Die Gewerkschaftsjugend versteht sich als ein Bestandteil des OGBL. Sie vertritt auf der Grundlage der Statuten, der Grundsatz- und Aktionsprogramme des OGBL die gewerkschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Forderungen der Jugend. Hieraus ergeben sich für die OGBL-Jugendabteilung folgende vordringlichen Aufgaben:
- junge Arbeitnehmer/innen und Auszubildende für die gewerkschaftlichen Aufgaben zu interessieren, sie als Mitglieder und Militanten/innen zu gewinnen;
- Durchführung gewerkschaftlicher Bildungsarbeit, die junge Arbeitnehmer/innen und Auszubildende in die Lage versetzt für ihre politischen und gesellschaftlichen Interessen zu kämpfen;
- Vertretung der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der arbeitenden und lernenden Jugend durch Stellungnahmen und Aktivitäten im gesamten gesellschaftlichen Bereich;
- Pflege weltweiter Solidarität und Förderung internationaler Jugendbewegungen, die der Völkerverständigung dienen;
- Zusammenarbeit mit allen repräsentativen fortschrittlichen Kräften, insbesondere mit Jugend- und Schülerorganisationen;
- Interessenvertretung der Jugend auf allen Ebenen des OGBL und Beeinflussung der diesbezüglichen Entscheidungsprozesse;
Mitglieder der OGBL-Jugendabteilung sind alle Mitglieder des OGBL bis zum Alter von 35 Jahren.