Zur Gewährleistung eines reibungslosen Funktionierens des Sozialdialogs darf der Staat sich nicht passiv verhalten, auch wenn er sich nicht direkt an den Verfahren des Sozialdialogs beteiligt. Aufgabe des Staates ist die Schaffung von stabilen, politischen und sozialen Rahmenbedingungen, die es den autonomen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen ermöglichen, frei zu handeln, ohne Vergeltungsmaßnahmen fürchten zu müssen. Auch wenn die Beziehungen meistens bilateraler Natur sind, muss der Staat das Verfahren des Sozialdialogs weitgehend unterstützen, indem er für die Parteien den entsprechenden rechtlichen und institutionellen Rahmen und die sonst noch für ein effizientes Handeln erforderlichen Voraussetzungen schafft.
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