Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL verlangt mehr Mitbestimmung!
Die Familienministerin hat zwei Gesetzesvorschläge und fünf großherzogliche Verordnungen ausgearbeitet um einerseits den Zugang zu den Betreuungseinrichtungen zu garantieren, und andererseits die Qualität dieser Betreuung zu verbessern.
Im Rahmen einer Unterredung mit der Familienministerin hat das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL die Qualitätsverbesserung durch mehr qualifiziertes Personal sowie die neu eingeführte Vorbereitungs- und Besprechungszeit und die verbindlichen 16 Stunden Weiterbildung pro Jahr sehr begrüßt. Alles Qualitätsmängel die, 6 Jahre nachdem das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen sie bereits angeprangert hat, nun endlich behoben werden!
Wir bedauern jedoch, dass die Experten aus der Berufspraxis wieder einmal von der Ausarbeitung der Qualitätsmaßnahmen ausgeschlossen sind.
Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen verlangt dass alle Sozialpartner (also auch die repräsentativen Gewerkschaften im Sozialsektor) in der Kommission die den nationalen Referenzrahmen festlegt, vertreten sind. Dieser natio-nale Referenzrahmen soll die allgemeinen Zielsetzungen, sowie die pädagogischen Prinzipien festlegen, an die sich alle Betreuungseinrichtungen zu halten haben.
Das gleiche gilt für das pädagogische Konzept, also die Anpassung der allgemeinen Zielsetzungen und der pädagogischen Prinzipien aus dem nationalen Referenzrahmen an die lokalen Gegebenheiten. Die Ausarbeitung dieses Konzeptes liegt wieder einmal allein bei der Leitung der einzelnen Einrichtung, ohne jegliches Mitspracherecht des Betreuungspersonals und seiner Vertreter.
Der Gesetzesentwurf sieht ebenfalls ein Logbuch vor, in dem die Umsetzung des pädagogischen Konzepts von der Einrichtungsleitung dokumentiert werden soll. Wesentliche Bestandteile dieses Logbuchs sind eine Funktionsbeschreibung, sowie eine Autoevaluation.
Der OGBL prangert jegliches Einheitsdenken im sozialen Bereich an, und unterstreicht die Gefahr jeglicher Vorgehensweisen die erlauben noch mehr Druck auf das Personal auszuüben!
Die obligatorische Weiterbildung ist sehr begrüßenswert im Rahmen der Qualitätsverbesserung. Allerdings müssen das Personal und seine Vertretung an der Ausarbeitung des Weiterbildungskonzepts in den einzelnen Einrichtungen beteiligt werden. Wir schlagen deshalb für den sozialen Sektor die Gründung einer nationalen Weiterbildungsinstitution vor, die gemeinsam von Regierung, Patronat und Gewerkschaften geführt wird.
Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL unterstreicht, dass jegliche Qualitätsreform im sozialen Sektor nur mit dem Mitspracherecht der Experten der Berufspraxis durchgeführt werden kann!