Aufgaben und Zielsetzungen

Aufgabe der Abteilung ist die Wahrung der im gesetzlichen Arbeitnehmerstatut festgelegten Rechte.

Die Abteilung setzt sich aus den Kandidaten des OGBL für die Arbeitnehmerkammer, den Vertretern des OGBL in der nationalen Gesundheitskasse und der nationalen Pensionskasse, den OGBL-Vertretern bei den Arbeits- und Sozialgerichten, die von der Arbeitnehmerkammer gewählt werden.

Die Abteilung trifft sich mindestens zweimal pro Jahr. Während diesen Sitzungen hört die Abteilung die Berichte der für die Arbeitnehmerkammer und die Sozialversicherungsanstalten zuständigen Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands und berät über diese Berichte.

In ihrer Sitzung nach den Wahlen zur Arbeitnehmerkammer und zu den Gremien der Sozialversicherungsanstalten wählt die Abteilung einen Vorstand aus 11 Mitgliedern, darunter eine.n Vorsitzende.n und zwei stellvertretende Vorsitzende.


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Jean-Claude Reding

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