Die gewählten Personalvertreter des OGBL werden von den verschiedenen Branchengewerkschaften (in Luxemburg „Berufssyndikate“) des OGBL unterstützt.
Der Schutz und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Erhalt der Arbeitsplätze sowie die Verteidigung des Sozialstatus der Arbeitnehmer sind Teil der den national repräsentativen Gewerkschaften vorbehaltenen Rechte, Kollektivverträge (Tarifverträge – CCT) auszuhandeln.
Nach Maßgabe der Statuten des OGBL spielen die gewählten Personalvertreter des OGBL bei der Aushandlung und dem Abschluss der Kollektivverträge, die für ihre jeweiligen Unternehmen gelten, eine entscheidende Rolle.
Die Unterstützung durch die einflussreichste national repräsentative Gewerkschaft Luxemburgs verleiht den Personalvertretern des OGBL ein großes Maß an Handlungsfähigkeit, wenn es darum geht, die Interessen derjenigen Arbeitnehmer wirksam zu verteidigen, die noch nicht durch einen Tarifvertrag abgedeckt sind.
Ferner profitieren die Personalvertreter des OGBL von einer kontinuierlichen und gut strukturierten gewerkschaftlichen Bildung und ihnen kommt eine wichtige Funktion bei der programmatischen Gestaltung der Aufgaben der Berufssyndikate des OGBL zu.