Zusammensetzung des Arbeitsgerichts

Das Arbeitsgericht setzt sich aus einem als Präsident fungierenden Friedensrichter, und zwei Beisitzern zusammen, davon jeweils einer der die Arbeitgeberseite und einer der die Arbeitnehmerseite vertritt. Die Beisitzer werden für eine Dauer von 5 Jahren ernannt. Ihr Mandat ist erneuerbar. Sie werden aus einer von den zuständigen Berufskammern zusammengestellten Liste gewählter Kandidaten ausgesucht.

Die Geschäftsstelle des Gerichts wird von den Gerichtsschreibern des Friedensgerichts geführt.

 

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