Jugenddelegierter

Untenstehend eine freie Übersetzung des Artikels L.411-5 des Code du travail betreffend die Jugenddelegierten. Die französische Fassung ist bindend:

Code du travail, Art. L. 411-5

(1) Die Vertretung der jungen Arbeitnehmer des Unternehmens findet wie folgt statt:

1 Delegierter, wenn das Unternehmen regelmäßig mindestens 5 junge Arbeitnehmer beschäftigt ;
2 Delegierte, wenn das Unternehmen regelmäßig mehr als 25 junge Arbeitnehmer beschäftigt ;
3 Delegierte, wenn das Unternehmen regelmäßig mehr als 50 junge Arbeitnehmer beschäftigt ;
4 Delegierte, wenn das Unternehmen regelmäßig mehr als 100 junge Arbeitnehmer beschäftigt ;

    Für jeden Jugenddelegierten, wird ein Ersatzdelegierter gewählt der unter folgenden Umständen den Platz des effektiv Gewählten einnimmt: definitiv in den im Artikel L. 415-3 vorgesehenen Fällen und vorübergehend in den im Artikel L. 415-4 vorgesehenen Fällen.

    (2) Sind als Jugenddelegierte wahlberechtigt und wählbar, die Jungendlichen beider Geschlechter die noch keine vollen 21 Jahre erreicht haben und die am Tag der Wahl mindestens seit 6 Monaten im Unternehmen gearbeitet haben.

    Die Bedingungen betreffend die Nationalität, denen die Wählerschaft, sowohl jene die das aktive als auch das passive Wahlrecht ausübt, unterlieget, sind in den Artikeln  L. 413-3 und L. 413-4 festgelegt.

    (3) Die Jugenddelegierten haben zur Aufgabe den Unternehmenschef und die Hauptdelegation in allen Fragen der Arbeitsbedingungen und des Schutzes der jungen Arbeitnehmer zu beraten, sowie ihm in Ausbildungsfragen zur Seite zu stehen.

    Sie haben das Recht diese Themen auf die Tagesordnung der Hauptdelegation zu bringen.

    (4) Die Jugenddelegierten haben das Recht an den Sitzungen der Hauptdelegationen teilzunehmen wenn diese Fragen bezüglich der jugendlichen Arbeitnehmer behandeln. Ein Sprecher der Jugenddelegierten ist bei allen Sitzungen der Hauptdelegationen anwesend.

    Die Kommentarfunktion ist geschlossen.