Nach Angaben der Europäischen Kommission sind jedes Jahr 160.000 Todesfälle auf Berufskrankheiten zurückzuführen. Für Luxemburg liegt in diesem Bereich keine aktuelle Statistik vor. Bis jetzt gibt es keine statistische Auswertung oder exakte Erfassung, um einen Überblick über die Gesundheit am Arbeitsplatz und die Auswirkungen, die die Arbeit auf die geistige und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer in Luxemburg hat, zu erhalten.
Inwieweit die Arbeitsbedingungen für den Gesundheitszustand von Hunderttausenden von Arbeitnehmern in Luxemburg verantwortlich sind, ist nicht erfasst und nicht quantifizierbar. Beschwerden des Muskel- und Knochenapparats, Krebserkrankungen, psychische Störungen (Depressionen, Burnout usw.) sind Phänomene, von denen jedes Jahr Zehntausende von Arbeitnehmern in Luxemburg betroffen sind.
Die Gesundheit jedes Arbeitnehmers ist ein unersetzbares Gut. Wenn sich der Gesundheitszustand einmal verschlechtert hat, führt dies zu einer Vielzahl von Problemen für die Arbeitnehmer. Oft geraten sie zusätzlich zu den Gesundheitsproblemen und den Auswirkungen auf ihre Sicht in eine prekäre sozio-ökonomische Lage.
Im Bereich der Gesundheit am Arbeitsplatz ist die wichtigste Maßnahme die Vorbeugung. Durch Vorbeugung lassen sich diese Beschwerden vermeiden und es wird sichergestellt, dass die Arbeitnehmer in einer gesunden und sicheren Umgebung arbeiten können, die es ihnen ermöglicht, bei guter Gesundheit zu bleiben.
Leider werden die Gesundheit am Arbeitsplatz und die Vorbeugung bis heute noch viel zu oft als ein Kostenpunkt für den Betrieb und die Gesellschaft gesehen.
Dossier erschienen im Aktuell (#4 – 2019)
Artikel L.312-1 des Arbeitsrechts.
Die Pflichten der Arbeitgeber:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer in allen mit der Arbeit verbundenen Bereichen zu sorgen. Wenn ein Arbeitgeber in Anwendung von Artikel L.312-3, Absatz (3), Kompetenzen (Personen oder Dienstleistungen) außerhalb des Betriebs und/oder der Einrichtung anfordert, so ist er deshalb nicht seiner Verantwortung in diesem Bereich enthoben. Die Pflichten der Arbeitnehmer in Sachen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz haben keinen Einfluss auf das Prinzip der Verantwortung des Arbeitgebers. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu organisieren oder einen arbeitsmedizinischen Dienst nach Artikel L.321-1 zu befassen.
- Definition Gesundheit am Arbeitsplatz
- Eine europäische Rahmenrichtlinie ist die Grundlage der derzeitigen Rechtsvorschriften über die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Steckt die Arbeitsmedizin in Europa in der Krise?
- Forderungen
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