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Vermögenssteuer

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Die Vermögenssteuer für natürliche Personen zu einem Satz von 0,5 % wurde ab dem Steuerjahr 2006 abgeschafft. Es ist richtig, dass diese Steuer nicht das gesamte bewegliche Vermögen (Bankkonten usw.) erfassen konnte, da das Bankgeheimnis gegenüber der Steuerverwaltung bestand und das unbewegliche Vermögen mit dem Einheitswert angesetzt wurde (weit unter dem tatsächlichen Wert).

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