Sozialgerichtsbarkeiten

Die Sozialleistungsempfänger haben das Recht gegen von den Organen der Sozialversicherung getroffene Entscheidungen Einspruch zu erheben. Diese Beanstandungen werden, je nach Fall, vor das Schiedsgericht der Sozialversicherungen oder das Oberschiedsgericht der Sozialversicherungen gebracht.

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