Laut Definition der ILO umfasst der Sozialdialog sämtliche Verhandlungs- und Konsultationsarten, oder lediglich einen Informationsaustausch, zwischen Vertretern der Regierungen, der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es geht dabei um wirtschafts- und sozialpolitische Themen von allgemeinem Interesse. Der Sozialdialog kann unterschiedliche Gestaltungsformen annehmen, zum Beispiel in Form eines dreigliedrigen Verfahrens stattfinden, an dem die Regierung offiziell beteiligt ist, oder in Form eines Zweierdialogs zwischen Arbeitnehmern und der Unternehmensleitung (oder zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden), in den sich die Regierung gegebenenfalls indirekt einschalten kann. Die Verfahren des Sozialdialogs können entweder informeller oder institutioneller Natur sein, aber auch beide der oben genannten Merkmale aufweisen, was in der Praxis häufig der Fall ist. Der Sozialdialog kann auf nationaler, regionaler oder auf Unternehmensebene stattfinden, berufsübergreifend, sektoriell oder beides sein.
Das Hauptziel des Sozialdialogs besteht darin, einen Konsens zwischen den wichtigsten Akteuren der Arbeitswelt herbeizuführen und ihre Teilhabe an der Demokratie zu gewährleisten. Der Sozialdialog kann nur dann Erfolge zeitigen, wenn durch seine Strukturen und Verfahren vorrangige wirtschaftliche und soziale Probleme gelöst werden, eine verantwortungsvolle Regierungsführung, sozialer Frieden und Stabilität gefördert und gleichzeitig die Wirtschaft stimuliert wird.