Kinderbonus

Jede Familie, die in Luxemburg der Steuerpflicht unterliegt und Bezieher einer Familienzulage ist hat Anspruch auf  den sogenannten „Kinderbonus”. Bei diesem Bonus handelt es sich um einen „automatisch ausbezahlten Bonus” in Form einer Leistung, einer Art Steuerermäßigung pro Kind, die früher im Zusammenhang mit der Lohnsteuer gewährt wurde. Der Kinderbonus stellt einerseits eine steuerliche Maβnahme dar, auf der anderen Seite handelt es sich aber auch um eine Familienzulage. Familien, die in der Vergangenheit nicht in den Genuss einer Steuerermäßigung kamen, wird künftig ebenfalls der Kinderbonus ausbezahlt.

Der jährlich pro Kind für Bezieher einer Familienzulage gezahlte Betrag beläuft sich auf 922,56 Euro. Der Kinderbonus wird monatlich von nationalen Kasse für Familienzulagen (CNPF) ausbezahlt werden.

 

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