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Wir machen

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Wir haben den Index verteidigt und werden weiterhin dafür kämpfen!

Die automatische Lohnindexierung hat zum Ziel die Kaufkraft zu erhalten durch eine Kompensierung der durch die Inflation verursachten Geldentwertung. Somit ist der Index ein technischer Mechanismus, der den Kaufkraftverlust ausgleichen soll.

  • Der Index verhindert, dass die Inflation die Gehälter entwertet.
  • Arbeitnehmer und Rentner können sich wieder die gleiche Menge an Waren oder Dienstleistungen leisten wie vor der Abwertung.
  • Die Erhaltung der Kaufkraft ihrerseits kommt der Wirtschaft zugute, insbesondere dem Handel und dem Handwerk.

Der gesetzliche Mechanismus umfasst:

  1. die monatliche Erfassung der Preisentwicklung von Waren und Dienstleistungen und
  2. die automatische Anpassung aller Bruttolöhne und Renten um +2,5%, wenn die Preisentwicklung im Vormonat den Grenzwert von +2,5% erreicht hat.

Index = sozialer Frieden

Der Index ermöglicht ein Minimum an organisierter Lohnpolitik, da alle Löhne an die Inflation angepasst werden. Mit dem Index können sich die Lohnverhandlungen auf die wirtschaftliche Lage der Unternehmen und die Produktivitätsentwicklung konzentrieren, da über den Inflationsausgleich nicht mehr verhandelt werden muss. Dieses Modell hat sich über Jahrzehnte hinweg als sehr erfolgreich erwiesen und wesentlich zum sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt beigetragen. Es ist einer der wichtigsten Grundsteine für den sozialen Frieden in Luxemburg. Die Luxemburger Arbeitnehmerschaft hat keinerlei Interesse daran, dass das luxemburgische Modell verschlechtert oder gar schrittweise abgebaut wird.

Der OGBL wird den Index immer verteidigen.

Im März 2022 haben die Regierung, das Patronat und zwei Gewerkschaften beschlossen, den Index zu manipulieren, indem sie trotz des starken Anstiegs der Inflation eine Zeitspanne von 12 Monaten zwischen zwei Indextranchen festgelegt haben.

Nur der OGBL widersetzte sich dem und weigerte sich, ein Tripartite-Abkommen zu unterzeichnen, das den Index und damit die Kaufkraft der Leute in große Gefahr brachte.

Von allen Seiten angegriffen, hielt der OGBL an seiner roten Linie fest: Keinesfalls wird der Index angetastet! Tausende OGBL-Delegierte und -Militanten mobilisierten sich und gingen auf die Straße. Die gesamte OGBL-Struktur engagierte sich in einem erbitterten Kampf für die Verteidigung dieses Pfeilers des Luxemburger Sozialmodells.

Mit Erfolg: Einige Monate später wurde, diesmal gemeinsam mit dem OGBL, beschlossen, den Index wieder normal funktionieren zu lassen.

Den Index hat nur der OGBL verteidigt. Und er wird es auch weiterhin tun, so oft wie nötig.

Der Index ist in aller Munde. Wir verteidigen ihn.

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Bessere Arbeitsbedingungen dank unserer Kollektivverträge

Was ist ein Kollektivvertrag?

Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine Art kollektiver Arbeitsvertrag, der zwischen einem einzelnen Arbeitgeber oder einem Arbeitgeberverband und den Vertretern einer oder mehrerer repräsentativer Gewerkschaften für ein Unternehmen oder einen Wirtschaftssektor ausgehandelt wird.

In einem Kollektivvertrag werden die Arbeitsbedingungen, die Lohntabellen für die verschiedenen in dem Unternehmen oder Sektor vertretenen Berufslaufbahnen, Prämien, Zuschläge und andere Vergünstigungen, die Urlaubsregelung sowie die Dauer und Organisation der Arbeit festgelegt.

Der Kollektivvertrag muss sich auch mit Themen wie beruflicher Weiterbildung, Gleichstellungsfragen usw. befassen.

Die im Rahmen eines KV festgelegten Bedingungen sind vorteilhafter als die Mindestbestimmungen des Arbeitsrechts und gelten daher zusätzlich zu den im Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers festgelegten Konditionen.

Durch das Aushandeln und Abschließen von Kollektivverträgen garantiert der OGBL also günstigere Lohn- und Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten oder zusätzliche Urlaubstage für die Arbeitnehmer, die in den Geltungsbereich des Kollektivvertrags fallen.

Der OGBL ist Unterzeichner von über 230 sektoriellen oder betrieblichen Kollektivverträgen in praktisch allen Sektoren der luxemburgischen Wirtschaft.

Weitere Informationen zu den Kollektivverträgen finden Sie hier.

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