor allem auch aufgrund des von ihr erwirtschafteten Volkseinkommens.<\/p>\n<p>Es ist deshalb v\u00f6llig legitim, dass mit wachsender Wirtschaftskraft ein entsprechend wachsender Teil in die weitere Entwicklung der sozialen Sicherheit investiert wird.<\/p>\n<p><b><i>Ein positiver Faktor f\u00fcr die wirtschaftliche Entwicklung<\/i><\/b><\/p>\n<p>Viele der Auswirkungen der sozialen Sicherheit sind direkt nicht messbar, doch ihr positiver Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung und Produktivit\u00e4t ist in vieler Hinsicht sehr hoch.<\/p>\n<p>Ohne die Leistungen der sozialen Sicherheit w\u00e4re \u00fcbrigens die luxemburgische Wirtschaft der Gegenwart nicht \u00fcberlebensf\u00e4hig.<\/p>\n<p>Die vornehmlich aus Arbeitgeberkreisen, vielfach unterst\u00fctzt von verschiedenen europ\u00e4ischen und internationalen Institutionen, propagierte negative Darstellung der sozialen Sicherheit als einen\u00a0 Kostenfaktor, der die Wirtschaft und ihre Kompetitivit\u00e4t belastet, ist deshalb grundfalsch und kontraproduktiv.<\/p>\n<p>Abgesehen von Fragen der Verteilungsgerechtigkeit spielt der Sozialstaat vor allem in dreierlei Hinsicht eine wichtige Rolle. Erstens als permanente St\u00fctze der Kaufkraft, zweitens als Stabilisator in Krisenzeiten und drittens zur Eind\u00e4mmung von Unsicherheit.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus darf ebenfalls die stark wachsende wirtschaftliche Bedeutung des Gesundheits- und Sozialwesens, das mittlerweile rund 25.000 Besch\u00e4ftigten z\u00e4hlt, nicht \u00fcbersehen werden.<\/p>\n<p>Die \u00fcber die soziale Sicherheit bezahlten L\u00f6hne im Gesundheits- und Sozialwesen sowie die von ihr finanzierten sozialen Geldleistungen und Ersatzeinkommen flie\u00dfen in einem hohen Anteil direkt in den Zyklus der Wirtschaft und der Steuereinnahmen bzw. der Sozialbeitr\u00e4ge zur\u00fcck.<\/p>\n<p><b><i>Ein kategorisches Nein zur Privatisierung!<\/i><\/b><b><\/b><\/p>\n<p>Der OGBL spricht sich in diesem Zusammenhang kategorisch gegen eine Politik der Privatisierung der sozialen Sicherheit aus. Dies gilt sowohl f\u00fcr die Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und der Sozialdienste als auch f\u00fcr die Sozialversicherungen.<\/p>\n<p>Ein profitorientiertes, privatisiertes Versicherungssystem wird den priorit\u00e4ren Grundprinzipien des gleichberechtigten Zugangs und der Verf\u00fcgbarkeit der Sozialleistungen nicht\u00a0 gerecht und f\u00fchrt zur Schw\u00e4chung der Finanzkraft und der Umverteilungsdynamik der sozialen Sicherheit. Die Zunahme der gesellschaftlichen Ungerechtigkeiten sowie der sozialen Armut w\u00e4ren die unausweichliche Folge.<\/p>\n<p><b>12.1. Die \u00dcberlegenheit des \u00f6ffentlichen Pensionssystems<\/b><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" src=\"https:\/\/www.ogbl.lu\/wp-content\/uploads\/communiques\/OGBL_Kongress_05_12_2014_0251.jpg\" alt=\"OGBL_Kongress_05_12_2014_0251\" width=\"350\" height=\"233\" \/>Die Finanzkrise 2009 hat die Schwachstellen und die sozialen Risiken privater Rentenversicherungssysteme basierend auf dem Kapitaldeckungsverfahren offengelegt.<\/p>\n<p>Im Gegensatz dazu haben die \u00f6ffentlichen Rentensysteme einen positiven Einfluss auf die Krisenbek\u00e4mpfung ausge\u00fcbt und sich stabilisierend auf die Kaufkraft ausgewirkt. Ihrer generations\u00fcbergreifenden solidarischen Ausrichtung ist es zu verdanken, dass der soziale Abstieg und der Absturz in die Armut f\u00fcr viele Rentner verhindert werden konnte.<\/p>\n<p>Ihrer gesellschaftlichen \u00dcberlegenheit zum Trotz werden aber die \u00f6ffentlichen Rentensysteme und ihre Leistungen seitens der Arbeitgeberverb\u00e4nde und der neoliberalen Politik in Frage gestellt.<\/p>\n<p>Neben der angestrebten Liberalisierung des Rentenwesens, fordern die Arbeitgeber eine Verringerung ihres Anteils an der Finanzierung der \u00f6ffentlichen Rentensysteme.<\/p>\n<p>Dies soll \u00fcber das Einfrieren (oder gar das Absenken) der direkten betrieblichen Sozialbeitr\u00e4ge und \u00fcber eine niedrigere Belastung der Staatsfinanzen erreicht werden.<\/p>\n<p>Die EU-Kommission greift bei jeder sich bietenden Gelegenheit das luxemburgische Pensionswesen an.<\/p>\n<p>Der OGBL tritt f\u00fcr den Beibehalt und die langfristige Absicherung der auf dem sogenannten Umlageverfahren gr\u00fcndenden und solidarisch finanzierten \u00f6ffentlichen Rentenversicherung Luxemburgs ein.<\/p>\n<p>Was den Kompensationsfonds der Rentenversicherung anbelangt, so hat die Krise gezeigt, wie notwendig eine vorsichtige Anlagestrategie ist, wenn man Einschnitte bei den Reserven vermeiden will. Der OGBL erinnert daran, dass er zu keinem Zeitpunkt der Meinung war, man m\u00fcsse einen Teil der Reserven der Pensionskasse in Aktien anlegen. Er fordert in diesem Zusammenhang, bei der Auswahl der durchzuf\u00fchrenden Investitionen immer soziale, ethische und \u00f6kologische Kriterien zu ber\u00fccksichtigen. Die aufgrund der Intervention des OGBL unternommenen Bem\u00fchungen des Kompensationsfonds ethische Kriterien bei seinen Investitionen anzuwenden, sind ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch ungen\u00fcgend. Dar\u00fcber hinaus schl\u00e4gt der OGBL vor, unter Ber\u00fccksichtigung der gebotenen Sorgfalt, den Anteil der auf den Finanzm\u00e4rkten angelegten Reserven zu senken, zu Gunsten von Investitionen in Immobilien, insbesondere<b> <\/b>und zus\u00e4tzlich zu den erforderlichen Anstrengungen der \u00d6ffentlichen Hand in den sozialen Wohnungsbau in Luxemburg. Diese w\u00fcrden ebenfalls den Bausektor unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p><b><i>Bilanz der Pensionsreform<\/i><\/b><\/p>\n<p>F\u00fcr den OGBL bestand keine wirkliche Notwendigkeit f\u00fcr die Reform des Pensionsregimes und die damit verbundenen Leistungsverschlechterungen. Der OGBL bleibt bei seiner urspr\u00fcnglichen Position. Statt die Leistungen zu k\u00fcrzen, h\u00e4tte man vielmehr eine Erh\u00f6hung der Beitr\u00e4ge zum Zeitpunkt wo die Notwendigkeit dazu besteht, vorsehen sollen, wobei die Entwicklung der Pensionsreserven zu ber\u00fccksichtigen ist. F\u00fcr den OGBL ist der Ausschluss jeglicher Beitragserh\u00f6hung\u00a0 mit dem Argument der Kostenwettbewerbsf\u00e4higkeit der Betriebe nicht zu rechtfertigen.<\/p>\n<p>Der OGBL fordert die Regierung dazu auf, die Pensionsreform einer Revision zu unterziehen und die erfolgten Verschlechterungen r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen. Dazu geh\u00f6rt unter anderem der integrale Erhalt der periodischen Anpassung der Pensionen an die Lohnentwicklung und der Pr\u00e4mie zum Jahresende. Der OGBL erinnert des Weiteren die Regierung daran, dass mehrere positive Ma\u00dfnahmen, die im Rahmen der Pensionsreform angek\u00fcndigt worden waren, immer noch ausstehen, vor allem die Verbesserungen beim Vorruhestand f\u00fcr Schichtarbeiter und die Einf\u00fchrung einer \u00f6ffentlichen Zusatzrente.<\/p>\n<p>Der OGBL h\u00e4lt ebenfalls seine Forderung aufrecht, die Einnahmen der Pensionskasse wenn n\u00f6tig zu erh\u00f6hen, entweder durch die Abschaffung der j\u00e4hrlichen Beitragsobergrenze, ohne dass zugleich die Leistungsobergrenze aufgehoben wird, oder durch die Abschaffung der j\u00e4hrlichen Beitragsobergrenze mit gleichzeitiger Anpassung der Leistungen nach einem Degressivit\u00e4tsmodell (der zus\u00e4tzliche Betrag bei der Pension sinkt im umgekehrten Verh\u00e4ltnis zum beitragspflichtigen Einkommen).<\/p>\n<p>Des Weiteren fordert der OGBL die Einf\u00fchrung von neuen Finanzierungsquellen der Pensionskasse, zus\u00e4tzlich zu den bestehenden Beitr\u00e4gen, um den zu erwartenden ansteigenden Finanzbedarf bereits im Vorfeld abzusichern, zum Beispiel in Form eines Beitrags auf Einkommen aus Verm\u00f6genswerten.<\/p>\n<p>Es darf nicht aus den Augen verloren werden, dass die Lebensf\u00e4higkeit des Pensionsregimes aufs engste mit der Entwicklung des wirtschaftlichen Wachstums und seinem Niederschlag auf die L\u00f6hne der Versicherten zusammen h\u00e4ngt. Eine hohe Arbeitslosigkeit, unsichere Arbeitspl\u00e4tze, prek\u00e4re Arbeitsverh\u00e4ltnisse und schlechte Lohnbedingungen wirken sich ebenfalls auf das Gesamtvolumen der erhobenen Beitr\u00e4ge aus. Jegliches politisches Vorhaben zur langfristigen Absicherung der Finanzierung der Renten muss von einer offensiven Politik f\u00fcr den Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Wiederherstellung der Vollbesch\u00e4ftigung begleitet werden. Eine positive Entwicklung auf dieser Ebene wird ebenfalls den Zeitpunkt nach hinten verschieben, an dem eine Beitragserh\u00f6hung notwendig ist um Verschlechterungen bei den Leistungen zu verhindern.<\/p>\n<p>Selbstverst\u00e4ndlich muss sich die Pensionsversicherung an die sozio-\u00f6konomischen und gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen. Diese Reformen m\u00fcssen jedoch dem allgemeinen Interesse der Bev\u00f6lkerung an einer positiven Entwicklung des \u00f6ffentlichen und solidarischen Pensionssystems dienen und ihm untergeordnet sein.<\/p>\n<p>F\u00fcr den OGBL muss die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Produktivit\u00e4t und nicht nur demographische Kriterien die Leistungen der \u00f6ffentlichen Pensionen bestimmen.<\/p>\n<p>Durch die steigende Lebenserwartung steigt die Zahl der Bev\u00f6lkerung des 3. und 4. Alters stetig an, was neue wirtschaftliche T\u00e4tigkeitsbereiche, Wachstumspotenziale und die Schaffung von Arbeitspl\u00e4tzen mit sich zieht.<\/p>\n<p>F\u00fcr den OGBL muss die Rentenh\u00f6he den im Laufe der Berufslaufbahn erreichten Lebensstandard des Versicherten gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich\u00a0 spricht sich der OGBL gegen eine Erh\u00f6hung des Renteneintrittsalters aus. Das Recht nach 40 Versicherungsjahren auf volle Rente und ab dem 57. Lebensjahr bzw. dem 60. Lebensjahr in Rente zu gehen, sowie der allgemeine Rentenanspruch ab dem 65. Lebensjahr m\u00fcssen aufrechterhalten werden.<\/p>\n<p><b>12.2. Die Gesundheitsversorgung<\/b><\/p>\n<p><b><i>Den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung garantieren<\/i><\/b><b><\/b><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" src=\"https:\/\/www.ogbl.lu\/wp-content\/uploads\/communiques\/Ogbl_kongress_06122014_0308.jpg\" alt=\"Ogbl_kongress_06122014_0308\" width=\"350\" height=\"233\" \/>Jeder Mensch muss unabh\u00e4ngig seiner individuellen Einkommenssituation Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung haben.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Organisation und Finanzierung der Gesundheitsversorgung gibt es aus diesem Grund keine Alternative zum allgemeinen Prinzip der Risiko- und Solidargemeinschaft.<\/p>\n<p>Die solidarische Finanzierung bleibt mehr denn je der einzige Weg, um jene Umverteilung der finanziellen Ressourcen vorzunehmen, die notwendig ist, um eine Zwei-Klassen-Medizin zu verhindern.<\/p>\n<p>Sie verhindert auch unzumutbare finanzielle Belastungen f\u00fcr ausgewiesene Risikogruppen.<\/p>\n<p>Dies alles gilt umso mehr in einer Zeit, in der die demographische Entwicklung, der medizinisch technische Fortschritt und die moderne Pflegewissenschaft neue M\u00f6glichkeiten und neue Bed\u00fcrfnisse f\u00fcr die Gesundheitsversorgung nach sich ziehen. Im Zug dieser Entwicklungen werden sich der soziale Stellenwert und das gesamtwirtschaftliche Gewicht der Gesundheitsversorgung weiter stark erh\u00f6hen. Ein effizientes Gesundheitswesen f\u00f6rdert die Lebensqualit\u00e4t sowie die Produktivit\u00e4t und tr\u00e4gt zur Schaffung von zus\u00e4tzlichen Arbeitspl\u00e4tzen bei.<\/p>\n<p>Der OGBL bef\u00fcrwortet jede Ma\u00dfnahme, die dem effizientesten Einsatz der staatlichen Haushaltsmittel und der \u00f6ffentlichen Versicherungsgelder dienlich ist, sofern sie dem obersten Ziel, n\u00e4mlich der Sicherstellung und der weiteren Verbesserung der Qualit\u00e4t und des Leistungsangebots untergeordnet bleibt.<\/p>\n<p>Selbst Diskussionen \u00fcber grundlegendere \u00c4nderungen bei den bestehenden Finanzierungsmodellen der Krankenh\u00e4user und der \u00fcber die Pflegeversicherung finanzierten Betriebe d\u00fcrfen dieses Ziel nicht in Frage stellen.<\/p>\n<p>Sie m\u00fcssen nachweisbar Verbesserungen der Qualit\u00e4t und des Leistungsangebots nach sich ziehen.<\/p>\n<p>Dies schlie\u00dft personalbezogene Kriterien wie beispielsweise die berufliche und quantitative\u00a0 Personalausstattung, die Arbeitsbedingungen und die Absicherung der Kollektivvertr\u00e4ge mit ein. Der OGBL warnt vor jeglicher Externalisierung von \u00f6ffentlichen und nicht kommerziellen Gesundheits- und Pflegediensten an den Privatsektor.<\/p>\n<p>Grundfalsch w\u00e4re f\u00fcr den OGBL eine Gesundheitspolitik, die dem Problem des Bedarfs an zus\u00e4tzlichen finanziellen Mitteln \u00fcber den Weg der F\u00f6rderung von privaten Zusatzversicherungen begegnen wollte.<\/p>\n<p>Der solidarisch finanzierten \u00f6ffentlichen Versicherung w\u00fcrden dadurch nicht nur die notwendigen Finanzmittel zur Absicherung und zum Ausbau ihres Leistungsspektrums vorenthalten.<\/p>\n<p>Sie w\u00fcrde ebenfalls progressiv durch ein System der Gesundheitsversorgung ersetzt, das das Recht einkommensschw\u00e4cherer Bev\u00f6lkerungsschichten und\/oder besonders gef\u00e4hrdeter Risikogruppen auf eine gleichwertige Qualit\u00e4t der Gesundheitsversorgung nicht mehr zum Ziel h\u00e4tte.<\/p>\n<p><b><i>Der Finanzbedarf f\u00fcr eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung wird weiter wachsen<\/i><\/b><b><\/b><\/p>\n<p>Die demographische Entwicklung, der medizinisch technische Fortschritt und die moderne Pflegewissenschaft f\u00fchren unausweichlich zu einem wachsenden Finanzbedarf der Gesundheitsversorgung.<\/p>\n<p>Es ist f\u00fcr den OGBL auch v\u00f6llig normal, dass in einem Land wie Luxemburg mit einem hohen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungsstand die Progression der Gesundheitsausgaben sich \u00fcberproportional zur Entwicklung des Bruttoinlandeinkommens verh\u00e4lt.<\/p>\n<p>Der OGBL fordert, dass der in Zukunft weiter anwachsende Finanzbedarf durch das Bereitstellen zus\u00e4tzlicher staatlicher Haushaltsmittel und durch die Erh\u00f6hung der Versicherungseinnahmen abgedeckt werden muss (insbesondere durch die Abschaffung der Beitragsdecke f\u00fcr Naturalleistungen).<\/p>\n<p>Vor allem fordert der OGBL jegliche Leistungsverschlechterung zu verhindern und das Leistungsangebot an die sich stets \u00e4ndernden Bed\u00fcrfnisse der Gesellschaft anzupassen. Der OGBL fordert diesbez\u00fcglich, die im Rahmen der Gesundheitsreform von 2010 erfolgte Erh\u00f6hung der individuellen Beteiligung zur\u00fcckzuziehen und auch in Zukunft keine zus\u00e4tzlichen Belastungen f\u00fcr die Versicherten vorzusehen.<\/p>\n<p><b><i>Ein qualitativ hochwertiges und umfassendes Leistungsangebot<\/i><\/b><\/p>\n<p>Der OGBL spricht sich f\u00fcr einen weiteren und notwendigen Ausbau der medizinisch-technischen Infrastrukturen mit ausreichendem qualifiziertem Personal aus. Ein Schwerpunkt muss auf die Entwicklung der Vorsorge und Fr\u00fcherkennung gelegt werden. Der Patient muss im Mittelpunkt des Entscheidungsprozesses betreffend seiner medizinischen Behandlung stehen. Um den hohen medizinischen Qualit\u00e4tsstandard fortleben zu lassen, ben\u00f6tigen wir eine permanente Weiterbildung der Gesundheits- und Sozialberufe, Investitionen in deren Arbeitsbedingungen sowie eine stetige Qualit\u00e4tskontrolle.<\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang schl\u00e4gt der OGBL nicht nur vor, die rezente Struktur der \u201emaison m\u00e9dicale\u201c auf alle Regionen des Landes auszudehnen, sondern sie ebenfalls in die Bereitschaftsdienste der Krankenh\u00e4user zu integrieren, damit die Frage der Verantwortlichkeit im Fall von Patiententransfers gekl\u00e4rt ist. Der OGBL spricht sich ebenfalls f\u00fcr den Ausbau medizinischer und pflegerischer Kompetenzzentren aus und er unterst\u00fctzt die allgemeine Ausrichtung des Krankenhauswesens im Sinne einer komplement\u00e4ren Zusammenarbeit, insofern diese Umstrukturierung im Interesse der Patienten und nicht mit der einzigen Zielsetzung der Kostensenkung durchgef\u00fchrt wird.<\/p>\n<p>Der OGBL fordert, dass die ambulante Chirurgie in der Krankenhausstruktur stattfinden muss. Des Weiteren fordert der OGBL, dass die staatliche Gesundheitspolitik ein national koordiniertes Planungs- und Investitionsprogramm in die Wege leitet und eine fl\u00e4chendeckende \u00f6ffentliche Einrichtung der ambulanten Chirurgie in der Krankenhausstruktur aufbaut. Die ambulante und die station\u00e4re Versorgung muss koordiniert werden. Jeder Leistungserbringer muss in das System eingebunden werden mit dem Ziel dem Versicherten die bestm\u00f6gliche Betreuung zu garantieren, ohne dass dies zu Mehrkosten in Form einer Erh\u00f6hung der Selbstbeteiligung f\u00fcr den Patienten f\u00fchrt.<\/p>\n<p>Die Betreuung des Patienten muss in einem zwischen allen Leistungserbringern abgestimmten Konzept erfolgen. Die objektive Information des Patienten muss verbessert werden und er muss in das Behandlungskonzept einbezogen werden.<\/p>\n<p>Neben einer besseren Qualit\u00e4tskontrolle und Transparenz in allen Leistungsbereichen der luxemburgischen Gesundheitsversorgung fordert der OGBL, dass alle Leistungserbringer sich regelm\u00e4\u00dfig durch die berufliche Fort- und Weiterbildung an die wissenschaftliche und technologische Entwicklung anpassen.<\/p>\n<p>Der OGBL fordert eine gezielte F\u00f6rderung der Rekrutierung von fest angestellten \u00c4rzten (\u201eSalariatsmedizin\u201c) zur praktischen Umsetzung dieser Zielsetzungen. Der OGBL spricht sich vehement gegen die im Regierungsprogramm angek\u00fcndigte Pauschalisierung von medizinischen Akten und Pflegeleistungen aus. Die in den Grenzregionen gemachten Erfahrungen im Spitalsektor haben die negativen Konsequenzen sowohl auf die Besch\u00e4ftigten des Sektors als auch die Qualit\u00e4t der Pflege klar aufgewiesen. F\u00fcr das Personal in den Krankenh\u00e4usern ist es unabdingbar, dass im Rahmen einer derartigen Finanzierung eine ausreichende Personalausstattung und die kollektivvertragliche Entwicklung ber\u00fccksichtigt werden. Im \u00dcbrigen dr\u00e4ngt die Frage sich auf, ob die in Luxemburg existierende liberale Medizin mit dem Modell der Finanzierung mittels Pauschalbeitr\u00e4gen vereinbar ist.<\/p>\n<p>Der OGBL fordert nachdr\u00fccklich in Zukunft bei der Ausarbeitung des Spitalplans und allen anderen Ma\u00dfnahmen zur Anpassung der medizinischen Versorgung auf die landesweiten Bed\u00fcrfnisse, bereits im Vorfeld in die Diskussionen mit einbezogen zu werden.<\/p>\n<p><b><i>F\u00fcr die obligatorische Konventionierung<\/i><\/b><b><\/b><\/p>\n<p>Der OGBL h\u00e4lt am sehr wichtigen Prinzip der obligatorischen Konventionierung der medizinischen Leistungen fest.<\/p>\n<p>Eine Liberalisierung der Tarife h\u00e4tte aus mehreren Gr\u00fcnden fatale Folgen f\u00fcr das luxemburgische Gesundheitssystem.<\/p>\n<p>Neben einer ineffizienten Erh\u00f6hung des Kostenpunkts, w\u00fcrde der Weg freigemacht f\u00fcr eine Mehrklassenmedizin, die sich am Geldbeutel der Menschen orientiert, und eine gleichberechtigte Gesundheitsversorgung der Bev\u00f6lkerung nicht mehr gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<p>Der OGBL fordert, dass im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung ein breitm\u00f6glichstes Angebot medizinischer und pflegerischer Leistungen sichergestellt und die laufenden Anpassungen der diesbez\u00fcglichen Nomenklaturen erfolgen.<\/p>\n<p>Der OGBL lehnt es kategorisch ab, dass die Nomenklaturen und die Leistungskataloge der Kranken- und Pflegeversicherung einer Liberalisierung der Tarife und der Preise ausgesetzt werden.<\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang dr\u00e4ngt der OGBL insbesondere auf die Neufassung der mangelhaften Nomenklatur im Bereich der Leistungen der Zahnregulierung und -prothetik.<\/p>\n<p>Der OGBL wiederholt seine Forderungen f\u00fcr die Verallgemeinerung des \u201eTiers payant\u201c, f\u00fcr die Abschaffung des Aufschlags auf medizinische Honorare beim Krankenhausaufenthalt in der 1. Klasse sowie der Honoraraufschl\u00e4ge beim Arztbesuch.<\/p>\n<p>Der OGBL dr\u00e4ngt auf die Reform des kontroll\u00e4rztlichen Dienstes und setzt sich ebenfalls f\u00fcr die Schaffung einer effizienten Prozedur f\u00fcr die Ahndung von Vergehen seitens der Leistungserbringer ein.<\/p>\n<p>Der OGBL fordert eine Reform des Schiedsgerichts der Sozialversicherungen und des \u201eConseil sup\u00e9rieur de la s\u00e9curit\u00e9 sociale\u201c um den unannehmbar langen Wartezeiten ein Ende zu bereiten.<\/p>\n<p><b><i>Die Gesundheitsdienste d\u00fcrfen nicht der Marktliberalisierung unterworfen werden<\/i><\/b><\/p>\n<p>Die Gesundheits- und Sozialversorgung ist keine Ware und muss vor der europ\u00e4ischen Politik der Marktliberalisierung gesch\u00fctzt werden.<\/p>\n<p>Um das grenz\u00fcberschreitende Recht des Patienten auf eine optimale gesundheitliche Versorgung abzusichern, m\u00fcssen die bestehenden Genehmigungsprozeduren der Krankenversicherung bei station\u00e4ren Behandlungen auf eine harmonische Art und Weise miteinander koordiniert werden.<\/p>\n<p>Dies widerspricht in keinster Weise der allgemeinen Gewerkschaftspolitik des OGBL, der sich insbesondere in der Gro\u00dfregion f\u00fcr eine grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit sowie f\u00fcr Synergien in den Bereichen Entwicklung von Dienstleistungen, berufliche Ausbildung und berufliche Qualifikationen einsetzt.<\/p>\n<p><b><i>Umweltmedizin, alternative und anerkannte Heilungsmethoden<\/i><\/b><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" src=\"https:\/\/www.ogbl.lu\/wp-content\/uploads\/communiques\/OGBL_Kongress_05_12_2014_0125.jpg\" alt=\"OGBL_Kongress_05_12_2014_0125\" width=\"350\" height=\"233\" \/>Der OGBL fordert im Rahmen der Umweltmedizin die Schaffung von zeitgebundenen Honoraren. Die Aus\u00fcbung der Umweltmedizin, das hei\u00dft die Diagnostik und Behandlung, ist sehr zeitintensiv. Deshalb muss die M\u00f6glichkeit bestehen, die aufgebrachte Zeit in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<p>Der OGBL fordert ebenfalls die Anerkennung und \u00dcbernahme der Kosten f\u00fcr alternative und anerkannte Heilungsmethoden.<\/p>\n<p><b><i>Pr\u00e4ventivmedizin <\/i><\/b><\/p>\n<p>Der OGBL unterst\u00fctzt das Konzept der Pr\u00e4ventivmedizin. Er fordert jedoch das Gesundheitsministerium auf, alle laufenden Pr\u00e4ventionsprogramme hinsichtlich der urspr\u00fcnglich anvisierten Ziele zu \u00fcberpr\u00fcfen, bevor neue Programme gestartet werden. Dies ist n\u00f6tig, um Doppelarbeit zu vermeiden und die Wirksamkeit dieser Programme zu verbessern.<\/p>\n<p>Ein wesentliches Element der Pr\u00e4vention ist die F\u00f6rderung eines gesunden Arbeitsklimas. Der OGBL schl\u00e4gt diesbez\u00fcglich vor, wirksame und verpflichtende Ma\u00dfnahmen gegen die Ph\u00e4nomene Stress am Arbeitsplatz und Burn-Out vorzusehen<\/p>\n<p><b>12.3. Arbeitsmedizinische Dienste<\/b><\/p>\n<p>Der OGBL fordert die Einrichtung eines nationalen arbeitsmedizinischen Dienstes (\u201eService national de la m\u00e9decine au travail\u201c, SNMT), der eine neutrale und unabh\u00e4ngige Betreuung der Arbeitnehmer gew\u00e4hrleisten w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Der SNMT w\u00fcrde dem Gesundheitsministerium unterstehen, wobei aber eine Koordination mit dem Arbeitsministerium sowie dem Ministerium f\u00fcr soziale Sicherheit vorzusehen ist.<\/p>\n<p>Die Finanzierung und die Leitung dieses Dienstes k\u00f6nnte nach dem Vorbild des \u201eService de sant\u00e9 au travail multisectoriel\u201c auf einem Dreiparteienmodell aufgebaut werden.<\/p>\n<p>Weiterhin fordert der OGBL die Schaffung eines nationalen Koordinationsausschusses f\u00fcr Pr\u00e4vention, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, der sich aus s\u00e4mtlichen, in diesem Bereich implizierten Institutionen zusammensetzen w\u00fcrde (AAA-Pr\u00e4ventionsdivision, SNMT, CMSS, CNS, ITM\u2026).<\/p>\n<p><b>12.4. Pflegeversicherung<\/b><\/p>\n<p>Der OGBL stellt fest, dass die Zahl der Leistungsempf\u00e4nger im Rahmen der Pflegeversicherung stetig ansteigt.<\/p>\n<p>Die Reform der Pflegeversicherung steht zurzeit auf der Tagesordnung.<\/p>\n<p>Der OGBL fordert:<\/p>\n<p>&#8211; die Einbeziehung s\u00e4mtlicher Partner in die anstehenden Diskussionen;<\/p>\n<p>&#8211; die Aufbesserung der bestehenden Leistungen und die Schaffung neuer Leistungen, die der technischen Entwicklung Rechnung tragen;<\/p>\n<p>&#8211; mehr Transparenz bei den Leistungen;<\/p>\n<p>&#8211; die Einf\u00fchrung von Qualit\u00e4tskontrollen;<\/p>\n<p>&#8211; die Wiedereinf\u00fchrung des staatlichen Beitrags von 45% am Haushalt der Pflegeversicherung;<\/p>\n<p>&#8211; \u00dcberlegungen \u00fcber die Exportierbarkeit der Sachleistungen f\u00fcr die Grenzg\u00e4nger, die sich an der Finanzierung der Versicherung beteiligt haben;<\/p>\n<p>Der OGBL lehnt jegliche Reduzierung der Leistungen und Pflegedienste ab, und bef\u00fcrwortet demgegen\u00fcber gegebenenfalls eine Beitragserh\u00f6hung und eine Erh\u00f6hung des staatlichen Beitrags im Falle von finanziellen Notwendigkeiten. F\u00fcr den OGBL muss jegliche Reform in diesem Bereich die Bestimmungen des sektoriellen Kollektivvertrags ber\u00fccksichtigen und die notwendige finanzielle Ausstattung vorsehen, damit die Arbeitnehmer des Sektors, die unmittelbar von den vorgesehenen Ma\u00dfnahmen betroffen sind, nicht bei dieser Reform au\u00dfen vor bleiben.<\/p>\n<p><b>12.5. Unfallversicherung<\/b><\/p>\n<p>Der OGBL fordert die Anpassung der Liste der verschiedenen Berufskrankheiten, insbesondere die Anerkennung von psychosozialen Krankheiten, die durch die Arbeitsbedingungen bedingt sind (z.B. das Burnout-Syndrom \u2026), als Berufskrankheiten.<\/p>\n<p>Der OGBL beantragt eine Bilanz und eine tiefgreifende Analyse der Konsequenzen der Reform der Unfallversicherung aus dem Jahr 2011.<\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<div id=\"13\"><strong>13. Sozialleistungen<\/strong><\/div>\n<p>F\u00fcr den OGBL ist die staatliche Umverteilungspolitik mit ihren sozialen Transferleistungen von einer entscheidenden Bedeutung f\u00fcr eine sozial gerechtere Gesellschaft und f\u00fcr den Kampf gegen das Armutsrisiko.<\/p>\n<p><b>13.1. F\u00fcr eine Anpassung der Familienleistungen und eine Reform der Gesetzgebung zu den Dienstleistungsschecks<\/b><\/p>\n<p>Die Familienzulagen (\u201eKannergeld\u201c) und die Schulanfangszulage wurden seit 2002 nicht mehr an die Lohnentwicklung angepasst. Zus\u00e4tzlich sind sie seit 2006 vom Index losgekoppelt. Allein die Desindexierung hat einen Wertverlust von etwa 13% f\u00fcr beide Leistungen mit sich gebracht.<\/p>\n<p>Vom 1. September 2006 bis zum 31. August 2012 hat die Losl\u00f6sung der Familienzulage vom Index den Familien mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern ein Einkommensverlust von 2.000 Euro gebracht (und das ohne den Verlust aufgrund der Desindexierung der Schulanfangszulage zu ber\u00fccksichtigen). F\u00fcr Familien mit drei Kindern liegt der Verlust schon bei mehr als 4.000 Euro.<\/p>\n<p>Um die Desindexierung zumindest teilweise zu kompensieren, hat die Regierung im Jahr 2009 Dienstleistungsschecks f\u00fcr die Betreuung der Kinder bis 12 Jahre eingef\u00fchrt. Sobald ein Kind die Grundschule verl\u00e4sst, kann es nicht mehr von diesen Dienstleistungsschecks profitieren. Der OGBL wendet sich gegen das von der Regierung zur\u00fcckbehaltene Modell, da es sich um eine selektive Ma\u00dfnahme handelt, die nicht s\u00e4mtliche Kinder gleicherma\u00dfen behandelt. Er fordert demnach, das Anrecht auf die Dienstleistungsschecks auf die \u00fcber 13-J\u00e4hrigen und auf die Kinder der Grenzg\u00e4nger auszudehnen. Der OGBL geht davon aus, dass die Residenzklausel, die an die Dienstleistungsschecks gebunden ist, als indirekt diskriminierend angesehen werden muss.<\/p>\n<p>Am 1. Januar 2008 wurde ein \u201eKinderbonus\u201c genannter Steuerkredit eingef\u00fchrt. Die steuerliche Entlastung f\u00fcr den Steuerzahler, der unterhaltsberechtigte Kinder hat, die bisher in der Einkommenssteuer einbegriffen war, wird nunmehr von der Nationalen Familienleistungskasse festgelegt und wird monatlich an die betroffenen Familien ausgezahlt. Die monatliche Summe von 76,88 Euro pro Kind ist seither nicht an die Lebenshaltungskosten angepasst worden.<\/p>\n<p>Da die Lebenshaltungskosten einer Familie mit unterhaltsberechtigten Kindern nicht konstant geblieben sind und auch nicht abgenommen haben, sondern, im Gegenteil, bedeutend zugelegt haben, fordert der OGBL eine substanzielle Aufwertung der Familienzulage, des Kinderbonus, der Schulanfangszulage sowie die Wiedereinf\u00fchrung eines Anpassungsmechanismus an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten.<\/p>\n<p><b>13.2. Die Reform der Studienb\u00f6rsen muss \u00fcberarbeitet werden<\/b><\/p>\n<p>Nachdem die \u00fcberst\u00fcrzte, diskriminatorische und sozial regressive Reform der Studienb\u00f6rsen aus dem Jahr 2010 vom Europ\u00e4ischen Gerichtshof, wie der OGBL gewarnt hatte, wegen der darin vorgesehenen Diskriminierung der Grenzg\u00e4nger als kontr\u00e4r zum europ\u00e4ischen Recht gekippt wurde, hat die Regierung bereits zweimal die Gesetzgebung in diesem Bereich revidiert. Der OGBL begr\u00fc\u00dft, dass die Grenzg\u00e4nger nunmehr auch, sofern sie verschiedene Bedingungen erf\u00fcllen, Anrecht auf die luxemburgischen Studienb\u00f6rsen erhalten. Er fordert jedoch die Regierung auf, ihre Verantwortung zu \u00fcbernehmen, und auch die Situation der Grenzg\u00e4nger, die einen Antrag eingereicht haben, denen jedoch der Bezug der Studienb\u00f6rse w\u00e4hrend der Jahre 2010 bis 2013 unberechtigterweise verweigert wurde, r\u00fcckwirkend zu begleichen, um neuerliche Gerichtsverfahren zu vermeiden.<\/p>\n<p>Leider hat der Hochschulminister den Kritiken der Gewerkschaften und der fortschrittlichen Studentenorganisationen, sowie der tausenden Sch\u00fcler und Studenten, die am 25. April 2014 auf die Stra\u00dfe gingen, kaum Rechnung getragen und ein Gesetz im Parlament durchgeboxt, das eine deutliche Verschlechterung gegen\u00fcber der Situation von vor 2010 darstellt. So ist das eingef\u00fchrte Basisstipendium deutlich zu niedrig angesetzt; f\u00fcr den OGBL muss der Betrag mindestens so hoch sein, wie die Summe der bisherigen Familienzulagen (Kindergeld + Schulanfangszulage + Kinderbonus). Die Bedingungen, um in den Genuss der sozial gestaffelten Beihilfe zu kommen, sind so festgelegt, dass die Mehrheit der Studenten davon ausgeschlossen wird, beziehungsweise nur einen ganz geringen Betrag erhalten kann. Die vorgesehene Obergrenze muss also erh\u00f6ht werden. Des Weiteren m\u00fcssen die Gew\u00e4hrungsbedingungen des Mobilit\u00e4tsstipendiums \u00fcberarbeitet werden, um jegliche Form von ungleicher Behandlung auszuschlie\u00dfen. Im Gesetz muss schlie\u00dflich ein Adaptationsmechanismus der Beihilfen an die reellen Lebenshaltungskosten vorgesehen werden. Der OGBL fordert die Regierung auf, das Gesetz in diesem Sinne zu \u00fcberarbeiten.<\/p>\n<p><b>13.3. Der Elternurlaub muss attraktiv sein \u2013 f\u00fcr beide Eltern<\/b><\/p>\n<p>Der Elternurlaub ist ein konkretes Resultat des sozialen Dialogs auf europ\u00e4ischer Ebene, geht er doch urspr\u00fcnglich auf ein branchen\u00fcbergreifendes Abkommen zwischen den Sozialpartnern aus dem Jahr 1995 zur\u00fcck. Die Einrichtung des Elternurlaubs hat eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben erm\u00f6glicht und der h\u00e4ufigen Karriereunterbrechung der Frauen nach Geburt eines Kindes entgegen gewirkt.<\/p>\n<p>Allerdings hat der Elternurlaub seit seiner Einf\u00fchrung in Luxemburg im Jahr 1999 kontinuierlich an Wert und damit auch an Attraktivit\u00e4t, vor allem f\u00fcr Niedrigverdiener, verloren. Der OGBL fordert dementsprechend, dass der Elternurlaub an die allgemeine Lohn- und die Lebenskostenentwicklung angepasst wird.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem ist der OGBL der Meinung, dass der Elternurlaub attraktiver w\u00e4re, was die Best\u00e4ndigkeit der Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Betrieb sowie eine gewisse Gew\u00e4hrleistung des Familienbudgets anbelangt, wenn der Arbeitnehmer frei entscheiden k\u00f6nnte, den Elternurlaub ohne vorherige Genehmigung des Arbeitgebers in Teilzeit zu nehmen. Des Weiteren h\u00e4ngt die Attraktivit\u00e4t auch immer mehr davon ab wie die gesetzlichen Bestimmungen bez\u00fcglich der Wiedereingliederung im Betrieb nach dem Elternurlaub angewendet werden. Auch wenn das Gesetz vorsieht, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist den Arbeitsplatz des sich in Elternurlaub befindenden Arbeitnehmers aufrechtzuerhalten oder ihm, falls dies unm\u00f6glich ist, einen, seinen Qualifikationen entsprechenden, \u00e4hnlichen Arbeitsplatz mit mindestens dem gleichen Lohn zuzugestehen, so stellt der OGBL fest, dass es immer \u00f6fter unm\u00f6glich ist auf den eigenen Arbeitsplatz zur\u00fcckzukehren. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, diese Unm\u00f6glichkeit zu belegen, der Betroffene kann auch nicht Einspruch einlegen und weder die Personaldelegation noch die staatlichen Beh\u00f6rden haben eine Kontrollm\u00f6glichkeit. Dies muss sich \u00e4ndern.<\/p>\n<p>Der OGBL begr\u00fc\u00dft das Vorhaben der Regierung, auch die V\u00e4ter st\u00e4rker zu motivieren, den Elternurlaub wahrzunehmen. Er unterst\u00fctzt diesbez\u00fcglich die Einf\u00fchrung der M\u00f6glichkeit, den zweiten Urlaub zu fraktionieren. Eine solche Fraktionierung sollte jedoch aus maximal drei Bl\u00f6cken von mindestens einem Monat bestehen, um jede Vermischung mit dem Urlaub aus familienbedingten Gr\u00fcnden zu vermeiden. Ebenfalls spricht sich der OGBL f\u00fcr die Erh\u00f6hung der Altersgrenze aus, um die Anwesenheit eines Elternteils bei wichtigen Momenten im Leben des Kindes, zu erm\u00f6glichen (Einschulung, \u00dcbergang in die Sekundarschule usw.).<\/p>\n<p><b>13.4. Die Einf\u00fchrung eines generellen Sozialurlaubs ist notwendig<\/b><\/p>\n<p>Viele Arbeitnehmer sind heute im Genuss eines kollektivvertraglich verankerten Sozialurlaubs, dessen Dauer und Anwendungszweck sich von Sektor zu Sektor und von Betrieb zu Betrieb unterscheiden. Eine Gemeinsamkeit besteht allerdings, n\u00e4mlich dass diese Art von Urlaub \u00fcber die gesetzlichen Bestimmungen bez\u00fcglich des Urlaubs aus famili\u00e4ren Gr\u00fcnden, der nur Eltern von kranken Kindern zusteht, hinausgeht. Jedoch nicht alle Arbeitnehmer genie\u00dfen solche vertraglichen Vorteile und auch die Anzahl der Besch\u00e4ftigten, die gezwungen sind Haushalts- oder Familienmitgliedern, die \u00e4lter als 15 Jahre sind, punktuell Hilfe zu leisten, steigt. Ausgehend vom Anstieg der Besch\u00e4ftigungszahlen und des gesellschaftlichen Wandels, ist der OGBL der Meinung, dass ein genereller Sozialurlaub per Gesetz eingef\u00fchrt werden sollte.<\/p>\n<p><b>13.5. Die Qualit\u00e4t im Sozialsektor absichern<\/b><\/p>\n<p>Der OGBL wendet sich gegen jegliche Politik, die darauf abzielt die Finanzierung und Verantwortung des Staates im Sozialsektor zu beschr\u00e4nken. Im Sozialsektor durchgef\u00fchrte Reformen m\u00fcssen die Qualit\u00e4t im Sektor absichern und verbessern. Eine hohe Qualit\u00e4t impliziert Ma\u00dfnahmen bez\u00fcglich des Personals, insbesondere eine vern\u00fcnftige Personalausstattung, gute Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie der Schutz des geltenden sektoriellen Kollektivvertrags. In diesem Zusammenhang muss die Finanzierung des Sektors der Entwicklung des Kollektivvertrags Rechnung tragen. Der OGBL lehnt jede Finanzierung des Sozialsektors \u00fcber Pauschalbetr\u00e4ge ab, da diese nicht mit den Qualit\u00e4tserfordernissen vereinbar sind.<\/p>\n<div id=\"14\"><strong>14. Das Bildungswesen \u2013 ein Ganzes vom Pr\u00e9coce bis zur Hochschule<\/strong><\/div>\n<p>Der OGBL begr\u00fc\u00dft, dass die neue Regierung die Wahl getroffen hat, das gesamte Bildungs- und Erziehungswesen in einer Hand zu vereinigen und als Ganzes zu betrachten, von der fr\u00fchkindlichen Erziehung bis zur Hochschulausbildung. Insbesondere die Eingliederung der vorschulischen Betreuung kann ein Beitrag dazu sein, dass Sprachbarrieren, soziale Benachteiligungen oder kulturelle Unterschiede nicht bereits bei der Grundausbildung ein un\u00fcberwindbares Handicap darstellen und Chancengleichheit f\u00fcr alle Kinder gew\u00e4hrleistet wird.<\/p>\n<p>Die Bildungspolitik muss ebenfalls die Bed\u00fcrfnisse der Kinder und Jugendlichen ber\u00fccksichtigen, die spezifische pers\u00f6nliche Bed\u00fcrfnisse haben, die nicht in Zusammenhang mit ihrer sozialen oder kulturellen Herkunft stehen. Die Schule muss die notwendige Personalausstattung, sowie die notwendigen materiellen und strukturellen Mittel erhalten, um diese Hilfestellung anbieten zu k\u00f6nnen. Diese muss unentgeltlich und zug\u00e4nglich f\u00fcr alle Betroffenen sein.<\/p>\n<p><b><i>Die Grundschulreform muss \u00fcberarbeitet werden<\/i><\/b><b><\/b><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" src=\"https:\/\/www.ogbl.lu\/wp-content\/uploads\/communiques\/Ogbl_kongress_06122014_0331.jpg\" alt=\"Ogbl_kongress_06122014_0331\" width=\"350\" height=\"233\" \/>Zwar enthielt die Reform der Grundschule auch positive Elemente, wie die Einf\u00fchrung der Schulkomitees und einer st\u00e4rkeren Mitbestimmung sowohl der Eltern als auch der Lehrkr\u00e4fte. Im Allgemeinen war ihre Umsetzung jedoch schlecht vorbereitet und sie hat vor allem einen erh\u00f6hten Verwaltungsaufwand f\u00fcr die Lehrkr\u00e4fte mit sich gebracht. Daneben entstanden weitere Probleme durch einen, den ideologischen Vorgaben der OECD folgenden, rein auf Kompetenzen setzenden Unterricht. Zwar unterstreicht auch der OGBL die Wichtigkeit der Kapazit\u00e4ten der Analyse und Problemerkennung und -l\u00f6sung, jedoch darf hierbei die Grundlage des gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Allgemeinwissens nicht vernachl\u00e4ssigt werden. Der OGBL fordert dementsprechend eine Reform der Reform im Sinne von weniger B\u00fcrokratie bei gleichzeitigem Erhalt des Mitbestimmungsmodells und eines differenzierten Unterrichtsplans auf der Grundlage von Wissen und Know-how.<\/p>\n<p>Den Erfahrungen der Grundschulreform soll auch bei der noch bevorstehenden Reform der Sekundarschule Rechnung getragen werden und eine st\u00e4rkere Einbindung aller Parteien (Gewerkschaften, Sch\u00fcler- und Elternorganisationen) vorgesehen werden. F\u00fcr den OGBL sollte die kommende Reform vor allem mehr Chancengleichheit erm\u00f6glichen und die Sch\u00fcler besser auf das Berufsleben vorbereiten. Der OGBL erinnert in diesem Zusammenhang an seine Forderung der Gesamtschule (\u201eTronc commun\u201c) bis zum Ende der Schulpflicht (16 Jahre).<\/p>\n<p><b><i>Die Reform der Berufsausbildung muss revidiert werden<\/i><\/b><b><\/b><\/p>\n<p>Die unter der Zielsetzung durchgef\u00fchrte Reform der Berufsausbildung, die Qualifikation der Jugendlichen zu verbessern, ihnen zu erm\u00f6glichen, sich ein Leben lang weiterzubilden, und die Zahl der schulischen Misserfolge zu verringern, hat dies nicht erreicht \u2013 im Gegenteil. Ihre Resultate in der Praxis sind zahlreiche schulische Misserfolge, ein Mangel an Ausbildungspl\u00e4tzen, eine Entwertung des Technikerdiploms, das nun keine weiterf\u00fchrende Hochschulbildung mehr erm\u00f6glicht. Der OGBL fordert dementsprechend eine grundlegende \u00dcberarbeitung der Reform im Dialog mit allen betroffenen Parteien.<\/p>\n<p>Der OGBL ermahnt auch die Betriebe, ihre Verantwortung f\u00fcr die Berufsausbildung zu \u00fcbernehmen. Er schl\u00e4gt vor, eine Abgabe f\u00fcr alle privaten und \u00f6ffentlichen Betriebe und Einrichtungen zur Finanzierung der Lehrlingsverg\u00fctungen und der Ausgaben zur Weiterentwicklung der Berufsausbildung vorzusehen, zum Beispiel nach einem Bonus-\/Malussystem (wer nicht ausbildet, zahlt). Auch spricht sich der OGBL f\u00fcr parit\u00e4tisch von den Sozialpartnern geleitete sektorielle Ausbildungszentren aus.<\/p>\n<p><b><i>Das Sprachenproblem angehen<\/i><\/b><\/p>\n<p>Nicht gel\u00f6st hat die Bildungsreform die Frage der sprachlichen Ausbildung in einem Land mit einer extrem heterogenen Schulpopulation, einem hohen Anteil von Nichtmuttersprachlern und gleichbleibend hohen Einwanderungsraten. Ein Ziel der Schulbildung muss eine gute Beherrschung der deutschen und der franz\u00f6sischen Sprache bleiben, sowie die Kenntnis des Englischen als zunehmend wichtigere Verkehrssprache im Berufsleben. Um den jeweiligen, durch kulturelle Urspr\u00fcnge bedingten, Defiziten bei der Beherrschung der beiden Grundsprachen Deutsch und Franz\u00f6sisch besser zu begegnen, muss ein komplexer methodischer Ansatz zum Sprachenlernen ausgearbeitet werden. Daneben ist die Wichtigkeit von gemischten Klassen bereits auf der Vorschulebene und im Rahmen der Kinderbetreuung hervor zu heben, da der Kontakt zwischen Kindern verschiedener Sprachen und Nationen den Zugang zu neuen Sprachen einfacher gestaltet und die Mehrsprachigkeit f\u00f6rdert.<\/p>\n<p>Der OGBL schl\u00e4gt vor, eine breitangelegte Debatte zu allen diesen Fragen auf nationaler Ebene vorzusehen.<\/p>\n<p><b><i>Hochschulwesen und Forschung<\/i><\/b><b><\/b><\/p>\n<p>F\u00fcr den OGBL ist der Ausbau des Hochschulwesens und des Forschungsstandorts ein wesentlicher Bestandteil einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Politik. Der OGBL tritt daf\u00fcr ein, dass weiterhin ein hohes \u00f6ffentliches Investitionsniveau in diesem Bereich gew\u00e4hrleistet bleibt, und wendet sich gegen jegliche K\u00fcrzungen im Budget der \u00f6ffentlichen Universit\u00e4t und Forschungseinrichtungen.<\/p>\n<p>Der OGBL begr\u00fc\u00dft, dass die Zusammenarbeit zwischen Forschung und Arbeitswelt, zwischen Universit\u00e4t und Forschungszentren einerseits und \u00f6ffentlichen oder privaten Institutionen und Betrieben andererseits verst\u00e4rkt werden soll. Im Sinne dieser Zusammenarbeit muss auch sichergestellt werden, dass ausreichend bezahlte Praktikumspl\u00e4tze f\u00fcr Studenten angeboten werden.<\/p>\n<p>Forschung soll nicht in einem Elfenbeinturm stattfinden. Allerdings kann diese Zusammenarbeit nicht bedeuten, dass die \u00f6ffentliche Finanzierung oder die Autonomie der Lehre und Forschung in Frage gestellt werden. Auch darf dies nicht dazu f\u00fchren, dass ausschlie\u00dflich auf angewandte Forschung gesetzt wird, die direkt im Interesse einzelner Betriebe stattfindet, dies auf Kosten der Grundlagenforschung. Statt dem kurzfristigen Interesse der Profitmaximierung soll die Forschung auch soziale Verantwortung im Sinne einer h\u00f6heren Bildungsbeteiligung \u00fcbernehmen und den Dialog mit der Gesellschaft suchen. In diesem Sinne pl\u00e4diert der OGBL auch f\u00fcr eine Integration der Thematik \u201eForschung und Entwicklung\u201c auf den verschiedenen Ebenen des sozialen Dialogs.<\/p>\n<div id=\"15\"><strong>15. Mobilit\u00e4t und \u00f6ffentlicher Transport<\/strong><\/div>\n<p>Ein qualitativ hochwertiges Angebot an \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln ist f\u00fcr den OGBL eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, aber auch eine Schl\u00fcsselelement f\u00fcr Lebensqualit\u00e4t, eine Notwendigkeit aus Sicht des Klima- und Gesundheitsschutzes und zugleich ein entscheidender Faktor f\u00fcr die wirtschaftliche Attraktivit\u00e4t Luxemburgs. Die \u00dcberlastung der Stra\u00dfen, die insbesondere der zeitlichen Konzentrierung der Verkehrsstr\u00f6me einer steigenden Zahl von Grenzg\u00e4ngern und im Lande wohnenden Aktiven geschuldet ist, verursacht M\u00fcdigkeit, Stress, Zeitverlust und Unzufriedenheit bei allen Verkehrsteilnehmern.\u00a0\u00a0 Dies hat auch negative Folgen f\u00fcr das Wohlbefinden und die Motivation der Arbeitnehmer. Luxemburg hat folglich ein offensichtliches Interesse daran, ihnen ein attraktives Angebot an \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln, sowohl auf lokaler, nationaler und grenz\u00fcberschreitender Ebene, zu gew\u00e4hrleisten. Dies beinhaltet insbesondere die Entwicklung der grenz\u00fcberschreitenden Zusammenarbeit im Sinne einer koh\u00e4renten Mobilit\u00e4tspolitik in der Gro\u00dfregion. Wesentliche Bestandteile einer solchen Politik sind der Ausbau und die Verdichtung des \u00f6ffentlichen Netzes, das Vorantreiben einer einheitlichen Preisgestaltung und eine gezielte Verbesserung der Informationspolitik bez\u00fcglich der bestehenden Angebote. Desgleichen muss die Nutzung der sanften Mobilit\u00e4t beg\u00fcnstigt werden, in dem insbesondere die Zug\u00e4nglichkeit der Bushaltestellen und der Bahnh\u00f6fe verbessert wird, um eine wirkliche nachhaltige und multimodale Verkehrspolitik anzubieten. Der OGBL schl\u00e4gt des Weiteren vor, Betriebe finanziell zu unterst\u00fctzen, die ihren Besch\u00e4ftigten, sowohl den im Lande wohnenden als auch den Grenzg\u00e4ngern, den \u00f6ffentlichen Transport zwischen dem Betrieb und ihrem Wohnort ganz oder teilweise entgelten. Schlie\u00dflich l\u00e4sst sich f\u00fcr den OGBL eine nachhaltige Mobilit\u00e4tspolitik am besten durchf\u00fchren, wenn die \u00f6ffentlichen Verkehrsmittel auch weiterhin zum gro\u00dfen Teil in \u00f6ffentlicher Hand sind. Er wendet sich dementsprechend gegen Privatisierungs- und Liberalisierungsversuche in diesem Bereich.<\/p>\n<div id=\"16\"><strong>16. Menschenw\u00fcrdiges Wohnen ist ein Grundrecht<\/strong><\/div>\n<p>F\u00fcr den OGBL ist der Zugang zu einer qualitativ hochwertigen und erschwinglichen Wohnung ein elementares Recht. Jedoch hat die Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt bei einer gleichzeitigen Verknappung des verf\u00fcgbaren Wohnraums dieses Recht zunehmend in Frage gestellt. Ein gezielter Eingriff der \u00f6ffentlichen Hand ist unerl\u00e4sslich geworden. Der OGBL fordert konkrete Ma\u00dfnahmen um die Preisexplosion einzud\u00e4mmen und der Spekulation auf den Grundpreisen ein Ende zu bereiten. Vorzusehende Ma\u00dfnahmen hierzu sind die Festlegung einer H\u00f6chstgrenze bei den Grundst\u00fcckspreisen sowie die allgemeine Einf\u00fchrung einer Besteuerung von brachliegenden Grundst\u00fccken innerhalb des Bauperimeters. Zur Einwirkung auf das Angebot spricht sich der OGBL f\u00fcr eine konsequente Identifizierung von Baul\u00fccken und eine Beschleunigung der Prozeduren aus.<\/p>\n<p>Der OGBL verlangt eine Reform des Gesetzes \u00fcber den Mietvertrag, um insbesondere die H\u00f6he der Kautionen und der Garantien auf einen Monat zu begrenzen. Des Weiteren m\u00fcssen die Provisionen der Immobilienagenturen gek\u00fcrzt werden und vom Vermieter getragen werden.<\/p>\n<p>Der soziale Wohnungsbau muss verst\u00e4rkt gef\u00f6rdert werden, und der Prozentsatz von verf\u00fcgbaren Sozialwohnungen mindestens dem Anteil der Bev\u00f6lkerung unterhalb der Armutsgrenze entsprechen. Auch der Kompensationsfonds der Pensionskasse k\u00f6nnte diesbez\u00fcglich eine Rolle spielen und gezielt Investitionen in den sozialen Wohnungsbereich vornehmen.<\/p>\n<p>Der OGBL fordert dar\u00fcber hinaus auch ein Modell von Mietzusch\u00fcssen f\u00fcr minder bemittelte Haushalte und bem\u00e4ngelt, dass manche Pr\u00e4mien, insbesondere zur F\u00f6rderung der Energieeffizienz im Wohnbereich, nicht gem\u00e4\u00df der Einkommenssituation der Haushalte gestaffelt sind. Der OGBL schl\u00e4gt deshalb der Regierung vor, eine neue Pr\u00e4mienstruktur im Wohnbereich mit degressiv sozial gestaffelten Pr\u00e4mien einzuf\u00fchren, die Pr\u00e4mien im Allgemeinen zu erh\u00f6hen und automatisch an die Preisentwicklungen im Bau- und Immobilienbereich und bei der Energie anzupassen. So k\u00f6nnen eine allgemeine Erh\u00f6hung der Lebensqualit\u00e4t f\u00fcr alle Bev\u00f6lkerungsschichten erreicht und die Energieeffizienz im Sinne des Klimaschutzes verbessert werden.<\/p>\n<p><b><i>F\u00fcr ein integriertes Wohnen<\/i><\/b><\/p>\n<p>Bei der Neugestaltung der Wohnungspolitik muss der Lebensgestaltung \u00e4lterer Mitb\u00fcrger Rechnung getragen werden. Somit fordert der OGBL, dass z.B. im Bereich des Wohnungsbaus der Schwerpunkt auf die Schaffung von bezahlbaren betreuten Wohnprojekten f\u00fcr \u00e4ltere Menschen gelegt wird. Solche Wohnkonzepte m\u00fcssen mit in die Planungen der zuk\u00fcnftigen St\u00e4dtebauentwicklung integriert werden. Dadurch soll eine\u00a0 Ghettoisierung verhindert werden.<\/p>\n<div id=\"17\"><strong>17. Aktive Politik des 3. und 4. Alters<\/strong><\/div>\n<p><b><i>Hoher Rat der \u00e4lteren Menschen <\/i><\/b><\/p>\n<p>Der Hohe Rat der \u00e4lteren Menschen (\u201eConseil sup\u00e9rieur des personnes \u00e2g\u00e9es\u201c) besteht im Moment aus mindestens 19 und maximal 25 Mitgliedern, die vom zust\u00e4ndigen Minister f\u00fcr Familie und Integration f\u00fcr zwei Jahre genannt werden mit der M\u00f6glichkeit einer Verl\u00e4ngerung des Mandats.<\/p>\n<p>Die aktuellen Missionen des Hohen Rates sind unserer Ansicht nach ungen\u00fcgend<\/p>\n<p>Deshalb fordert der OGBL eine grundlegende Reform bez\u00fcglich dieses Hohen Rates f\u00fcr \u00e4ltere Menschen, insbesondere hinsichtlich der Infrastruktur und deren Verwaltung. Der Hohe Rat der \u00e4lteren Menschen soll \u00fcber ausreichende finanzielle Mittel und Humanressourcen verf\u00fcgen damit er sich autonom verwalten kann.<\/p>\n<p>Des Weiteren muss der ihm zugetragenen Aufgaben- und Handlungsbereich \u00fcberarbeitet werden.<\/p>\n<p>Der Hohe Rat der \u00e4lteren Menschen muss mehr politisches Gewicht erhalten, damit er aktiv auf nationaler Ebene auf die Politik betreffend die Menschen des 3. und 4. Alters einwirken kann.<\/p>\n<div id=\"18\"><strong>18. Immigration \u2013 eine Grundlage unseres Wohlstands<\/strong><\/div>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft\" src=\"https:\/\/www.ogbl.lu\/wp-content\/uploads\/communiques\/Ogbl_kongress_06122014_0339.jpg\" alt=\"Ogbl_kongress_06122014_0339\" width=\"350\" height=\"233\" \/>Der Wohlstand und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Luxemburgs w\u00e4ren ohne den Beitrag der Immigration seit Beginn der Industrialisierung und verst\u00e4rkt seit den 1980er Jahren undenkbar gewesen.<\/p>\n<p>Der OGBL wendet sich dementsprechend gegen jegliche Forderungen zur Beschr\u00e4nkung der Einwanderung und gegen alle fremdenfeindlichen oder rassistischen Ideologien. Der OGBL steht seit Jahrzehnten in erster Linie, um f\u00fcr gleiche Rechte f\u00fcr Alle ohne Ber\u00fccksichtigung von Nationalit\u00e4t oder Wohnsitz einzutreten.<\/p>\n<p>Der OGBL tritt f\u00fcr eine fortschrittliche Einwanderungspolitik ein und sieht die Freiz\u00fcgigkeit der B\u00fcrger und die arbeits- und sozialrechtliche Gleichbehandlung in Europa als positive Errungenschaft des europ\u00e4ischen Integrationsprozesses. Der freie Verkehr von Personen und Arbeitnehmern darf nicht dem freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr untergeordnet werden.<\/p>\n<p>Um den im Kontext der Arbeitnehmermobilit\u00e4t notwendigen Anpassungen beim Arbeits- und Sozialrecht gerecht zu werden, ist eine engere Zusammenarbeit und ein Ausbau des Informationsaustausches der Institutionen der Sozialen Sicherheit sowie der \u00f6ffentlichen Einrichtungen im Bereich der Arbeitsmarktverwaltung n\u00f6tig. Die bestehenden sozialrechtlichen bilateralen Abkommen m\u00fcssen im Sinne der Versicherten verbessert werden und neue Abkommen m\u00fcssen abgeschlossen werden, um jeglicher Diskrimination, etwa bzgl. der Anerkennung von Versicherungszeiten und des Transfers von Versicherungsleistungen, entgegen zu wirken.<\/p>\n<p>Der OGBL tritt des Weiteren f\u00fcr Erleichterungen beim Erwerb der luxemburgischen Nationalit\u00e4t ein. So schl\u00e4gt er vor, die notwendige Aufenthaltsdauer auf 5 Jahre herabzusetzen und das Erfordernis luxemburgischer Sprachkenntnisse zu lockern, damit dies nicht zu einer un\u00fcberwindbaren H\u00fcrde wird.<\/p>\n<p>Um die Teilhabe am politischen Leben und die Wahrnehmung der demokratischen Rechte zu erm\u00f6glichen, spricht sich der OGBL f\u00fcr das aktive Wahlrecht bei den Parlamentswahlen f\u00fcr alle seit einer festzulegenden Dauer im Land ans\u00e4ssigen erwachsenen Personen aus.<\/p>\n<div>\n<hr align=\"left\" size=\"1\" width=\"33%\" \/>\n<div>\n<div id=\"ftn1\">[1]<\/div>\n<p>In dieser Resolution wird der Einfachheit halber nur die m\u00e4nnliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverst\u00e4ndlich immer mit eingeschlossen.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<div id=\"ftn2\">[2]<\/div>\n<p>Nach einem Bericht von Capgemini und RBC Wealth Management verf\u00fcgten die 12 Millionen reichsten Menschen 2012 zusammen \u00fcber ein Verm\u00f6gen von 46,2 Billionen US-Dollar, das entspricht etwa 64% des Weltbruttosozialprodukts (72 Billionen US-Dollar); zitiert im Avis des Wirtschafts- und Sozialrats \u201ePerspectives \u00e9conomiques sectorielles \u00e0 moyen et long terme dans une optique de durabilit\u00e9. Le secteur financier\u201c, 2014.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<div id=\"ftn3\">[3]<\/div>\n<p>Trade and Development Report 2012.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<div id=\"ftn4\">[4]<\/div>\n<p>So unterstreicht die OECD, dass zwischen 1981 und 2013 die Spitzensteuers\u00e4tze im OECD-Durchschnitt von 66% auf 43% gesenkt wurden; vgl. <i>Focus on top Incomes<\/i>, 2013, basierend auf Untersuchungen der \u00d6konomen Thomas Piketty, Anthony Atkinson und Emmanuel Saez.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<div id=\"ftn5\">[5]<\/div>\n<p>Quelle\u00a0: CSL.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<div id=\"ftn6\">[6]<\/div>\n<p>STATEC, \u201e<i>Les pr\u00e9l\u00e8vements obligatoires depuis les ann\u00e9es 1960<\/i>\u201c, 2013.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<p><\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":4261,"template":"","categorie_communiques":[41],"syndicat":[],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v23.1 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\r\n<title>Programmatische Resolution, die der 7. 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