Kompetenzen
Das Schiedsamt der sozialen Sicherheit ist in erster Instanz zuständig für Streitsachen in Angelegenheiten der Sozialversicherung (wie z.b. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenunterstützung, Familienzulagen, Kindergeld, usw.), wenn diese nicht den Gegenwert von 1.250 € überschreiten.
- Wenn der Gegenwert allerdings 1.250 € übersteigt, kann die Streitsache in zweiter Instanz vor das oberste Schiedsamt der sozialen Sicherheit getragen werden.
- Die Kompetenzen der Schiedsämter der sozialen Sicherheit erstrecken sich über das ganze Territorium des Großherzogtums Luxemburg.
Prozedur
Widerspruch muss binnen 40 Tagen nach Erhalt des anzufechtenden Bescheids im unterschriebenem Original auf einfachem Briefpapier beim Schiedsamt der sozialen Sicherheit 271, route d’Arlon, L-1150 Luxembourg persönlich oder durch Einschreiben eingereicht werden.