Arbeitnehmerkammer

Das Inkrafttreten am 1. Januar 2009 des Gesetzes vom 13. Mai 2008 betreffend die Einführung eines Einheitsstatuts aller Arbeitnehmer die nicht dem Statut des öffentlichen Dienstes unterliegen hat zu einem Zusammenschluss der Arbeiterkammer und der Privatangestelltenkammer geführt. Eine neue einheitliche Berufskammer entstand unter dem Namen „Chambre des salariés Luxembourg“ (Arbeitnehmerkammer Luxemburg), abgekürzt: CSL.

Die Arbeitnehmerkammer ist eine der bedeutendsten demokratisch gewählten repräsentativen Institutionen Luxemburgs. Jeder Arbeitnehmer und jeder Rentenempfänger ist unabhängig von seiner Staatszugehörigkeit und dem Ort seines Wohnsitzes verpflichtend Mitglied der Arbeitnehmerkammer und im Rahmen der alle 5 Jahre stattfindenden Sozialwahlen stimmberechtigt.

Im Rahmen der Sozialwahlen von 2008, erhielt der unabhängige Gewerkschaftsbund OGBL, die erste national repräsentative Gewerkschaft Luxemburgs, mit 36 von 60 Sitzen die absolute Mehrheit in der Arbeitnehmerkammer. Die zweite national repräsentative Gewerkschaft Luxemburgs, der christliche Gewerkschaftsbund LCGB, kam auf 16 Sitze. Dann kamen die kleineren sektorspezifischen Gewerkschaften: die ALEBA mit 5 Sitzen, der Landesverband der Eisenbahner mit 2 Sitzen und der christliche Eisenbahnerverband SYPROLUX mit einem Sitz.

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