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Die FIS-SICAV im Immobilienbereich

Wie sie die Reichen reicher machen & die Wohnpreise in die Höhe treiben!

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Mit dem Gesetz vom 13. Februar 2007 hat Luxemburg eine Alternative zu traditionelleren Investment­-fonds geschaffen: den „Fonds d’Investissement Spécialisé (FIS)“.

Der Anlagehorizont der FIS ist quasi unbegrenzt. Es kann in eine Vielzahl von Vermögenswerten investiert werden: in Aktien, Fonds, Derivate, Immobilien, Anleihen, Devisen usw. Die FIS sind einer Kritik ausgesetzt ist, die an Fahrt gewinnt.

Die günstige steuerliche Behandlung der FIS verursacht nicht nur erhebliche Steuerverluste für die Allgemeinheit. Gepaart mit ihrer Anlageflexibilität haben die Steuervorteile die FIS ebenfalls zu einem Instrument „par excellence“ für die erfolgreiche Boden- und Immobilienspekulation der Reichen gemacht. Die FIS feuern den gefährlichen Anstieg der Immobilienpreise an, und profitieren gleichzeitig von dieser Preisspirale, die ihnen überproportionale Kapitalgewinne beschert.

Im März 2019 beläuft sich die Zahl der FIS auf 1503 mit einem Nettovermögen von 540,5 Milliarden €. Von diesem Nettovermögen sind 74,381 Milliarden € in Immobilienwerte investiert. In den FIS nimmt der Immobilienbereich – verglichen mit anderen Anlagen – den 4. Platz ein und bildet somit eine fundamentale Säule der Anlagepolitik der FIS.

Wie viel Prozent dieser rund 75 Milliarden Euro in Grundstücke bzw. Immobilien in Luxemburg investiert wurden und wie hoch der diesbezügliche Besitzanteil von in Luxemburg ansässigen Personen ist, entzieht sich aufgrund fehlender öffentlicher Statistik leider unseres Wissens.

Wie ein privater Klub

Der Zugang zum FIS ist neben institutionellen Anlegern nur einer Schicht von privaten Anlegern vorbehalten: den bereits Reichen. Bei zu geringen Investitionssummen übersteigen nämlich u.a. die Verwaltungskosten den zu erwartenden Steuervorteil des FIS.

Darüber hinaus sind die meisten FIS als sogenannte Limited Partnerships (SCA) eingetragen. Einfach erklärt: einmal vorausgesetzt, dass ein interessierter Anleger alle Bedingungen erfüllen würde, um theoretisch Zugang zu einem FIS zu erhalten, müsste er die Zustimmung des Managers, der persönlich haftenden Gesellschafterin oder des Verwaltungsrates des Fonds einholen.

Der Vergleich mit einem privaten Klub, der sich seine Klubmitglieder aussucht, ist nicht abwegig. Wer nicht zur wohlhabenden „Elite“ passt, muss draußen bleiben und sich halt mit weniger steuerbegünstigten Rechtsformen wie beispielsweise der „Société Civile Immobilière (SCI)“ begnügen, oder die steuerlichen Höchststrafen akzeptieren, die den einfachen Bürger beim Verkauf oder Vermieten einer Wohnung erwarten.

Das Prunkstück. Der „Umbrella-FIS“

Doch zurück zum FIS. Ein FIS kann mehrere Rechtsformen einnehmen. In diesem Artikel beschränken wir uns auf die Form einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (FIS-SICAV). Grundsätzlich unterliegen die SICAV den allgemeinen Bestimmungen für Handelsunternehmen. Jedoch hat das FIS-Gesetz für die FIS-SICAV eine ganze Reihe von Ausnahmen eingeführt.

Eine besondere Form der FIS-SICAV ist der sogenannte „Umbrella-FIS“, der in einzelne Kompartimente (Teilfonds) aufgeteilt ist. Auf eine einfache Formel gebracht: die einzelnen Kompartimente bilden autonome Einheiten für sich, funktionieren geschäftlich mit einem eigenem Portfolio (getrennt von den anderen Teilfonds) und können in der Hand von einem oder mehreren Investoren sein, die nichts mit den anderen Kompartimenten (Teilfonds) zu tun haben. Und jetzt wird es sehr spannend. Die Möglichkeit der Aufteilung der FIS-SICAV in verschiedene Teilfonds erleichtert die individuelle Anlage und Verwaltung.

Dank der nahezu unbegrenzten Anlagemöglichkeiten können Privatpersonen einen Teilfonds oder sogar den ganzen FIS als private Investmentgesellschaft nutzen, die von einer im Vergleich zu herkömmlichen Handelsunternehmen drastisch günstigeren Steuerregelung profitiert.

Eigentlich müsste aus steuerlicher Sicht der FIS und insbesondere die FIS-SICAV unter die gleichen Steuerregelungen fallen wie andere Kapitalgesellschaften.

Dem ist aber nicht so. Im Gegensatz zu anderen Kapitalgesellschaften ist der FIS von allen Einkommens- und Vermögenssteuern, einschließlich der Körperschaftssteuer (IRC), der Gewerbesteuer (ICC) und der Vermögenssteuer (IF) befreit. Die Steuerlast reduziert sich de facto auf die jährliche Zeichnungssteuer (taxe d’abonnement) in der Höhe von 0,01% des gesamten Nettovermögens der FIS-SICAV! Und was allen Spekulanten im Immobilienbereich das Herz noch höher schlagen lässt ist die Tatsache, dass die Einbringung eines Gebäudes oder Grundstücks in den Fonds nur eine geringfügige Besteuerung nach sich zieht: 0,6% Registrierungsgebühren und 0,5% Transkriptionsrechte. So ist der Weg geebnet, dass Immobilienspekulanten ihre Grundstücke und Immobilien jahrzehntelang in FIS-SICAV‘s parken und gleichzeitig jeglicher Besteuerung entgehen können.


Im Fall von ausländischen Anlegern erhebt Luxemburg weder für Dividenden noch für den Verkauf der Beteiligungen, für die Einkünfte z.B. aus Vermietungen oder für die Auflösung der FIS eine Steuer. Es sollte jedoch erwähnt werden, dass gebietsfremde Anteilseigner wahrscheinlich auf Dividenden und Kapitalerträge in ihrem Wohnsitzland besteuert werden. Es ist jedoch auch möglich, dass sie von einem der zahlreichen bilateralen Abkommen profitieren, die Luxemburg mit Drittländern hat, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.


Für den in Luxemburg gebietsansässigen FIS-Aktionär oder -Teilhaber fällt die Ausschüttung von Dividenden unter die Einkommenssteuer für physische Personen (impôt sur le revenu pour personnes physiques, IRPP). Dies ist aber nur theoretisch der Fall, weil die FIS im Allgemeinen Dividendenzahlungen vermeiden.

Die Spitze des Skandals

Wenn der in Luxemburg gebietsansässige FIS-Aktionär oder Teilhaber Aktien oder Beteiligungen eines Teilfonds verkauft, wird der Kapitalgewinn auf der Grundlage 1). der Haltedauer der Beteiligung und – jetzt aufpassen – 2). des prozentualen Anteils des verkauften Werts am gesamten Gesellschaftskapital des FIS besteuert. (vgl. untenstehende Tabelle)

Das bedeutet, dass bei einer normalen Haltedauer (über 6 Monate) der Kapitalgewinn beim Verkauf von Aktien/Beteiligungen eines Teilfonds steuerfrei bleibt, wenn die Beteiligung des Aktionärs unter 10% des Gesellschaftskapitals des FIS-SICAV bleibt.
Obwohl es sich bei dem Teilfonds um eine wirtschaftlich unabhängige Einheit handelt, und man deshalb davon ausgehen könnte, dass die Beteiligung im Verhältnis zum Kapital des jeweiligen Teilfonds errechnet würde, orientiert man sich bei der Berechnung der Steuerlast am Gesellschaftskapital des gesamten Fonds. Der glatte Wahnsinn – steuerlich gesehen.

Ein Beispiel zum Verständnis

Im Jahr 2019 wird von 11 Immobilienspekulanten eine FIS-SICAV ins Leben gerufen. Sie teilen sich den FIS in 11 Teilfonds auf. Jeder Spekulant bringt seinen Boden- und Immobilienbesitz in seinen Teilfonds ein, und zwar jeweils in einem Wert von 50 Mio. EURO. Alle sind Luxemburger und ihr Immobilienbesitz befindet sich auf luxemburgischem Gebiet. Jeder von ihnen hält somit 100% der Anteile an seinem persönlichen Teilfonds mit einem Gesamtnettovermögen von 50 Mio. EURO. Die gesamte FIS-SICAV verfügt somit über ein Vermögen von 550 Mio. EURO.

Über einen Zeitraum von 10 Jahren verdoppelt sich aufgrund des Anstiegs der Immobilienpreise und der Einkommen (z.B. Vermietung) das jeweilige Vermögen jedes Teilfonds auf 100 Mio. EURO.

Das Gesamtvermögen des FIS beläuft sich in Folge dessen auf 1,1 Mrd. EURO. Einzige Steuerlast: die jährliche „taxe d’abonnement“ von 0.01% auf dem Nettovermögen des FIS. Im Jahr 2029, nach genau 10 Jahren, beschließt einer der Anleger, seinen persönlichen Teilfonds (Kompartiment) zu 100% zu liquidieren, während die anderen 10 Teilfonds unberührt bleiben.

Das Gesetz sieht eine Besteuerung des erzielten Kapitalgewinns (50 Mio. EUR) vor.

Weil seine Anlage im persönlichen Kompartiment (Teilfonds) aber älter als 6 Monate ist, wird er nicht mit dem progressiven Steuersatz bis maximal 45,78% besteuert. Es tritt im Gegenteil der Fall der totalen Steuerbefreiung ein!!!!

Nicht einmal der halbierte Steuersatz (maximal 22,89%) wird angewendet, weil für das Überschreiten der 10%-Klausel NICHT das Gesamtnettovermögen des Teilfonds in Betracht gezogen wird, SONDERN das Gesamtnettovermögen der FIS-SIVAV das sich mittlerweile auf 1,1 Mia. EURO beläuft.

Gegenüber den 1,1 Mia. EURO stellt aber das verkaufte Kompartiment (100 Mio. EURO) lediglich 9.1% dar. Konsequenz: weil der Anteil des Spekulanten unter 10% des Gesellschaftskapitals des FIS lag, zahlt der Immobilienspekulant auf seinen Gewinn von 50 Mio. EURO keinen einzigen CENT Steuern.

Dieses Spekulanten­paradies muss abgeschafft werden

Die Kapitalgewinne sind je nach Struktur des verwendeten FIS nahezu 100% von der Steuer befreit! Diese steuerfreien Kapitalgewinne für Reiche dürsten nach mehr: nach neuen Investitionsmöglichkeiten im sehr profitablen Immobiliengeschäft. Diese gesetzlich erlaubte Steueroptimierung dynamisiert die Nachfrage und feuert die Preisspirale im Immobilienbereich weiter an – auf Kosten der Kaufkraft und der Lebensqualität der übrigen Bevölkerung!

Der in dem anderen Fall (>10%) angewendete halbierte Steuersatz ist ebenfalls durch nichts zu legitimieren. Weder im Vergleich zur Besteuerung eines Arbeitslohns noch im Vergleich zur Besteuerung in der Betriebswelt. Um im Namen der Steuergerechtigkeit und der Notwendigkeit der preistreibenden Spekulation der Reichen mit dem Boden und Immobilien in Luxemburg ein schnelles Ende zu setzen verlangt der OGBL von der luxemburgischen Regierung die Zerschlagung dieses Anlageinstruments im Immobilienbereich.

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