Jeder von uns hat bis zum heutigen Tag bereits einmal auf seinem Arzhonorar neben der Codezahl und den Beträgen für die vom Arzt, Zahnarzt oder Physiotherapeuten erbrachten Leistungen auch einen Code mit den Bezeichnungen CP 1 bis CP 8 oder ZCP1 bis ZCP5 mit einem ausgewiesenen Betrag, der entsprechend dem Gesundheitsleistungserbringer unterschiedlich ist, gefunden.
1. Was versteht man unter Code CP?
Der Code CP steht für einen Zuschlag bei persönlichen Ansprüchen, den der Arzt, Zahnarzt oder Physiotherapeut zusätzlich zu den erbrachten Leistungen in Rechnung stellen kann. Allerdings sind die Sonderhonorare an genau definierte Bestimmungen gebunden, die in einer zwischen der Krankenkassenunion (UCM) und der Vereinigung der Ärzte und Zahnärzte (AMMD) geschlossenen Konvention beziehungsweise zwischen der nationalen Gesundheitskasse (CNS) und der Vereinigung der Physiotherapeuten, festgelegt wurden.
Die Behandlung darf erst bedingen, wenn der Patient sein Einverständnis zu diesem, zu seinen Lasten gehenden, Sonderzuschlag gegeben hat. Sonderhonorare müssen zusammen mit den dazugehörigen Dienstleistungen auf derselben Honorarabrechnung veranschlagt werden. Die Quittungen müssen den als Sonderhonorar verlangten Beitrag klar und deutlich ausweisen.
Aufgepasst: Der Zuschlag wird nicht von der Gesundheitskasse rückerstattet und geht also ganz zu Lasten des Patienten. Falls der Patient eine Zusatzversicherung abschlossen hat (z.B. CMCM, DKV usw.) bekommt er unter gewissen Bedingungen den bereits gezahlten Sonderzuschlag rückerstattet.
Der Arzt, der Zahnarzt und der Physiotherapeut dürfen dem Gesetz nach unter gewissen Bedingungen einen solchen Sonderzuschlag berechnen, die Praxis allerdings zeigt, dass es mittlerweile zur Regel geworden ist, dem Patienten ein Sonderhonorar in Rechnung zu stellen.
2. Die meistgebrauchten Sonderzuschläge und bezügliche Erläuterungen
Die CP1 bis CP8-Codes dürfen vom Arzt oder Zahnarzt angewandt werden.
Allerdings ist der CP1-Code zum absoluten Star auf den Honorarechnungen verschiedener Ärzte geworden. Was versteht man unter CP1-Code? „Termin auf spezielle Anfrage des Patienten an einem spezifischen Tag und einer spezifischen Stunde unter der Bedingung, dass der Termin vom Arzt wahrgenommen wurde”.
Anderes Beispiel einer CP: Arzt, Zahnarzt oder Physiotherapeut können ihrem Patienten ein Sonderhonorar in Rechnung stellen, falls dieser seinen Termin nicht wahrnimmt oder nicht rechtzeitig absagt beziehungsweise wenn er ohne annehmbaren Grund zu spät zu seinem Termin kommt.
Man kann sich die Frage stellen,ob eine erlaubte Wartezeit von ungefähr 15 Minuten nicht vertretbar wäre, da der Patient ja einen Sonderhonorarzuschlag zahlen muss?
Es ist nicht festgelegt wie hoch diese Extrahonorare ausfallen dürfen. Es ist nur vorgegeben, mit „Takt und Mäßigung“ vorzugehen. Deshalb variert der Betrag auch entsprechend dem Leistungserbringer.
Die Physiotherapeuten müssen die Codes ZCP1 bis ZCP5 in Rechnung stellen.
Für jeden dieser Codes wurde ein maximaler Koeffizient festgelegt. Dienstleistungen allerdings, die zwingend zu bestimmten Tageszeiten oder an bestimmten Tagen erbracht werden müssen, dürfen nich mit Sonderhonoraren belegt werden.
Das häufigste Sonderhonorar betrifft die Unterbringung in einem Erste-Klasse-Zimmer bei einem Krankenhausaufenthalt.
Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt können die Ärzte, wenn der Patient aus persönlichen Rücksichten in einem Erste-Klasse-Zimmer untergebracht ist, einen erhöhten Tarif von 66% zum Normaltarif verrechnen. Der Sondertarif darf allerdings nicht angewandt werden, falls die Person aus medizinischen Gründen in einem Einbettzimmer untergebracht werden muss, dies in genau definierten, in der Konvention zwischen der Gesundheitskasse und den Spitälern festgehaltenen, Fällen.
Die im Operationssaal oder auf der Intensivstation erbrachten Leistungen können auch mit einem Sonderhonorar von 66% belegt werden, wenn der Erste-Klasse-Aufenthalt des Patienten erst 48 Stunden nach der Operation oder dem Verlassen der Intensivstation beginnt.
3. Was kann der Patient tun, wenn er Zweifel über die Berechtigung eines Sonderhonorars hat
Wenn Ihnen von Ihrem Arzt ein Sonderhonorar verrechnet wurde, dann zögern Sie nicht ihn nach dem Grund hierfür zu fragen. Im Zweifelsfall hat der Patient das Recht die Bezahlung eines nicht berechtigten Sonderhonorars, das nicht den in den Konventionen festgelegten Bedingungen entpricht, abzulehnen
Als Mitglied des OGBL sind Sie auch Mitglied der PATIENTE VERTRIEDUNG asbl. Letztere bietet Ihnen Hilfe an, wenn Sie glauben ein Sonderhonorar sei ihnen fälschlicherweise verrechnet worden. Für mehr Informationen, wenden Sie sich bitte an die
Patiente Vertriedung asbl
1A, rue Christophe Plantin L-2339 Luxembourg
Tel: 49 14 57 1 / Fax:49 14 58
Email: infos@patientenvertriedung.lu
Internet : https://www.patientevertriedung.lu/
Auch hat die PATIENTE VERTRIEDUNG asbl. eine Petition zur Abänderung der bestehenden Texte bzw. zur Abschaffung der Sonderhonorare ins Leben gerufen. Falls Sie dies unterstützen möchten, können Sie die Petition online unterschreiben auf der Website https://www.patientevertriedung.lu/.
Weitere Informationen bekommen Sie auch bei unsererem Informations- und Beratungsdienst.