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Zusätzliche Informationen zu den Werbungskosten

Werbungskosten sind Ausgaben, die unmittelbar zur Anschaffung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen getätigt werden. Alle diese tatsächlichen Ausgaben sind steuerlich absetzbar, sofern sie einen jährlichen Pauschalbetrag von 540 € pro Arbeitnehmer*in übersteigen:

  • die beruflichen (Arbeitnehmerkammer oder Kammer der Staatsbeamten und -angestellten) und gewerkschaftlichen Mitgliedsbeiträge (z.B. für den OGBL) ;
  • Ausgaben für berufstypische Kleidung ;
  • Ausgaben für Arbeitsmittel (z.B. professionelle Küchenmesser für Küchenchefs*innen, professionelle Scheren für Friseure*innen, pädagogische Bücher/Schulbücher für Lehrer*innen usw.) ;
  • Ausgaben für die berufliche Weiterqualifizierung (Fortbildung, Meisterbrief) ;
  • Ausgaben für den Unterhalt eines Heimarbeitsplatzes (betrifft z.B. Selbstständige und Lehrer*innen) ;
    >> Weitere Informationen zum Heimarbeitsplatz

Quelle (nur in französischer Sprache) : https://impotsdirects.public.lu/dam-assets/fr/legislation/legi21/2021-06-04-LIR-105-2-du-462021.pdf (21.3.2023)

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