Tarifverträge

Tarifverträge regeln die Arbeitsverträge für spezifische Wirtschaftssektoren. Anhand von Tarifverträgen wird der Rechtsrahmen festgelegt, der einheitlich auf die verschiedenen Arbeitnehmerkategorien des entsprechenden Wirtschaftssektors angewandt wird. Ein Tarifvertrag kann zwischen einer oder mehreren Gewerkschaften und:

  • einem oder mehreren Arbeitgeberverbänden;
  • einem spezifischen Unternehmen;
  • einer Gruppe von Unternehmen mit einheitlicher Produktions- und Wirtschaftstätigkeit oder
  • einer Gruppe von Unternehmen einer Berufsbranche

ausgehandelt werden.

Nach luxemburgischem Recht gelten zwei Arten von Tarifverträgen mit jeweils unterschiedlichem Anwendungsbereich, jedoch einigen gemeinsamen Grundregeln:

  • normale Tarifverträge: in diesem Fall hat entweder der Arbeitgeber (oder einem Unternehmenskonzern, dem er angehört) eigenständig einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft ausgehandelt und unterzeichnet oder der Arbeitgeber ist Mitglied einer Organisation, die ihn vertritt und in seinem Namen die Verhandlungen geführt hat;
  • allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge: diese branchenspezifischen Tarifverträge können für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer/innen einer spezifischen Berufsbranche, für die sie ausgehandelt wurden, als allgemeinverbindlich erklärt werden. Diese Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit erfolgt in Form einer großherzoglichen Verordnung, die im Amtsblatt veröffentlicht wird.

Per Gesetz sind die rechtlichen Zuständigkeiten derjenigen Gewerkschaftsorganisationen geregelt, die in Luxemburg befugt sind, Tarifverträge auszuhandeln und zu unterzeichnen. Die Hinterlegung, Veröffentlichung, Dauer und Gültigkeit sowie der Inhalt der Tarifverträge sind ebenfalls per Gesetz geregelt.

Die Zuordnung der Arbeitnehmer zu einem Tarifvertrag erfolgt aufgrund der Wirtschaftstätigkeit des Arbeitgebers und nicht der des Arbeitnehmers. Auch wenn ein Arbeitgeber mehrere Wirtschaftstätigkeiten ausübt, findet im Prinzip nur ein einziger Tarifvertrag Anwendung.

Für weitere Informationen über geltende Tarifverträge, wenden Sie sich bitte an eines unserer 15 Berufssyndikate. Hier klicken.

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