Das Hauptproblem der Alleinerziehenden (zumeist Frauen) ist das Einkommen, und das aus verschiedenen Gründen (ein einziges Haushaltseinkommen, häufig Teilzeitbeschäftigung und prekäre Situationen).
Daneben werden die Alleinerziehenden in die Steuerklasse 1a eingestuft, eine Zwischensteuerklasse zwischen der Steuerklasse 1 und der Steuerklasse 2, in die auch verwitwete Personen und Personen über 64 Jahren fallen. Die zu zahlende Steuer in der Steuerklasse 1a entspricht oder ähnelt bei geringeren Einkommen jener der Steuerklasse 2, während sie sich bei höheren Einkommen jener der Klasse 1 annähert.
Unter bestimmten Bedingungen haben Alleinerziehende ein Anrecht auf eine Steuergutschrift für Alleinerziehende, die zwischen 750 Euro (für Einkommen über 105.000 Euro) und 1.500 Euro (für Einkommen unter 35.000 Euro) beträgt. Tatsächlich sind die Steuerklasse 1a und die Steuergutschrift für Alleinerziehende unter sozialen Gesichtspunkten sehr selektiv. Darüber hinaus ist es sehr schwierig, Alleinerziehende mit verheirateten bzw. in einer eingetragenen Partnerschaft lebenden Paaren oder mit anderen alleinstehenden Personen zu vergleichen. Außerdem lebt eine gewisse Zahl von Personen, die steuerrechtlich als Alleinerziehende gelten, mit einer anderen erwachsenen Person zusammen (in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft) oder gar in einer eingetragenen Partnerschaft.
Es bleibt anzumerken, dass es auch Fälle von Alleinerziehenden in der Steuerklasse 2 gibt (drei Jahre nach der Scheidung oder dem Tod des Ehepartners), die die Steuerklasse 1a einschließlich der Gewährung der Steuergutschrift für Alleinerziehende beantragen, da sie in letzterem Fall weniger Steuern zahlen.