Der Begriff „kalte Progression“ oder Multiplikatoreffekt der Inflation bezeichnet volkswirtschaftlich eine Folge der Einkommenssteuerprogression im Falle einer Inflation.
Wenn die Lebenshaltungskosten steigen, werden die Löhne normalerweise an diese Steigerung per Index angepasst. Wenn allerdings die Steuern progressiv sind (wenn also der Steuersatz mit dem Lohn zunimmt), so wird ein indexierter Lohn nach einem höheren Satz besteuert, obwohl sein Realwert nicht zunimmt. In anderen Worten nimmt die Kaufkraft ab.
Wie wir vorher gesehen haben, trifft dieses Phänomen hauptsächlich die Einkommensklassen die sich zwischen 11.000 und 46.000 € steuerpflichtigem Jahreseinkommen befinden (Steuerklasse 1) und sehr stark von der Progressivität der Tabellen betroffen sind, wogegen eine Person mit einem Jahreseinkommen von 500.000 € nicht mehr von der Progressivität betroffen ist.
Der Staat könnte die kalte Progression dadurch kompensieren, dass er die Steuertabellen zum gleichen Satz indexiert wie die Löhne. Um zu verhindern, dass bei jeder Indextranche der Steuerdruck vor allem auf die mittleren Einkommen automatisch zunimmt, müsste die Tabelle regelmäßig an die Inflation angepasst werden. Übrigens ist es für die luxemburgische Zentralbank eher die Nicht-Anpassung der Tabelle, die eine Steuermaßnahme ist, denn sie vergrößert den Steuerdruck, wobei die regelmäßige Anpassung sich in Bezug auf den Steuerdruck neutral verhält, da sie nur die Folgen der „kalten Progression“ beseitigt.5
Vergleich der zu zahlenden Steuern im Jahr 2017 im Vergleich zu einer Steuertabelle, die regelmäßig an die Inflation angepasst wird
Auf der Grundlage der Steuertabelle zeigt der Vergleich somit, dass die Reform zu einer Verringerung der Steuerbelastung gegenüber 2016 geführt hat.
Jedoch hätte eine einfache Indizierung der Steuertabelle seit ihrer letzten Anpassung zu einem noch günstigeren Ergebnis für alle Arbeitnehmer geführt. Man sollte indes nicht die Auswirkungen der Umgestaltung der Steuergutschrift für Arbeitnehmer/Rentner ab 2017 vergessen, die den Arbeitnehmern zugute kam, deren Bruttojahresgehalt unter 60.000 Euro liegt.
Ein Empfänger des Mindestlohns im Jahr 2016 (1.923 Euro) hätte durch eine regelmäßige Anpassung der Steuertabelle 336 Euro Steuern weniger im Jahr gezahlt (28 Euro pro Monat). Dabei ist der kumulierte Verlust aller vorherigen Jahre, in denen die Steuertabelle nicht angepasst wurde, nicht zu vergessen!
In Bezug auf die reine Steuertabelle ergibt sich für ihn aus der Steuerreform nur eine Ersparnis von 144 Euro für dieses Jahr (wobei jedoch nicht die Verdoppelung der Steuergutschrift für Arbeitnehmer für diese Person berücksichtigt ist).
Eine Person mit einem Bruttomonatsgehalt von 3.333 Euro verlor 2016 1.163 Euro, d. h. fast 100 Euro monatlich, aufgrund der Nichtanpassung der Steuertabelle an die Inflation.