Welches sind die Aufgaben und die Zuständigkeiten der Personalvertretung ?

Die Personalvertretung vertritt die Interessen der Mitarbeiter eines Unternehmens und setzt sich für den Schutz und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die Verteidigung der Beschäftigungssituation und der Arbeitsplätze sowie für die Wahrung des Sozialstatus der Arbeitnehmer ein.

Des Weiteren bemüht sich die Personalvertretung nach Kräften, jedweden individuellen oder kollektiven Konflikt, der sich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/n anbahnt, zu vermeiden oder beizulegen.

Die Personalvertretung bezieht Stellung zu sämtlichen Fragen, die mit der Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen und der sozialen Situation der Mitarbeiter eines Unternehmens in Verbindung stehen, und unterbreitet diesbezüglich Vorschläge.

Sie hat ferner die Aufgabe, an den Arbeitgeber individuelle und kollektive Beanstandungen weiterzuleiten.

Im Falle eines ungelösten Arbeitskonflikts kann die Personalvertretung die Gewerbeinspektion mit Beschwerden oder Beobachtungen im Zusammenhang mit den Rechts- und Verwaltungsvorschriften, den Tarifregelungen (d.h. Vereinbarungen, die im Rahmen eines Tarifvertrags ausgehandelt wurden) und anderweitigen Bestimmungen, die die Arbeitsbedingungen und den Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz betreffen, befassen.

Die Personalvertretung bezieht Stellung zur Ausarbeitung oder Änderung der Geschäftsordnung der Unternehmen und überwacht deren strikte Anwendung.

Sie unterbreitet dem Arbeitgeber Vorschläge zur Verbesserung derselben.

Die Personalvertretung nimmt die ihr durch das Arbeitsrecht auferlegten Aufgaben wahr, insbesondere diejenigen, die in den Gesetzen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Weiterbildung sowie zum Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillender Mütter verankert sind, usw.

Die Personalvertretung unterstützt die Integration behinderter Menschen und Menschen, die infolge eines Unfalls erwerbsunfähig geworden sind, und setzt sich für die Schaffung von Arbeitsplätzen ein, die für die physischen und geistigen Fähigkeiten dieser Personengruppen geeignet sind.

Des Weiteren fördert die Personalvertretung aktiv den Arbeitsschutz und dessen Umfeld und beteiligt sich aktiv an der Vorbeugung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Die Personalvertretung kann auch die Verwaltung von Sozialhilfeleistungen im Unternehmen mitgestalten.

(Siehe auch Buch IV des Arbeitsrechtsgesetzbuchs (Code du travail)

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