Beleuchten wir das Phänomen des „Mittelstandsbuckels“ anhand von vier Beispielen in der Steuerklasse 1* die zeigen, dass die Steuerbelastung für die mittleren Einkommen stark steigt, während dies bei den hohen Einkommen deutlich weniger der Fall ist.
Bei einem zu versteuernden Monatseinkommen von 2.500 Euro (30.000 Euro im Jahr) muss der Steuerpflichtige im Jahr 2018 eine Jahressteuer von 2.609 Euro zahlen (ohne Solidaritätssteuer).
Bei einem zu versteuernden Monatseinkommen von 5.000 Euro (60.000 Euro im Jahr) muss der Steuerpflichtige im Jahr 2018 eine Jahressteuer von 13.006 Euro zahlen. Im Vergleich zum vorherigen Steuerpflichtigen hat sich das Einkommen verdoppelt, während die Steuerlast das 5-Fache beträgt.
Bei einem zu versteuernden Monatseinkommen von 10.000 Euro (120.000 Euro im Jahr) muss der Steuerpflichtige im Jahr 2018 eine Jahressteuer von 36.606 Euro zahlen. Im Vergleich zum vorherigen Steuerpflichtigen hat sich das Einkommen verdoppelt, während die Steuerlast das 2,8-Fache beträgt.
Bei einem zu versteuernden Monatseinkommen von 20.000 Euro (240.000 Euro im Jahr) muss der Steuerpflichtige im Jahr 2018 eine Jahressteuer von 85.906 Euro zahlen. Im Vergleich zum vorherigen Steuerpflichtigen hat sich das Einkommen verdoppelt, während die Steuerlast das 2,3-Fache beträgt.
Bei einem identischen Anstieg des Einkommens (Verdoppelung) steigt die Steuerlast proportional stärker bei den mittleren Einkommen als bei den hohen Einkommen. Dies liegt an der Struktur der Steuertabelle, bei der die Progression der Besteuerung bei den Jahreseinkommen zwischen 11.000 Euro und 46.000 Euro hoch ist, sich anschließend stark verringert und schließlich verschwindet. Um eine gerechtere Steuertabelle zu erreichen, müsste man beispielsweise die Stufen für die mittleren Einkommen vergrößern und weniger große Stufen für die hohen Einkommen hinzufügen, mit höheren Grenzsteuersätzen. Zur Erinnerung: Der maximale Grenzsteuersatz belief sich im Jahr 1990 auf 56 % für ein Einkommen von über 1.321.200 Luxemburger Franken, d. h. 32.752 Euro, also mehr als 56.000 Euro im Jahr 2017, bei einer Staffelung in 25 Stufen.