Glossar

Lohnsteuer (ITS): Steuer auf Löhne und Gehälter, die zuzüglich beispielsweise der Solidaritätssteuer oder auf einer Berechnungsgrundlage beruhenden Steuern den Hauptteil der Steuern auf Einkommen von natürlichen Personen oder Haushalten darstellt

Körperschaftsteuer (IRC): Steuer auf das Einkommen von Körperschaften, die zusammen mit der kommunalen Gewerbesteuer und der Solidaritätssteuer für Körperschaften die Steuer auf den Gewinn oder das Einkommen von Unternehmen/Gesellschaften (juristischen Personen) darstellt

Kommunale Gewerbesteuer (ICC): Steuer, die sich auf den Betriebsgewinn von Handels-, Industrie- und Handwerksunternehmen bezieht
Mehrwertsteuer (TVA): Steuer auf den Mehrwert, die eine Steuer auf den Umsatz ist und sich auf den Endverbrauch der Haushalte, jedoch möglicherweise auch bestimmter Körperschaften bezieht

Vermögenssteuer: Besteuerung des Vermögens, d. h. des investierten beweglichen oder unbeweglichen Kapitals von Unternehmen, Landwirtschaftsbetrieben und Freiberuflern
Grundsteuer: kommunale Steuer, die sich auf alle bebauten und unbebauten Grundstücke bezieht

Solidaritätssteuer: Zusatzsteuer auf Einkommen der Haushalte und Unternehmen für den Beschäftigungsfonds (dient insbesondere der Finanzierung des Arbeitslosengelds)

Zu versteuerndes Einkommen: Einkommen, auf das der Steuerbetrag nach allen steuermindernden Abzügen (Werbungskosten, Sonderausgaben usw.) festgelegt wird

Steuerklassen: Für die Anwendung des Steuertarifs werden die Steuerpflichtigen nach Personenstand und familiärer Situation in drei Steuerklassen eingeteilt (Klasse 1, 1a und 2), von denen die Höhe der Besteuerung natürlicher Personen abhängt

Fahrtkosten: Abzug einer Steuerpauschale für Fahrten des Beschäftigten zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstelle

Außerberuflicher Freibetrag: Steuerermäßigung für zusammen veranlagte Doppelverdiener (verheiratete oder Paare in Lebenspartnerschaft)

Werbungskosten: entstandene Kosten in Verbindung mit der Erarbeitung, Sicherung und Beibehaltung des Einkommens (aus Arbeit, Wohnung, Kapital usw.), die allgemein als Pauschale für den Arbeitnehmer angesetzt werden

Pauschale für Sonderausgaben: für natürliche Personen abzugsfähige Aufwendungen wie Versicherungen, Beiträge usw.

Steuergutschrift für Arbeitnehmer: Vom Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers in Abhängigkeit von der Höhe des Bruttogehalts abgerechnet, hat die Steuergutschrift für Arbeitnehmer den Arbeitnehmerfreibetrag ersetzt; die Steuergutschrift ist ein Betrag, der von dem von der natürlichen Person zu zahlenden Steuerbetrag abgezogen wird

Pauschale Besteuerung: nicht progressive und von der Steuerklasse unabhängige Pauschalbesteuerung bestimmter Einkünfte, beispielsweise von bestimmten Arbeitnehmern, Sparzinserträgen usw.

Kapitalerträge: Finanzerträge wie Zinsen und Dividenden

Dividenden: Anteil des Gewinns, der jedem Aktionär zugewiesen wird

Wertsteigerungen („plus-values“): nicht spekulativer Gewinn, der beim Verkauf eines beweglichen oder unbeweglichen Vermögenswerts nach einer bestimmten Haltedauer des Vermögenswerts realisiert wird

Stock-Options (Warrants): Lohnvorteil für bestimmte Mitarbeiter (Führungskräfte) in Form einer Option auf den Erwerb von Wertpapieren (Aktien) zu einem Preis, der vorab vom Arbeitgeber festgelegt wird

Angegebener Satz gegenüber dem tatsächlichen Satz: Der nominale Steuersatz (der angegebene) entspricht nicht unbedingt dem tatsächlich auf Haushalte und Unternehmen angewandten Satz; der effektive Steuersatz hängt von der Fähigkeit des Einzelnen zur Reduzierung der Bemessungsgrundlage seines Bruttoeinkommens anhand verschiedener Maßnahmen bei der steuerlichen Veranlagung ab, die Steuerpflichtigen zur Verfügung stehen und deren Höhe mit steigendem Einkommen zunehmen

Grenzsteuersatz: Der Grenzsteuersatz entspricht dem Satz der höchsten Stufe (des zu versteuernden Einkommens) der steuerpflichtigen natürlichen Person; beim Mindestlohn liegt die letzte Steuerstufe (Grenzsteuersatz) bei 12 %

Bruttobetriebsüberschuss: Bruttobetriebsüberschuss von Unternehmen, der mit anderen Einkommensarten, wie z. B. Finanzerträgen, die potenzielle Bemessungsgrundlage des Unternehmens darstellt

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.