Werbungskosten sind Ausgaben, die unmittelbar zur Anschaffung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen getätigt werden. Alle diese tatsächlichen Ausgaben sind steuerlich absetzbar, sofern sie einen jährlichen Pauschalbetrag von 540 € pro Arbeitnehmer*in übersteigen:
- die beruflichen (Arbeitnehmerkammer oder Kammer der Staatsbeamten und -angestellten) und gewerkschaftlichen Mitgliedsbeiträge (z.B. für den OGBL) ;
- Ausgaben für berufstypische Kleidung ;
- Ausgaben für Arbeitsmittel (z.B. professionelle Küchenmesser für Küchenchefs*innen, professionelle Scheren für Friseure*innen, pädagogische Bücher/Schulbücher für Lehrer*innen usw.) ;
- Ausgaben für die berufliche Weiterqualifizierung (Fortbildung, Meisterbrief) ;
- Ausgaben für den Unterhalt eines Heimarbeitsplatzes (betrifft z.B. Selbstständige und Lehrer*innen) ;
>> Weitere Informationen zum Heimarbeitsplatz
Quelle (nur in französischer Sprache) : https://impotsdirects.public.lu/dam-assets/fr/legislation/legi21/2021-06-04-LIR-105-2-du-462021.pdf (21.3.2023)