Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, die auf demselben Prinzip beruht wie die Krankenversicherung. Es sind sowohl der/die Versicherte selbst als auch dessen/deren Familienmitglieder abgedeckt. Der Versicherungsbeitrag beläuft sich auf 1,4% des Gesamteinkommens des Versicherten abzüglich eines Viertels des Betrags des gesetzlichen Mindestlohns
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