Zuständigkeit des Arbeitsgerichts

Am Sitz eines jeden Friedensgerichts gibt es ein Arbeitsgericht in dessen Kompetenzbereich folgende Beanstandungen fallen

  • betreffend Arbeitsverträge
  • betreffend Ausbildungsverträge,
  • betreffend die Zusatzrenten, und
  • betreffend die Insolvenzversicherung

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