Die “Arbeit 4.0″, die Digitalisierung der Wirtschaft, birgt Risiken einer negativen Entwicklung der Arbeitsbeziehungen und -bedingungen. Sie bietet aber auch ein enormes Potenzial für eine bessere Anpassung der Arbeitsbedingungen, für eine bessere Harmonisierung von Beruf und Privatleben und für mehr Lebenszeit für die Arbeitnehmer.
Demgegenüber streben die Arbeitgeber eine übertriebene Flexibilisierung, einen 24 Stunden am Tag erreichbaren Arbeitnehmer und eine maximale Deregulierung der Arbeitszeiten an. Sie versuchten, ihre Ideen bei der Reform des PAN-Gesetzes durchzusetzen. Der konsequente Widerstand des OGBL konnte dies verhindern und führte zu Verbesserungen gegenüber dem alten Gesetz. Der OGBL lädt jetzt die politischen Parteien ein, sich zu fortschrittlichen Reformen zu verpflichten, die unser Arbeitsrecht modernisieren und die die Arbeitszeitgestaltung im Interesse der Arbeitnehmer verbessern.
Die Arbeitszeit verkürzen, die Lebenszeit erhöhen. Vor dem Hintergrund einer Zunahme von Arbeitsintensität, Druck und Stress, fordert der OGBL die politischen Parteien dazu auf, sich für eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausfall einzusetzen. Die Verkürzung der Arbeitszeit trägt nicht nur zu einem besseren Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer bei und verbessert die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Sie ist auch ein Mittel um gegen Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung zu kämpfen. Der OGBL ist überzeugt, dass die Wiederherstellung der Vollbeschäftigung weiterhin ein vorrangiges Ziel sein muss und ohne eine Verkürzung der Arbeitszeit nicht erreicht werden kann. Angesichts technologischer Fortschritte, immer kürzer werdender Produktionsprozesse und daraus resultierender Produktivitätssteigerungen besteht wirtschaftlicher Spielraum für solche fortschrittlichen Reformen.
Für die 6. gesetzliche Urlaubswoche. Ein erster Schritt in Richtung einer Arbeitszeitverkürzung ist für den OGBL die Generalisierung der 6. bezahlten Urlaubswoche. Da sich die Zahl der gesetzlichen Feiertage seit den 1970er Jahren nicht geändert hat (Kollektivverträge ausgenommen), ist es höchste Zeit, eine solche Maßnahme auf nationaler Ebene vorzusehen.
Sozialurlaub. Eine weitere Maßnahme zur besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben ist der Sozialurlaub, der es dem Arbeitnehmer ermöglicht, beispielsweise bedürftige Familienmitglieder zu betreuen, ohne auf seinen, der Erholung dienenden, Jahresurlaub zurückgreifen zu müssen. Ein solcher Urlaub besteht derzeit im öffentlichen Dienst und ist in mehreren Kollektivverträgen vorgesehen. Der OGBL ist der Auffassung, dass es an der Zeit ist, die Verallgemeinerung des Sozialurlaubs gesetzlich zu verankern.
Recht auf freiwillige Teilzeitarbeit. Der OGBL fordert die Einführung einer gesetzlichen Grundlage, die es Arbeitnehmern erlaubt, garantierte Optionen auf Teilzeitarbeit zu wählen, um den spezifischen Anforderungen des Lebenszyklus gerecht zu werden (z.B. Eltern mit Kleinkindern). Dieses Recht sollte mit einem Rückkehrrecht zur Vollzeitarbeit, am Ende des Zeitraums, kombiniert werden. Zugleich sind Maßnahmen zur Bekämpfung des Phänomens der unfreiwilligen Teilzeit erforderlich (die den Arbeitnehmern, vor allem im Reinigungssektor und im Handel, gegen ihren Willen auferlegt wird).
Positive Flexibilität: Zeitsparkonten. Der Zweck des Zeitsparkontos (ZSK) ist es, dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, zusätzliche Arbeitszeit zu sparen, um diese flexibel gegen Urlaub oder Arbeitszeitverkürzungen einzutauschen. Der OGBL hat sehr konkrete Vorschläge gemacht, die drei Grundprinzipien berücksichtigen:
1) Das ZSK kann nur durch Kollektivverträge oder Branchenvereinbarungen eingeführt werden, um eine vom Arbeitgeber auferlegte einseitige Flexibilisierung zu verhindern.
2) Eine Stunde ist eine Stunde; das heißt, ihr Nennwert muss in dem Moment, in dem sie genommen wird, auf ihren Realwert angepasst werden.
3) Die eingesparten Stunden müssen für den Arbeitnehmer garantiert sein.
Die kürzlich zwischen den Sozialpartnern und dem Arbeitsminister erzielte Vereinbarung muss jetzt so bald wie möglich umgesetzt werden.
Für ein Recht auf Abschalten. Wegen der neuen Kommunikationstechnologien entwickelt sich die Tendenz, aus beruflichen Gründen jederzeit außerhalb des Arbeitsplatzes (z.B. via Email und Smartphone) erreichbar zu sein. Folglich werden die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben zunehmend durchlässiger. Um Arbeitnehmer, die die technologischen Mittel der Digitalisierung nutzen, zu schützen und um eine positive Vereinbarkeit von Privatleben und Arbeit zu erreichen, fordert der OGBL das Recht auf Abschalten.
Für eine bessere Regulierung der Telearbeit. Die Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern über Telearbeit muss überarbeitet werden. Lockerungen sollten möglich sein, sofern diese im Rahmen eines Kollektivvertrags ausgehandelt werden. Gleichzeitig muss vermieden werden, dass Telearbeit zu Überarbeitung oder dem Verlust sozialer Bindungen mit anderen Arbeitnehmern des Betriebes führt. Darüber hinaus müssen Fragen zur Besteuerung und sozialen Absicherung der Grenzgänger, Datenschutz usw. erläutert werden.