Auch wenn Luxemburg noch nicht die Konventionen Nr. 144 und 154 der ILO ratifiziert hat, ist der Sozialdialog dennoch im luxemburgischen Recht verankert.
Auf der einen Seite existieren dreigliedrige Strukturen in Luxemburg, wie beispielsweise der Wirtschafts- und Sozialrat, der Ausschuss für dreigliedrige Koordinierung (Comité de coordination tripartite), der Ständige Ausschuss für Arbeit und Beschäftigung (Comité permanent du travail et de l’emploi), sowie andere spezifische Ausschüsse. Auf der anderen Seite haben die Gewerkschafts- und Arbeitgeberorganisationen die Möglichkeit, bilaterale Abkommen von nationaler Tragweite auszuhandeln. In Luxemburg bilden die Tarifverhandlungen, also die Aushandlung von Kollektivverträgen, das Kernstück des bilateralen sozialen Dialogs zwischen den Gewerkschaftsorganisationen und den Arbeitgeberverbänden. Informationen zum Thema Tarifverträge finden Sie unter der Rubrik „Tarifverträge” auf unserer Webseite.