Der OGBL ist weder an eine Religion noch an eine Weltanschauung gebunden. Er ist parteipolitisch unabhängig und beeinträchtigt dadurch weder die politische noch die weltanschauliche Freiheit des Einzelnen.
Im Sinne der parteipolitischen Unabhängigkeit ist das Mandat als Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des OGBL unvereinbar mit einem nationalen oder europäischen Abgeordnetenmandat, sowie einem Bürgermeister- oder Schöffenratsposten.
OGBL-Mitglieder dürfen bei politischen Wahlen keine parteipolitische Propaganda mit OGBL-Geldern und –Mitteln betreiben. Parteipolitische Unabhängigkeit ist jedoch nicht gleichzustellen mit politischer Abstinenz.
Eine wirkungsvolle Vertretung der Arbeitnehmerinteressen bedingt eine fortlaufende und aufmerksame Beobachtung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie die Geltendmachung des gewerkschaftlichen Einflusses zu Gunsten von Lösungen im Interesse der Arbeitnehmerschaft und dies sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
Unvereinbar mit der Mitgliedschaft im OGBL aber ist jede Tätigkeit im Interesse einer gewerkschaftsfeindlichen Richtung, deren Ziele den prinzipiellen und programmatischen Forderungen des OGBL entgegenstehen. Eine solche Tätigkeit zieht unter Berücksichtigung der statutarischen Bestimmungen den Verlust der Mitgliedschaft nach sich.