Oberstes Schiedsamt der sozialen Sicherheit

Kompetenzen
Das oberste Schiedsamt der sozialen Sicherheit ist zuständig um in zweiter Instanz über die gleichen Streitfälle zu befinden wenn der Gegenwert des Streitfalls  1.250 € überschreitet.

Prozedur
Widerspruch muss binnen 40 Tagen nach Erhalt des anzufechtenden Entscheids des Schiedsamtes der sozialen Sicherheit im unterschriebenem Original auf einfachem Briefpapier beim obersten Schiedsamt der sozialen Sicherheit 14, avenue de la Gare à L-1610 Luxembourg persönlich oder durch Einschreiben eingereicht werden.

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