Welche Unternehmen müssen über eine Personalvertretung verfügen?

Gemäß luxemburgischem Arbeitsrecht ist jeder Arbeitgeber des privaten Sektors, der regelmäßig mindestens 15 durch einen Arbeitsvertrag gebundene Arbeitnehmer beschäftigt, verpflichtet, Personalvertreter wählen zu lassen, unabhängig davon, welcher Geschäftstätigkeit er nachgeht, welche Rechtsform das Unternehmen hat und in welchem Wirtschaftssektor er tätig ist.

Gleiches gilt für Arbeitgeber des öffentlichen Sektors, die regelmäßig mindestens 15 Mitarbeiter im Rahmen eines Arbeitsvertrags beschäftigen. In diesem Fall handelt es sich um Arbeitnehmer, die für die öffentliche Verwaltung oder eine öffentliche Einrichtung arbeiten, jedoch nicht einem Statut öffentlichen Rechts oder einer ähnlichen Regelung unterliegen, wie beispielsweise die Staatsbeamten- und bediensteten.

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